Abgabe von Wildbret und -produkten

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Als gesetzestreuer Bürger habe ich mich bereits vor Jahren dazu entschlossen, eine EU-Verordnung genauso zu befolgen, wie es jeder andere EU-Bürger in Spanien, Italien, Rumänien oder sonstwo in EU-Europa auch tut...

Das glaubst du doch nicht selber, dass in Rumänien oder anderen Ländern sich ein (Hobby)jäger mit einem Jahresgehalt und mehr, eine Wildkammer einrichtet. Tut mir leid aber so blauäugig kann man gar nicht sein.

Die Frage ist doch wurde jemals schon einer verurteilt deswegen? Mir ist so etwas nicht bekannt.
Normalerweise sind die Leute denen man Wildbret gibt doch dankbar. Und wenn man sich nicht allzu blöd anstellt, sollte mit unseren normalen Hygienebewustsein so etwas nicht vorkommen bzw. auch nicht öfter als bei Hausschweinen.


„Wo Unsinn Gesetz wird, wird Widerstand Pflicht.“ Ist so ein schönes Zitat von TicTac
 
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und immr daran denken - eine "Abgabe" ist bereits geschehen wenn du deinen Nachbarn zu dir zum Wildessen einlädst ;)
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Nein! Von fast allen Regelungen ausgenommen ist "die Verwendung im eigenen Haushalt". Dazu gehört auch das Bewirten von Gästen.

Ausnahme: Trichinenschau
 
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Nein! Von fast allen Regelungen ausgenommen ist "die Verwendung im eigenen Haushalt". Dazu gehört auch das Bewirten von Gästen.

Ausnahme: Trichinenschau

Die Definition von Haushalt ist doch gerade das Problem bei diesem Vermarktungsweg, oder?

Habe es so gelernt, dass die Bewirtung von Gästen im eigenem Haushalt zum zweiten Vermarktungsweg zählt und nicht zum ersten.
Trichinenschau ist natürlich klar!


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Das glaubst du doch nicht selber, dass in Rumänien oder anderen Ländern sich ein (Hobby)jäger mit einem Jahresgehalt und mehr, eine Wildkammer einrichtet. Tut mir leid aber so blauäugig kann man gar nicht sein.

Hi Terzel,

ich glaube du hast das riesig große Schild "Achtung Sarkasmus" über dem Post vom Kurpfalzjäger nicht gesehen ;-) Viele der dort genannten kümmern die Regelungen aus Mordor (so nenne ich Brüssel nurnoch) einen Sch... Was ich bei dem vielen Mist, der von dort kommt, durchaus nachvollziehen kann...

Gruß
Jan
 
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Das glaubst du doch nicht selber, dass in Rumänien oder anderen Ländern sich ein (Hobby)jäger mit einem Jahresgehalt und mehr, eine Wildkammer einrichtet. Tut mir leid aber so blauäugig kann man gar nicht sein.

Der Rumäne welcher Wild für seine Familie oder auch mal einen Bekannten nebenan wird wohl keine Wildkammer vorhalten, das ist klar. Die staatlichen Reviere verfügen aber sehr wohl in den Fällen die ich kenne über Einrichtungen die sich sehen lassen können. Natürlich wird dort nicht alles so eng gesehen wie bei uns, da ist schon mal ein Teil dabei was einem pingeligen Vet in Deutschland sauer aufstoßen würde. Was ich aber schon vor 15 Jahren in solchen Revieren gesehen habe, da können sich heute noch manche Jäger hier verstecken.
 
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zu Post 18 von Patrick, dem Jungjäger:

Da sitzt Du auf 'nem falschen Fahrrad.

Das Bewirten von Gästen in meinem Haushalt ist mein Privatvergnügen und nur meinem Verständnis von Gastfreundschaft geschuldet.
Dies hat mit "Vermarktungswegen" nix, aber auch garnix zu tun.
Ich habe mir im Rahmen des Jagdrechts eine "herrenlose Sache" angeeignet, sprich ein Stück Wild.
Habe im Rahmen der mir gesetzlich zugeordneten "Fleischbeschau" keine abweichende, "bedenkliche Befunde" erhoben und bei Sauen zusätzlich die Trichinenschau veranlaßt.
Danach kann ich in meinem Haus mit dem Wildbret machen was ich will: Dem Hund verfüttern, Gäste damit erfreuen (- und wenn ich mich als Zerlegebetrieb habe registrieren lassen, auch die Nachbarschaft damit beglücken, inklusive Entgelt!) oder die Tiefkühltruhe für schlechte Zeiten befüllen.

So einfach und so sättigend - außer für die "Ewigen Sucher nach dem noch nicht reglementierten speziellen Teilaspekt" unseres auf Perfektion der Vorschriften ausgerichteten Vaterlandes - die dann natürlich von kaum einem beachtet werden.

