Schadensersatz bei Verlust auf dem Versandweg

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WmH

Ich habe eine fachliche Frage zur Schadensersatzpflicht...

Angenommen jemand ersteigert eine Jagdwaffe. Genauer eine Büchse.
Die Büchse wird bezahlt, versendet über einen Dienstleister für Waffentransport.
Dann verschwindet die Waffe, während sie sich beim Dienstleister befindet.
Der Dienstleister meldet dies der Polizei, der Empfänger informiert seine Behörde, den Verkäufer und die Behörde des Verkäufers.

Wer ist wem gegenüber Schadensersatzpflichtig?

Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig?
Der Dienstleister ist gegenüber dem Verkäufer schadensersatzpflichtig?
Der Dienstleister ist gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig?
Der Verkäufer entschädigt den Käufer und macht seine Ansprüche dann gegenüber dem Dienstleister geltend?

Welche Berechnungsgrundlage liegt dem Schadensersatz zugrunde?

Der Auktionsendbetrag plus Versandkosten?
Der Wert einer vergleichbaren Waffe (Hersteller, Kaliber, Modell, Montage, ZF, Zustand) ?

Der Preis für die Waffe exklusive Versandkosten liegt bei weniger, als ein Ersatzmagazin für die Waffe auf dem freien Markt kostet. Die Waffe weißt außerdem einen nachträglich eingelegten Varmintlauf auf, Sonnenschliff auf der Kammer, eine hochwertige Schwenkmontage sowie ein ZF 8x56 eines deutschen Traditionsunternehmens.
Die Basiswaffe ist jedoch ca. 30 Jahre alt. Trotzdem in sehr gutem Zustand.

Was passiert, wenn Schadensersatz geleistet wurde und die Waffe wieder auftaucht?

Wer kann helfen?

Moetier
 
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Der Vertragspartner des Transportunternehmers ist normalerweise
der Versender.
Somit sollte derjenige der das Paket aufgegeben hat auch den Schadensersatz erhalten. Die Höhe des möglichen ersatzes steht in der AGB des Dienstleisters.

Da der Käufer die Ware nicht erhalten hat und wahrscheinlich auch nicht wird, bekommt dieser die Höhe des vertraglichen Kaufpreises inklusiv der unterumständen bezahlten Transportkosten wieder.
 
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Wer ist geschädigt ?

der Käufer... der vom Verkäufer eine Waffe gekauft hat, diese auch bezahlt wurde.

Wer war Kunde des Transportunternehmens? Wer hat den beauftragt ?

- der Kunde ? Dan ist der Transporteur dem Kunden Eratzpflichtig; Schaden Verkaufspreis abzüglich Transortrechnung.

- der Verkäufer ? Dann schuldet der Verkäufer dem Käufer dem gesamten Rechnungsbetrag. Der Transporteur ist dem Verkäufer gegenüber Scgadensersatzpflichtig.

Der Käufer wird wohl kaum auf Ersatzlieferung bestehen können! Es sei den de Verkäufer kann gleichwertigen Ersatz liefern ( Neuwahre).

BEi gebr. Wahre ist der Wert durch den Vertragspreis definiert. VErweis auf Ersatz bei gebrauchten Dingen greift nicht da hier ein Unikat Grundlage des Vertrages war.

Wurde der Schaden Reguliert! Steht bei Wiederauffinden der Wahre diese demjenigen zu der Letzendlich Ersatz geleistet hat! Hier dann wohl de Versicherung des Transporteurs


TM
 
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Also...das ist beim einseitigen Handelskauf, ich nehme an du hast die Waffe für dich Privat und nicht für ein Unternehmen gekauft, sofern der Verkäufer den Versender beauftragt hat in § 474 BGB geregelt (wäre es bürgerlicher Kauf von Privat dann § 447 BGB und der Käufer trägt das Risiko auf dem Versandweg). M.E. liegt für den Verkäufer in diesem Fall eine Leistungsunmöglichkeit (§ 275 BGB), sodass der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten muss, ist irgendwo bei ~§320 BGB geregelt.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass Schadenersatz zu leisten ist, bin jedoch kein Jurist.
 
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Versand ist immer kritisch - man muss aber unterscheiden, ob der Versender Kaufmann oder Privatmann ist (bzw. gewerblich oder privat). Der gewerbliche Anbieter muss dafür sorgen, dass die Ware bei Dir ankommt und ist im Nichterfolgsfalle dafür verantwortlich, wenn der Spediteur versagt.

Das läuft aber eigentlich leider nur auf die Rückabwicklung des KV ab...Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn oder weil die Ware besonders günstig war oder Übernahme eines Deckungskaufs sind m.E. nicht drin.

Beim Privaten ist es noch bescheidener: kann er beweisen, dass er die Ware auf den Weg gebracht hat, ist er fein raus. Dann haftet nur noch ggfs. der Spediteur, aber der hat mit Dir als Empfänger gar keinen Vertrag...Schadensersatz dann gemäß der AGB des Logistikers, ggfs. gedeckelt oder anderweitig beschixxen für den Käufer, weil das der Verkäufer eintüten muss und der hat meist kein gesteigertes Interesse an dem ganzen Quatsch.

