Abgabe von Wildbret und -produkten

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Nachdem die Anfrage in Flexens Faden nicht so die gesuchten Anworten erbrachte, versuche ich es mal so:

Die gesetzlichen Regelungen ("aufgebrochen in der Decke") sind mir bekannt. Dies voraus. Was kann passieren, wenn ich Wild zerlegt und vakuumiert, mit Ursprungsschein usw., abgebe und dabei etwas passiert? Ich bin kein Metzger, habe eine Wildkammer, die nicht angemeldet ist, und halte diese sauber.

Des weiteren: was passiert, wenn ich selbstgemachte Bratwürste oder Wildsalami abgebe und irgendwas passiert, das einen heftigen Durchfall verursacht, also nichts unrealistisch-Schlimmes wie einen Kindstod usw.

Gruß,

Mbogo
 
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dann hat der Büffel keinen Jagdschein mehr, dafür aber Strafverfahren wegen Verstössen gegen Fleischhygiene VO, Lebensmittelgesetz, Eichgesetz usw. am Hals, dass dürfte es nicht wert sein...

Horrido
 
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In Kürze und in Stichworten, da schon öfters durchgekaut:

Jäger darf Wild nur in der Decke/Federkleid, also unzerlegt, abgeben...
außer:
er läßt sich als "Zerlegebetrieb" (Unternehmereigenschaft! Beweislastumkehr!) beim Veterinäramt registrieren ("Kundige Person" und formlose schriftl. Nachricht genügt)
Es obliegt dann dem Amt, mal bei Dir reinzuschauen, ob Mindest-Hygienestandards erfüllt sind...

Rat: mal beim Amt vorstellig werden und Vorgespräch führen.
So kann man Komplikationen & Unannehmlichkeiten vermeiden.

Wandersmann
 
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und immr daran denken - eine "Abgabe" ist bereits geschehen wenn du deinen Nachbarn zu dir zum Wildessen einlädst ;)


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Fex

Moderator
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Wenn du die Gesetze buchstabengetreu befolgst, bleibt dir nichts anderes übrig, als dein Wildbret ganz alleine zu verzehren.
Welche rechtlichen Folgen die von dir beschriebenen Vorgänge haben, kann dir auch kein Jurist beantworten....

Die Vorgaben sind ja schon mehrfach hier genannt und verlinkt worden. In deinem ersten Falle hast du bereits eine Voraussetzung nicht erfüllt, im zweiten sogar mehrere.

Die von äsungsfläche beschriebenen Folgen sind aber durchaus realistisch.
 
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In Kürze und in Stichworten, da schon öfters durchgekaut:

Jäger darf Wild nur in der Decke/Federkleid, also unzerlegt, abgeben...
außer:
er läßt sich als "Zerlegebetrieb" (Unternehmereigenschaft! Beweislastumkehr!) beim Veterinäramt registrieren ("Kundige Person" und formlose schriftl. Nachricht genügt)
Es obliegt dann dem Amt, mal bei Dir reinzuschauen, ob Mindest-Hygienestandards erfüllt sind...

Rat: mal beim Amt vorstellig werden und Vorgespräch führen.
So kann man Komplikationen & Unannehmlichkeiten vermeiden.

Wandersmann

.. und dann deckt die Jagdhaftpflicht Schäden im Rahmen der Produkthaftpflicht; Vorausgesetzt die Rechtlichen Voraussetzungen sind OK.

Leider gibt unsere Vetrenärbehörde keinen Bescheid mit Annerkennung heraus ( aber wir arbeiten drann... warum gibt es Jäger im Kreistag ? eben den der Wegen Frau Twesten und ihrem wechsel von Grün nach Rot Bundesweit bekannt ist..); diesen Bescheid würden wir dann im Glasrahmen im Voraum zum Zerwirkraum aushängen... vermutlich hat der Einzelhandel jedoch Ängste wegen Konkurenz .


