Waidmannsheil,
ich habe mich selbst schon bemüht und finde keine Antwort, vielleicht kann mir jemand helfen.
Wie genau ist denn jetzt im Waffengesetz die "vorübergehende Aufbewahrung" definiert? Wenn es sich um diese handelt, darf ich ja sogar die Waffe in einen normalen Kleiderschrank sperren o.ä. (Klassisches Beispiel Übernachtung im Hotel während der Jagdreise).
Kann dieser vorübergehende Aufenthalt auch an meinem Zweitwohnsitz, an welchem ich ab und an eventuell Jagdmöglichkeit habe sein?
Oder das ganze lieber umgehen und beispielsweise die Waffe 2 tage bei einem Bekanntem im Schrank unterstellen und für diese zeit einen Leihschein ausfüllen?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, ich blicke da nicht durch, finde auch nichts Konkretes dazu und habe absolut keine Lust ein unnötiges Risiko einzugehen, Dankeschön!
ich habe mich selbst schon bemüht und finde keine Antwort, vielleicht kann mir jemand helfen.
Wie genau ist denn jetzt im Waffengesetz die "vorübergehende Aufbewahrung" definiert? Wenn es sich um diese handelt, darf ich ja sogar die Waffe in einen normalen Kleiderschrank sperren o.ä. (Klassisches Beispiel Übernachtung im Hotel während der Jagdreise).
Kann dieser vorübergehende Aufenthalt auch an meinem Zweitwohnsitz, an welchem ich ab und an eventuell Jagdmöglichkeit habe sein?
Oder das ganze lieber umgehen und beispielsweise die Waffe 2 tage bei einem Bekanntem im Schrank unterstellen und für diese zeit einen Leihschein ausfüllen?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, ich blicke da nicht durch, finde auch nichts Konkretes dazu und habe absolut keine Lust ein unnötiges Risiko einzugehen, Dankeschön!