Wandersmann
 
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Die Definition von Haushalt ist doch gerade das Problem bei diesem Vermarktungsweg, oder?

Habe es so gelernt, dass die Bewirtung von Gästen im eigenem Haushalt zum zweiten Vermarktungsweg zählt und nicht zum ersten.
Trichinenschau ist natürlich klar!


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Wie Wandersmann schon schrieb:
Die Verwendung im eigenen Haushalt hat mit Vermarktung nichts zu tun. Überhaupt nichts.
 
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zu Post 18 von Patrick, dem Jungjäger:

Da sitzt Du auf 'nem falschen Fahrrad.

Das Bewirten von Gästen in meinem Haushalt ist mein Privatvergnügen und nur meinem Verständnis von Gastfreundschaft geschuldet.
Dies hat mit "Vermarktungswegen" nix, aber auch garnix zu tun.
Ich habe mir im Rahmen des Jagdrechts eine "herrenlose Sache" angeeignet, sprich ein Stück Wild.
Habe im Rahmen der mir gesetzlich zugeordneten "Fleischbeschau" keine abweichende, "bedenkliche Befunde" erhoben und bei Sauen zusätzlich die Trichinenschau veranlaßt.
Danach kann ich in meinem Haus mit dem Wildbret machen was ich will: Dem Hund verfüttern, Gäste damit erfreuen (- und wenn ich mich als Zerlegebetrieb habe registrieren lassen, auch die Nachbarschaft damit beglücken, inklusive Entgelt!) oder die Tiefkühltruhe für schlechte Zeiten befüllen.

So einfach und so sättigend - außer für die "Ewigen Sucher nach dem noch nicht reglementierten speziellen Teilaspekt" unseres auf Perfektion der Vorschriften ausgerichteten Vaterlandes - die dann natürlich von kaum einem beachtet werden.

Wandersmann

Okay - da gehe ich mit! :) Danke für die Aufklärung und das Augen öffnen!


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Oha, also sinngemäß würde auch gelten: Habe keinen Führerschein, Auto hat keinen TÜV aber ich fahre vorsichtig und bisher ist nichts passiert. Bevor man sich bei so einem Thema das für einen am besten passende Posting rauszieht sollte man einfach zum örtl. zuständigen Amtsvet. gehen und irgendwelche Spekulationen unterlassen.

Naja, Jagdpapagei,

um eben nicht zu spekulieren stelle ich die Fragen, die natürlich v.a. Jäger betreffen, die entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Kundige Person bin ich, aber nur was Wild betrifft. Ich nehme auch die Trichinenproben selber.

Wenn ich einen Wildbrethandel eröffne, formalistisch korrekt, muss ich noch ein paar mehr Zertifikate bringen und einen Metzger einstellen. Außerdem müßte ich dann einen produktionsraum mit mind. 2,5m Deckenhöhe haben, was bei mir nicht mehr machbar ist - dagegen könnte ich einen Split-Klim leicht installieren und die Wildküche auf Temperatur bringen, für die wöchentliche Arbeitszeit darin, das ist weder exorbitant teuer, noch unmöglich, noch frisst der Klim Zuviel Strom.

Wenn ich einen Handels- und Zerlegebetrieb eröffne, mit fachlich versierter Person für die Produktion -z.B. ein Metzger, der gerne noch sein Sortiment erweitern möchte, aber keine eigene Produktionslinie nach gesetzlicher Vorgabe aufbauen will oder kann-, muss ich mich entsprechend organisieren : GmbH, KG, OHG .... Die Vorteile oder Nachteile kann ich mir schon zusammen stellen und mit einem Steuerberater reden. Wenn dann etwas passiert, ist halt "die Firma" fällig, mit oder ohne Eigenkapitalbeteiligung.

Was dräut mir oder den Meisten hier aber realistisch betrachtet, wenn jeder so weiter werkelt, wie bisher, und sich der Schaden in Grenzen hält? Darauf -auf Erfahrungen- zielt meine Fragestellung ab.

Gruß,

Mbogo
 
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Es kann sein, dass mein Kenntnisstand leicht veraltet ist, grundsätzlich aber zutrifft. @Mbogo darf, wenn er ein paar kleine Dinge beachtet und unternimmt, Wildbret in der angedachten Form veräussern (Wildwurst etc.ist da aber aussen vor).
Er beschreitet den Vermarktungsweg 3 (Abgabe kleiner Mengen von Wildbret [aus der Decke geschlagen, ggf. zerwirkt] an den Endverbraucher und/oder an den örtlichen Einzelhandel).
Es gilt EU-Recht und nationales Recht. EU-Verordnung Nr. 178/2002 ist an zu wenden.
Die VO (EG) ist an zu wenden: Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen (Aufzeichnungen zu Temperaturmessung in den Kühlgeräten).
Der Jäger hat sich als "Lebensmittelunternehmer" formlos bei der Veterinärbehörde an zu zeigen.
Allgemeine Hygienevorschriften nach EG Nr. 852/2004 sind ein zu halten.
diese Hygienevorschriften erfordern: Geeignete Räumlichkeiten, Vorhanden sein von Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser, Geeignete Arbeitsgeräte, ausreichende Kühlmöglichkeiten, persönliche Hygiene.

