Wie sieht den der Gesetzestext aus, wie so eine Messung auszusehen hat?
Was VW gemacht hat ist Beschiss, ganz klar, keine Frage. Was ich aber sagen wollte, ob das wohl zum Schluss rechtlich auch so eindeutig beurteilt wird?
Eine Software, die Prüfstandszyklen erkennt und daraufhin Abgasreinigungssysteme an oder abschaltet, ist verboten. So weit so klar.
Aber in der EU gibt es Ausnahmen bei diesem Verbot der Abschalteinrichtungen für Abgasreinigungssysteme. Nämlich den Artikel 5, Absatz 2 der EU-Verordnung (Nr. 715/2007) über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen bei Euro 5 und Euro 6.
Artikel 5, Absatz 2:
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
Und auf 2a wird man sich berufen vor Gericht.
Übrigens arbeiten alle Hersteller mit dieser schwammigen Formulierung bei den Prüfstandszyklen zur NEFZ-Normverbrauchsprüfung. Ist kein großer Unterschied zu den Schadstoffwerten von VW, nur eben legal.
Bald soll es aber mit dem neuen Test losgehen, dem WLTP-Abgastest („Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“). Manche Neufahrzeuge werden dabei einen höheren CO2 Ausstoß anzeigen. Dürfte sich ab Sep.2018 in der Kfz-Steuer niederschlagen...