Aufbewahrung: im Keller eines Mehrfamilienhauses ?

Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.264
Hmpf, ja dann hatte ich das wohl falsch in Erinnerung...

Also 1 = max 3 Langwaffen, keine Munition
 
Registriert
9 Aug 2017
Beiträge
107
Da sieht man mal wieder...

...das Gesetzesnovellen meist nicht zur Klarheit beitragen. Weil nicht zu Ende gedacht.
 
Registriert
2 Okt 2015
Beiträge
1.259
Krampf, in deinem Keller A,B,0,oder 1 und Langwaffen so viel wie reingehen. Der Keller ist kein unbewohntes Gebäude!!!!!

Es war kein Krampf, es ging um ein unbewohntes Gebäude. Thread erstmal verfolgen, bevor in die Tastatur gehackt wird.

BTW: Im A-Schrank eben nicht so viele wie reingehen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Vielleicht noch ein Gedanke zu einem besonderen Risiko:

In manchen Mehrfamilienhäusern und erst recht in Wohnanlagen ist der Keller und die Tiefgarage auf der selbenq Untergeschossebene.
Oft gelangt man vom Tiefgaragenparkplatz über die Schleuse direkt ins KG-Treppenhaus. Von dort führen Türen links und rechts zu den Kellerabteilen.

Bei so einer Konstellation könnte man leicht einen Moment nutzen und in die TG zu Fuß gelangen. Einmal drin, lässt sich das TG-Tor von innen für einen Transporter öffnen. Im Transporter liegt eine stabile Sackkarre bereit.

Der Bretterverschlag ist leicht überwunden. Die Sackkarre wird unter den Schrank geschoben, der Schrank ausgehebelt und weggerollt. Keine Treppe, kein Aufzug, zur richtigen Zeit keine Zeugen.

Einmal auf der Sackkarre geht's also flink in Richtung TG und dort per mobiler Rampe auf den Transporter. Dann nichts wie weg, um den Schrank in aller Ruhe ungestört zu öffnen.

Wenn das einmal so oder ähnlich abläuft, hilft keine Sicherheitsklasse. Daher empfehle ich einen sichereren Aufstellungsort für den Waffenschrank als ein Kellerabteil - noch dazu als Bretterverschlag. Im vorbezeichneten Fall wäre es die eigene Whg. und nichts anderes.

Zur Verankerung des Schranks im Keller:
Sollte hier eine Dichtigkeitsklasse für den Beton bestehen, z.B. Wasserundurchlässigkeit bei drückendem Wasser (z.B. WU30), hat man mit 2 Ankern sehr schnell einen erheblichen Schaden verursacht.

Eine Haftpflichtversicherung könnte einem die Deckung verweigern wg. grober Fahrlässigkeit.

Daher sehe ich die zusätzliche Sicherung per Wandanker im beschriebenen Kellerabteil als nur eingeschränkt machbar.

Gesendet von meinem SM-N7505 mit Tapatalk
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.081
Vielleicht noch ein Gedanke zu einem besonderen Risiko:

In manchen Mehrfamilienhäusern und erst recht in Wohnanlagen ist der Keller und die Tiefgarage auf der selbenq Untergeschossebene.
Oft gelangt man vom Tiefgaragenparkplatz über die Schleuse direkt ins KG-Treppenhaus. Von dort führen Türen links und rechts zu den Kellerabteilen.

Bei so einer Konstellation könnte man leicht einen Moment nutzen und in die TG zu Fuß gelangen. Einmal drin, lässt sich das TG-Tor von innen für einen Transporter öffnen. Im Transporter liegt eine stabile Sackkarre bereit.

Der Bretterverschlag ist leicht überwunden. Die Sackkarre wird unter den Schrank geschoben, der Schrank ausgehebelt und weggerollt. Keine Treppe, kein Aufzug, zur richtigen Zeit keine Zeugen.

Einmal auf der Sackkarre geht's also flink in Richtung TG und dort per mobiler Rampe auf den Transporter. Dann nichts wie weg, um den Schrank in aller Ruhe ungestört zu öffnen.

Wenn das einmal so oder ähnlich abläuft, hilft keine Sicherheitsklasse. Daher empfehle ich einen sichereren Aufstellungsort für den Waffenschrank als ein Kellerabteil - noch dazu als Bretterverschlag. Im vorbezeichneten Fall wäre es die eigene Whg. und nichts anderes.

Zur Verankerung des Schranks im Keller:
Sollte hier eine Dichtigkeitsklasse für den Beton bestehen, z.B. Wasserundurchlässigkeit bei drückendem Wasser (z.B. WU30), hat man mit 2 Ankern sehr schnell einen erheblichen Schaden verursacht.

Eine Haftpflichtversicherung könnte einem die Deckung verweigern wg. grober Fahrlässigkeit.

Daher sehe ich die zusätzliche Sicherung per Wandanker im beschriebenen Kellerabteil als nur eingeschränkt machbar.

Gesendet von meinem SM-N7505 mit Tapatalk

T'schuldigung, aber geht's noch?
 
N

Nithiel

Guest
Wunderschönen guten Tag,

ich muss das Thema leider noch mal aufleben lassen, denn zu meinem Bundesland und meiner Situation kann ich keine Angaben finden.
Ich (frisch gebackene Jungjägerin) spreche damit also hiermit explizit Jäger aus Brandenburg, vorzugsweise Potsdam an.

Wie bereits mehrfach in diesem Thread, ist der Aufstellort ein bisschen Interpretationsfrage der zuständigen Behörde, wenn auch die Bundesrichtlinie davon spricht, dass "ein Bretterverschlag mit Vorhängeschloss" nicht die Sorgfaltspflicht erfülle.

