Hallo,
mir ist durch Zufall ein Auszug aus dem neuen JG von NRW in die Finger gefallen.
Hab ich das richtig verstanden .....
Trotz gültigen Jagschein seit 40 Jahren muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?
Vielen Dank !
mir ist durch Zufall ein Auszug aus dem neuen JG von NRW in die Finger gefallen.
Hab ich das richtig verstanden .....
Trotz gültigen Jagschein seit 40 Jahren muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?
Vielen Dank !