Widerstandsgrad 0 Tresor festschrauben oder nicht?

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Also ein ganz profanes, zivil erhältliches Wärmebildgerät für lumpige 5000,- € oder so wird da wohl nicht ausreichen ...
Man sollte einfach ein US SWAT-Team bitten mal mit einem TTWS-Radar vorbeizukommen - die können damit durch Wände "sehen".
Die NSA kann das bestimmt sogar von "zu Hause" aus ...

Man könnte das auch mit einem ganz profanen Ortungsgerät aus dem Baumarkt machen - aber da denke ich wohl zu einfach ...


Wie die Meisten hier sicher wissen, den Weg zum Baumarkt kann man sich sparen wenn man beispielsweise schon ein Flir Wärmebildgerät so ab 600,- € für jagdliche Zwecke besitzt. Kann aber auch was teueres sein, geht auch.

Als ich den ersten Beitrag hier im Thema geschrieben habe dachte ich noch so, "musst ja wohl nicht extra dazuschreiben, dass der Hinweis natürlich für Leute gedacht ist, die schon so ein Gerät haben oder sich relativ einfach eins vom Mitjäger leihen können." Tja, falsch gedacht.
 
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@carabelli:
Da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt kannst du dich ja auch künstlerisch kreativ betätigen. Schraubenköpfe abflexen, mit etwas Kleber von innen montieren und schon hast du was zum fotographieren :lol:
Kann mir kaum vorstellen, dass die Behörde bei der vor Ort Kontrolle verlangt den Schrank abzuschrauben um die Verankerung zu kontrollieren. und fast 150kg wackeln auch bei der Kontrolle nicht.

Und wieder eine Aktion des vorauseilenden Gehorsams, damit sich ja die Falschauffasung festigt und möglichst viele Leidensgenossen in den Genuss der Schurigelei kommen. :no:
 
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Hier der Link zum aktuellen Gesetzestext: https://www.juris.de/purl/gesetze/AWaffV_!_13

Hieraus geht hervor das es nur einen Unterschied bei der Gewichtsklasse des Behältnisses gibt:

3.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)[SUP]3[/SUP] entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a)eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und

b)zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie

c)
zusätzlich Munition;


4.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)[SUP]4[/SUP] entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt: a)
eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und

b)zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie

c)
zusätzlich Munition;



Von Festschrauben steht da nichts ...

Tip: Von dem Hersteller des Behältnisses schriftlich bestätigen lassen das eine von außen unlösbare Verbindung mit dem Aufstellungsort nicht notwendig ist.
Diese Bescheinigung dann bei der Überprüfung vorlegen.

Grüße
 

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