fallenschein,nrw

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Hallo,
mir ist durch Zufall ein Auszug aus dem neuen JG von NRW in die Finger gefallen.
Hab ich das richtig verstanden .....
Trotz gültigen Jagschein seit 40 Jahren muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?
Vielen Dank !
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Antwort: Ja musst du!

Zur Beruhigung der Schein ist simpel schaft jeder der ein Eiabzugeisen spannen kann!
 
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5 Feb 2008
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Hallo,
mir ist durch Zufall ein Auszug ... muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?


Ja, mußt Du!
Wenn Dir das jetzt nach zwei Jahren und zwei Monaten, nach einer Demonstration mit 15000 Mann in Düsseldorf und unzähligen Pressertikeln aufgefallen ist, würde ich noch zwei Jahre warten, warscheinlich gibt es bis dahin wieder eine Änderung! Denn unsere neue Umweltministerin hat da was in der Schublade! Aber wie weit Sie das Rad der Zeit, oder vielmehr die Gesetze auf die Vorremmelsche Zeit zurückdrehen kann, weiß ich nicht.

Aber ich kann Dich beruhigen, eine Mausefalle darfst Du sogar in NRW als Totschlagfalle aufstellen.
 
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1 Jan 2001
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Hallo,
mir ist durch Zufall ein Auszug aus dem neuen JG von NRW in die Finger gefallen.
Hab ich das richtig verstanden .....
Trotz gültigen Jagschein seit 40 Jahren muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?
Vielen Dank !

So So, Du jagst also seit 40 Jahren - in NRW.
Toller Hecht, der es nicht für nötig hält das neuen JG mal direkt nach Inkrafttreten zu lesen.
Die neuen jagdzeiten sind Dir wohl auch egal.

Den Fallenschein kann man übrigens beim LJV machen, in einem eintägigen Seminar.
Nachhilfe scheinst Du nötig zu haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo,
mir ist durch Zufall ein Auszug aus dem neuen JG von NRW in die Finger gefallen.
Hab ich das richtig verstanden .....
Trotz gültigen Jagschein seit 40 Jahren muß ich jetzt einen Fallenschein nachweisen wenn ich eine Lebendfalle
aufstellen will ?
Vielen Dank !
ja, schon... und das hier musst Du dann auch noch beachten:

"
Kapitel 3
Verwendung von Fanggeräten und Voraussetzungen und Methoden
der Fallenjagd

§ 30
Verbotene Fanggeräte
Über das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesjagdgesetzes hinaus sind verboten:
1. Knüppelfallen (einschließlich Prügel- und Rasenfallen),

2. Marderschlagbäume,

3. Scherenfallen,
4. Drahtbügelschlagfallen (einschließlich Fallen nach Conibear-Bauart),
5. Totschlagfallen aller Art, die durch Tritt, Druck oder Berührung ausgelöst werden,

6. Wippbrettkastenfallen, die nicht die in § 11 Absatz 2 genannten Mindestmaße aufweisen.
§ 31
Fallen für den Lebendfang
(1) Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass sie

1. für den Einzelfang bestimmt sind,
2. vermeidbare Verletzungen des gefangenen Tieres ausschließen und

3. dem gefangenen Tier einen ausreichend großen Freiraum bieten.

(2) Wippbrettkastenfallen müssen eine Mindestlänge von 80 cm, eine Mindestbreite von 10 cm und eine Mindesthöhe von 15 cm (Innenmaße) aufweisen. Wippbrettkastenfallen für das Hermelin müssen an einer Seite des Fangraums ein kreisförmiges Loch mit einem Durchmesser von 24 mm aufweisen oder mit einer Gewichtstarierung versehen sein, durch die der Fang von Mauswieseln und Mäusen verhindert wird.

§ 32
Fallen für den Totfang
(1) Fallen für den Totfang müssen so beschaffen sein, dass
1. sie über eine für die jeweilige Tierart ausreichende Bügelweite verfügen,
2. die Klemmkraft für das sofortige Töten des Tieres ausreicht und

3. sie über einen Köderabzug ausgelöst werden.
(2) Abzugeisen für Fuchs, Dachs, Waschbär und Marderhund müssen zwei Spannfedern und Bügelweiten von mindestens 56 cm bis höchstens 70 cm aufweisen; Abweichungen bis zu 10 vom Hundert sind zulässig.

(3) Abzugeisen für Marder müssen eine Bügelweite von 37 cm aufweisen; Abweichungen bis zu 10 vom Hundert sind zulässig.
(4) Wer die Fangjagd mit Totfangfallen ausübt, muss sich vor dem Einsatz davon überzeugen, dass die Fanggeräte die technischen Voraussetzungen nach Absatz 1, insbesondere hinsichtlich der Klemmkraft, erfüllen.

(5) Bei Abzugeisen sind folgende Mindestklemmkräfte einzuhalten:
Bügelweite 70 cm 300 Newton

Bügelweite 60 und 56 cm 200 Newton

Bügelweite 37 cm 150 Newton.
§ 33
Fangmethoden
(1) Fallen für den Lebendfang müssen so gebaut sein oder verblendet werden, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen verwehrt wird.

(2) Bei Abzugeisen mit Bügelweiten von 37 cm bis 60 cm soll über den losen Bügel gefangen werden.
(3) Beim Einsatz von Fallen für den Totfang und beköderten Fallen für den Lebendfang sind die Köder so abzudecken, dass der Fang von auf Sicht jagenden Beutegreifern ausgeschlossen ist. Fallen für den Totfang dürfen nur in Fangbunkern, geschlossenen Räumen oder Fanggärten, die den Zugang von Menschen ausschließen, aufgestellt werden. Sie sind im unmittelbaren Gefahrenbereich mit dem Hinweis auf einem wetterfestem Schild „Vorsicht Falle - Verletzungsgefahr“ verbunden mit einem zur Warnung dienenden Piktogramm zu versehen. Die Öffnung der Fangbunker oder der Zugang zu den Fanggärten darf bei der Bügelweite von 37 cm nicht größer als 8 cm, bei den übrigen Bügelweiten nicht größer als 25 cm sein.

(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren; Fallen für den Totfang sind täglich morgens zu kontrollieren. "


Mach Dir nichts draus... passt schon so :)
 
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2 Okt 2014
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Ich bedanke mich für die Antworten, Kommentar zu einigen erspar ich mir,
In meiner Frage steht nichts was daraufhin deutet daß ich jemals etwas jagdliches in NRW zu tun hatte.
Wie gesagt daß ist mir nur durch Zufall in die Finger gefallen und es hat mich interessiert, das war alles.
weil ich mal Fallen entwickelt und vertrieben habe.
Gruß Gustav
 
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9 Feb 2002
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So So, Du jagst also seit 40 Jahren - in NRW.
Toller Hecht, der es nicht für nötig hält das neuen JG mal direkt nach Inkrafttreten zu lesen.
Die neuen jagdzeiten sind Dir wohl auch egal.

Den Fallenschein kann man übrigens beim LJV machen, in einem eintägigen Seminar.
Nachhilfe scheinst Du nötig zu haben.



Eine solche blöde und unflätige Anmache lässt eigentlich nur den Schluss zu, das es sich bei dir um einen ähnlichen jagdlichen Moralapostel handelt wie es ein gewisser Herr Kruse ist. Der weiß auch immer alles besser, hat nachher immer schon vorher alles besser gewusst und bricht den Stab über alles und jeden.
Ich finde solche Leute, mit Verlaub, widerlich!

Einstein
 

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