Hier der Link zum aktuellen Gesetzestext:
https://www.juris.de/purl/gesetze/AWaffV_!_13
Hieraus geht hervor das es nur einen Unterschied bei der Gewichtsklasse des Behältnisses gibt:
3.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)[SUP]
3[/SUP] entspricht und bei dem das
Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a)eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und
insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und
Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b)zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c)
zusätzlich Munition;
4.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)[SUP]
4[/SUP] entspricht und bei dem das
Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt: a)
eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und
bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und
Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b)zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c)
zusätzlich Munition;
Von Festschrauben steht da nichts ...
Tip: Von dem Hersteller des Behältnisses schriftlich bestätigen lassen das eine von außen unlösbare Verbindung mit dem Aufstellungsort nicht notwendig ist.
Diese Bescheinigung dann bei der Überprüfung vorlegen.
Grüße