Vielleicht noch ein Gedanke zu einem besonderen Risiko:
In manchen Mehrfamilienhäusern und erst recht in Wohnanlagen ist der Keller und die Tiefgarage auf der selbenq Untergeschossebene.
Oft gelangt man vom Tiefgaragenparkplatz über die Schleuse direkt ins KG-Treppenhaus. Von dort führen Türen links und rechts zu den Kellerabteilen.
Bei so einer Konstellation könnte man leicht einen Moment nutzen und in die TG zu Fuß gelangen. Einmal drin, lässt sich das TG-Tor von innen für einen Transporter öffnen. Im Transporter liegt eine stabile Sackkarre bereit.
Der Bretterverschlag ist leicht überwunden. Die Sackkarre wird unter den Schrank geschoben, der Schrank ausgehebelt und weggerollt. Keine Treppe, kein Aufzug, zur richtigen Zeit keine Zeugen.
Einmal auf der Sackkarre geht's also flink in Richtung TG und dort per mobiler Rampe auf den Transporter. Dann nichts wie weg, um den Schrank in aller Ruhe ungestört zu öffnen.
Wenn das einmal so oder ähnlich abläuft, hilft keine Sicherheitsklasse. Daher empfehle ich einen sichereren Aufstellungsort für den Waffenschrank als ein Kellerabteil - noch dazu als Bretterverschlag. Im vorbezeichneten Fall wäre es die eigene Whg. und nichts anderes.
Zur Verankerung des Schranks im Keller:
Sollte hier eine Dichtigkeitsklasse für den Beton bestehen, z.B. Wasserundurchlässigkeit bei drückendem Wasser (z.B. WU30), hat man mit 2 Ankern sehr schnell einen erheblichen Schaden verursacht.
Eine Haftpflichtversicherung könnte einem die Deckung verweigern wg. grober Fahrlässigkeit.
Daher sehe ich die zusätzliche Sicherung per Wandanker im beschriebenen Kellerabteil als nur eingeschränkt machbar.
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