Und auch wenn einige Jäger prinzipiell die Unterbringung des Waffenschranks in Kellerräumen ablehnen - manche haben nun mal keine andere Wahl. Auch ich bekomme einen Schrank für 7 Langwaffen nicht in meiner Eigentumswohnung unter.

Nun hat mein Kellerabteil leider aber auch keine gemauerten Wände, der Keller an sich ist aber massiv und durch eine stets verschlossene Stahltür vom Treppenhaus getrennt. Das Schloss des Kellers ist Teil der zentralen Schließanlage, weist also denselben Sicherheitsstandard wie meine Wohnungstür auf. Und die Keller sind auch nicht durch Holzlatten getrennt, aber durch Metallleisten.

Hat jemand Erfahrungswerte, wie die SB das hier bewertet? Nein, ich werde nicht dort anfragen und Pferde scheu machen, die ruhig am Grasen sind.

Über Feedback würde ich mich sehr freuen.
 
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
938
unabhängig von der Diskussion. Aber drei Waffen darfst Du mit entsprechender Sicherheitsstufe aufbewahren. Weil was anderes als ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude kann ein Keller oder eine Garage auch nicht sein.
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
501
Grüsse euch,
jetzt muss ich hier auch nochmal was posten. Hab im Mai einen Schrank gekauft, Widerstandsgrad Klasse 0 - DIN/EN 1143-1+ 200kg, und damals der Behörde geschrieben das ich Ihn im Hobbyraum im Keller aufstelle und den Raum beschrieben. Hatte noch keine Waffe aber mitgeteilt, dass ich plane mir eine gelegentlich auszuleihen. Formulare bekommen, ausgefüllt, hingeschickt und nichts zurückgehört. Bin davon ausgegangen, dass alles rechtens ist.

Nun hab ich mir letzte Woche meine erste Büchse gekauft, hab mit der Rechnung meine WBK und eine Sondererlaubnis für einen zugehörigen Schalldämpfer angefragt und hab auch das Formular für den Schrank nochmal mitgeschickt mit der Anmerkung dass Sie es ja schon haben sollten.
Dann kamen Fragen über den Hobbyraum
- ob er nur für mich zugänglich ist oder andere Parteien
- Bilder von Türen und Raum sowie weg zwischen Wohnung und Keller

Den Kellerraum habe ich wie folgt beschrieben und Bilder dazu geschickt:
--------------
- Der Hobbyraum ist über eine Treppe im Gemeinschaftsbereich der Wohnung zu Erreichen
- Der Raum ist allseits ummauert und hat eine stabile Tür (dieselbe wie der Haupteingang der Wohnung).
- Zugang zum Hobbyraum haben nur meine Lebensgefährtin und ich und kein anderer Hausbewohner. Wir nutzen Ihn täglich da er als Wäscheraum, Getränkelager, Werkzeugraum, Wertstofftrennraum, Hundefutter Lager etc dient.
- Des Weiteren ist er wie Sie auf den Bauplänen sehen als vollwertiger Raum mit Badezimmer konzipiert und könnte sogar untervermietet werden. Zugang zum Eingang des Raum ist nur über die selben Hürden wie zum Wohnungseingang möglich (Haupteingang/ Garageneingang).
- Das Schloss am Hobbyraum ist dasselbe Sicherheitsschloss wie am Haupteingang und der Garage des Gebäudes und der Wohnung (KESO-Anlagenschlüssel, Ersatzschlüssel nur über Sicherheitsdienst zu bestellen).
- Der Raum ist nicht einsichtbar und die Fenster (Lichtschacht) sind vergittert und haben eine Hebesicherung
- Dadurch ist der Hobbyraum genau genommen sogar schwerer zu betreten als eine Erdgeschosswohnung
--------------
Nun wurde mir mitgeteilt das es eine Einzelfallprüfung gibt ob es zulässig ist dort Waffen zu lagern...(drei werde ich ja sowieso dürfen aber...)

Nun drei Fragen:
- Hätte ich mich strafbar gemacht wenn ich zwischen Mai und jetzt gelegentlich eine Leihwaffe und Munition dort gelagert hätte
- Nach der email habe ich den Schrank letzte Nacht in die Wohnung befördert wo er nun temporär mitten im Gästezimmer steht- könnte ich hier theoretisch eine Leihwaffe und Munition lagern ohne vorher ein Ok zu bekommen
-Hatte von euch schonmal einer eine Einzelfallentscheidung? Ist dies normal wenn man beantragt es im keller zu lagern, oder ist es eine Ausnahme.

Bin übrigens in Bayern.

Vielen Dank euch
TF
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Ist das der Keller in einem Eigenheim mit insgesamt nur einer Wohnpartei?

Dann herzlichen Glückwunsch, durch Missverständnis wurde aus einem Dreizeiler ein bürokratischer Elefant gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
6.598
Auflage meiner Behörde war das alle Wände des Kellerraumes gemauert sein müssen.
Wurde begutachtet und abgesegnet. War NRW.
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
7.623
Bei mir in BW hat sich die Behörde, bis die Kontrolle da war, nie interessiert wo mein Schrank steht. Ja ich musste damals ein Bild vom Typenschild machen, das war es aber auch.

Zudem, warum wird unterscheidet zwischen Lebensgefährte/-in/Mann/Frau. Die haben ja selbst wenn er in der gemeinsamen Wohnung steht Zugriff auf den verschlossenen Schrank. Warum ist es dann also problematisch, wenn er im gemeinschaftlichen Keller steht?!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
118
Zurzeit aktive Gäste
308
Besucher gesamt
426
Oben