DHL zum Beispiel lehnt grundsätzlich alle Beschwerden bei einem Transportschaden (Ware kommt offensichtlich beschädigt oder leer an) ab ("Verpackung nicht ausreichend sicher").
 
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Hm...
Na dann trifft es mich ja doppelt. Nicht nur, daß ich dem falschen das Geld aus der Tasche ziehen muß (Verkäufer) sondern auch,
daß mein "Once in a lifetime found" im Wert gar keine Berücksichtigung findet.
So ein Mist!
 
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Versand ist immer kritisch - man muss aber unterscheiden, ob der Versender Kaufmann oder Privatmann ist (bzw. gewerblich oder privat). Der gewerbliche Anbieter muss dafür sorgen, dass die Ware bei Dir ankommt und ist im Nichterfolgsfalle dafür verantwortlich, wenn der Spediteur versagt.

Das läuft aber eigentlich leider nur auf die Rückabwicklung des KV ab...Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn oder weil die Ware besonders günstig war oder Übernahme eines Deckungskaufs sind m.E. nicht drin.

Beim Privaten ist es noch bescheidener: kann er beweisen, dass er die Ware auf den Weg gebracht hat, ist er fein raus. Dann haftet nur noch ggfs. der Spediteur, aber der hat mit Dir als Empfänger gar keinen Vertrag...Schadensersatz dann gemäß der AGB des Logistikers, ggfs. gedeckelt oder anderweitig beschixxen für den Käufer, weil das der Verkäufer eintüten muss und der hat meist kein gesteigertes Interesse an dem ganzen Quatsch.

DHL zum Beispiel lehnt grundsätzlich alle Beschwerden bei einem Transportschaden (Ware kommt offensichtlich beschädigt oder leer an) ab ("Verpackung nicht ausreichend sicher").


So sieht es im Prinzip aus.
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang grundsätzlich statt, wenn der Verkäufer die Sendung dem Spediteur übergibt - das bedeutet: Sobald das Paket dem vereinbarten (!) Kurierdienst übergeben worden ist, ist der Verkäufer raus.
Dann musst Du als Käufer Dich selbst darum kümmern, den Kurier zur Rechenschaft zu ziehen.
Ergibt sich v.a. aus § 447 (1) BGB.

Anders, wenn der Verkäufer gewerblich handelt und an Dich als Verbraucher verkauft hat: Dann geht die Gefahr erst über, wenn Du die Sendung tatsächlich erhalten hast.
Bedeutet für Dich: Du kannst die ausbleibende Sendung beim Verkäufer reklamieren und der muss dem Kurier hinterherturnen.

Apropos Kurier und sicherer Transport...
Vor einiger Zeit hatte ich bissal geprägtes Edelmetall bestellt.
Versand natürlich gaaanz sicher per Sonderkurier mit persönlicher Übergabe etc., ja nee, kein Problem ne?
Paar Tage später liegt bei mir vor der Haustür ein Paketchen, einfach so abgelegt, nicht mal zum Nachbarn gebracht. Und ratet was da drin war...
Da sind mir allerlei krumme Touren und Möglichkeiten durch den Kopf geschossen.
Sch**** dass ich so enrlich bin... :evil:
 
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Ich kann jetzt nur von mir sprechen,

ich würde nie im leben Waffen/Mun./Fernglas usw ersteigern/bestellen
und mir schicken/versenden usw lassen, egal von wen o. wer.
Es ist mir zu heiss ;-)
Der Büchsenmachermeister meines Vertrauens ist mein direkter Ansprechpartner :thumbup:
u. nicht irgendein "Heiopei".

Ich kaufe auch immer das was ich sehe !!
Meine Meinung!!

Horrido
 
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19 Apr 2017
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Danke für deine Meinung.

Ich habe mir jetzt einen Kettenhund ins Boot geholt, da ich nicht warten will, bis sich von alleine mal jemand meldet.

Stand heute: Allen Gesetzen zum Trotz ist das Unternehmen für die Sendung verantwortlich, solange sie sich in ihrem "Besitz" befindet. Daran lässt sich auch nichts rütteln. Verantwortung bedeutet, daß die Sendung ankommen muß bzw. auf dem Versandweg nicht unsachgemäß behandelt werden darf. Denn man hat für einen Service bezahlt und der muß dann auch gewährt werden. Einen Service anzubieten und für nichts haftbar gemacht werden zu können, funktioniert nur IN AGB´s ... Die ganz oft nicht rechtens sind. Schreiben kann man erstmal alles. Vertragsfreiheit. Ob das auch standhält, wird in diesem Fall stark angezweifelt.


Das durchzusetzen ist schwieriger als einfach Sachverhalte aufzuzählen. Sagte man mir gleich. Unmöglich ist es nicht. Das Beispiel mit DHL wurde auch angesprochen. Dort kommt es schlicht darauf an, ob man sich die Mühe macht einen Anwalt einzuschalten und ggf. zu Klagen.
Natürlich versucht so ein Unternehmen erstmal alle Forderungen abzuschmettern.
Wenn man hart bleibt, hat man gute Chancen.

Mal schauen was daraus wird
 
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Heute wieder aufgetaucht das Gerät.
Wurde versehentlich bei Famila abgegeben
 

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