Nachtrag: Verantwortlich ist er für sein vertriebenes Wildbret natürlich schon. Nachdem ich aber sicher bin, dass er nichts verkauft, was er nicht selber essen würde, wird da nichts passieren.
 
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@ Mbogo

Für den Streitfall oder gar im Strafprozess gilt:

"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist Du in Gottes Hand".

Also: willst Du "auf Nummer sicher gehen" - erfülle alle Vorschriften penibel und habe dennoch einen guten Rechtsanwalt an der Hand.
Aber Dir zum Trost: die meisten Fleisch(Produkt)-Verkäufer landen nicht wegen Schadensfällen vor dem Kadi, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Wandersmann
 
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@ Mbogo

Für den Streitfall oder gar im Strafprozess gilt:

"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist Du in Gottes Hand".

Also: willst Du "auf Nummer sicher gehen" - erfülle alle Vorschriften penibel und habe dennoch einen guten Rechtsanwalt an der Hand.
Aber Dir zum Trost: die meisten Fleisch(Produkt)-Verkäufer landen nicht wegen Schadensfällen vor dem Kadi, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Wandersmann

Letzteres tun sie kaum,

wenn sie einen Betrieb angemeldet haben, weil damit schon die Vorabzahlungen auf den Weg gebracht werden. Ohne Steuerberater würde ich das nicht auf den Weg bringen wollen, 25 Jahre Afrika und Asien haben da aus mir einen gänzlichen Ignoranten gemacht.

Ich möchte nur nicht mit meinem Privatbesitz einstehen, weil der Nachbar nach Genuß einer Wildschweinkeule aus meiner Produktion 5 Tage auf dem Klo saß oder weil jemand Schadstoffe in zu großer Konzentration darin gefunden hat, die ich nicht darin eingebracht habe (sondern z.B. der Landwirt mit dem neuen Superpestizid "Haumichtot"),

Gruß,

Mbogo
 
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zu Post 18 von Patrick, dem Jungjäger:

Da sitzt Du auf 'nem falschen Fahrrad.

Das Bewirten von Gästen in meinem Haushalt ist mein Privatvergnügen und nur meinem Verständnis von Gastfreundschaft geschuldet.
Dies hat mit "Vermarktungswegen" nix, aber auch garnix zu tun.
Ich habe mir im Rahmen des Jagdrechts eine "herrenlose Sache" angeeignet, sprich ein Stück Wild.
Habe im Rahmen der mir gesetzlich zugeordneten "Fleischbeschau" keine abweichende, "bedenkliche Befunde" erhoben und bei Sauen zusätzlich die Trichinenschau veranlaßt.
Danach kann ich in meinem Haus mit dem Wildbret machen was ich will: Dem Hund verfüttern, Gäste damit erfreuen (- und wenn ich mich als Zerlegebetrieb habe registrieren lassen, auch die Nachbarschaft damit beglücken, inklusive Entgelt!) oder die Tiefkühltruhe für schlechte Zeiten befüllen.

So einfach und so sättigend - außer für die "Ewigen Sucher nach dem noch nicht reglementierten speziellen Teilaspekt" unseres auf Perfektion der Vorschriften ausgerichteten Vaterlandes - die dann natürlich von kaum einem beachtet werden.

Wandersmann

So isses!
Ich grill am Sonntag für 50 hungrige Mäuler angesichts meines runden Wiegenfestes eine Sau.
Das ist ja nun keine Vermarktung gegen Bares, sondern Privatsache. Wobei ich davon ausgehe, dass die von den Eingeladenen mitgebrachten Glückwünsche nicht nur aus Worten bestehen... :biggrin:
 
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So isses!
Ich grill am Sonntag für 50 hungrige Mäuler angesichts meines runden Wiegenfestes eine Sau.
Das ist ja nun keine Vermarktung gegen Bares, sondern Privatsache. Wobei ich davon ausgehe, dass die von den Eingeladenen mitgebrachten Glückwünsche nicht nur aus Worten bestehen... :biggrin:

Dann herzlichen Glückwunsch und eine feuchtfröhliche Feier

T.
 
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...von mir auch!

(Geschenkt bekomme ich hier auf dem Lande dann meist ne alte Schachtel Schrotmuni in abwegiger Körnung "Du sammelst ja sowas, haste bestimmt noch nicht").

Wandersmann
 

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