TM
 
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@ Teufelsmoorer

Ich kenne diesen Wunsch nach "Anerkenntnisurkunde" durch den zerlegenden Jäger.
Daß es die noch nicht generell und im Vorwege gibt, hat praktische Gründe:
Dann muß das Amt eine vor-Ort-Inspektion mit O.K. gegeben haben - und dann muß der Zerlegeraum mit Kühlung auch penibel die Hygienevorschriften erfüllen, mit deutlichen Kosten verbunden, da würden manche Jäger hinterher sagen: hätten wir da nur nix angerührt"...
Andersrum:
Solange keine solchen Bescheinigungen gefordert werden, ist bei der Überlastung der Vet.-Ämter und der Lebensmittelinspekteure ein Besuch "recht selten", da muß jeder wissen, wie groß ist mein Absatz, was will ich dafür investieren...wie sauber gehe ich vor, was machen meine Abnehmer mit dem Produkt - etwa Wildschwein Mettbrötchen??? Also: wie groß ist meine Risikobereitschaft?
Nur mal so als Hintergrundgedanken,
Wandersmann
 
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Wenn du die Gesetze buchstabengetreu befolgst, bleibt dir nichts anderes übrig, als dein Wildbret ganz alleine zu verzehren.........
.

..... und auch das ist nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht in allen Fällen erlaubt.....
Die gesamten EU- und nationalen Vorschriften zur Wildbrethygiene sind ein einziges Chaos von hyperbürokratischen, schwerverstänlichen und widersprüchlichen Regelungen.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Alles Interpretationssache.
Der eine ist von Geburt Formalist, der andere Pragmatiker aus Berufung...

Wandersmann

der Posts #4 & 5 nicht so ganz ernst nehmen kann.
 
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Ich bin kein Metzger, habe eine Wildkammer, die nicht angemeldet ist, und halte diese sauber.
Mbogo

Oha, also sinngemäß würde auch gelten: Habe keinen Führerschein, Auto hat keinen TÜV aber ich fahre vorsichtig und bisher ist nichts passiert. Bevor man sich bei so einem Thema das für einen am besten passende Posting rauszieht sollte man einfach zum örtl. zuständigen Amtsvet. gehen und irgendwelche Spekulationen unterlassen.
 
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Bruder im Geiste:
siehe oben, Post #3:

"Rat: mal beim Amt vorstellig werden und Vorgespräch führen.
So kann man Komplikationen & Unannehmlichkeiten vermeiden."
 
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Der selige und geschätzte Helmut Schmidt führte im Bundestag Anfang der 80er aus, dass er auch nicht mehr in der Lage sei, seine Stromrechnung zu begreifen.

Wie soll ich als dummer Ingenieur in der Lage sein, eine Gitterboxpalette voll mit EU-Richtlinien, Bundes- und Landesgesetzen nebst Ausführungsanordnungen und Durchführungsverordnungen, die sich dann meist noch gegenseitig widersprechen, zu begreifen.

Wo kein Kläger, da kein Richter und meinen Nachbarn schmeckt die Wildschweinkeule auch ohne die Stempelfarbe der Behördenwillkür.

Kleine Anleihe bei den Spontis der 70er: Wo Unsinn Gesetz wird, wird Widerstand Pflicht.

Profiteure sind die Großschlachtereien (verdeckte Subvention), die dann Wild zum Dumpingpreis einkaufen.
Die Großschlachterei in unserer Kreisstadt zahlt Preise, die decken nicht die Benzinkosten fürs anliefern.
Also hat man kreativ zu sein.

WMH und "MAHLZEIT!"

T.
 
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Als gesetzestreuer Bürger habe ich mich bereits vor Jahren dazu entschlossen, eine EU-Verordnung genauso zu befolgen, wie es jeder andere EU-Bürger in Spanien, Italien, Rumänien oder sonstwo in EU-Europa auch tut...
 
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@ Post #12 - 14

Diese Antworten sind zwar als Praxistipp diskutabel, helfen dem Anfragenden Mbogo aber nicht aus dem Schlamassel - im Falle eines Falles:p

Wandersmann
 
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