Abgabe von Wildbret und -produkten

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Ich möchte nur nicht mit meinem Privatbesitz einstehen, weil der Nachbar nach Genuß einer Wildschweinkeule aus meiner Produktion 5 Tage auf dem Klo saß oder weil jemand Schadstoffe in zu großer Konzentration darin gefunden hat, die ich nicht darin eingebracht habe (sondern z.B. der Landwirt mit dem neuen Superpestizid "Haumichtot"),

Gruß,

Mbogo

Deine Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet hoffentlich den Zusatz "Produkthaftung" (ist meines Wissens in allen neuen Verträgen eingeschlossen).
Die, die Haftpflichtversicherung, wiederum kümmert sich im Fall des "Durchfalles" - Schadensfall, darum, ob da ein von dir verursachter Schaden vorliegt - in dem Fall tritt sie ein. Stellen die fest - und das ermitteln die, dass der "Durchfall" nicht durch deine Handlung, dein Produkt entstanden ist, dann bezahlen sie nicht und du bist vollkommen aussen vor.
Weder den Jagdschein, noch deine Zuverlässigkeit werden dir dann genommen - bei beiden Szenarien (grob fahrlässiges Handeln schließ ich da aus).
 
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Unterscheide die privatrechtliche Haftung und die strafrechtliche Relevanz. Strafrechtlich reicht ggf schon fahrläsigkeit!
 
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Es kann sein, dass mein Kenntnisstand leicht veraltet ist, grundsätzlich aber zutrifft. @Mbogo darf, wenn er ein paar kleine Dinge beachtet und unternimmt, Wildbret in der angedachten Form veräussern (Wildwurst etc.ist da aber aussen vor).
Er beschreitet den Vermarktungsweg 3 (Abgabe kleiner Mengen von Wildbret [aus der Decke geschlagen, ggf. zerwirkt] an den Endverbraucher und/oder an den örtlichen Einzelhandel).
Es gilt EU-Recht und nationales Recht. EU-Verordnung Nr. 178/2002 ist an zu wenden.
Die VO (EG) ist an zu wenden: Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen (Aufzeichnungen zu Temperaturmessung in den Kühlgeräten).
Der Jäger hat sich als "Lebensmittelunternehmer" formlos bei der Veterinärbehörde an zu zeigen.
Allgemeine Hygienevorschriften nach EG Nr. 852/2004 sind ein zu halten.
diese Hygienevorschriften erfordern: Geeignete Räumlichkeiten, Vorhanden sein von Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser, Geeignete Arbeitsgeräte, ausreichende Kühlmöglichkeiten, persönliche Hygiene.

Nachtrag: Verantwortlich ist er für sein vertriebenes Wildbret natürlich schon. Nachdem ich aber sicher bin, dass er nichts verkauft, was er nicht selber essen würde, wird da nichts passieren.

Das ist auch aktuell noch gültig! Zu ergänzen wäre noch die Begrenzung der Vermarktung an den Einzelhandel auf die 100 km um den Erlegungs- oder Wohnort und natürlich die Pflicht zur Dokumentation bei Abgabe an den Handel!
 
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Letzteres tun sie kaum,


Ich möchte nur nicht mit meinem Privatbesitz einstehen, weil der Nachbar nach Genuß einer Wildschweinkeule aus meiner Produktion 5 Tage auf dem Klo saß oder weil jemand Schadstoffe in zu großer Konzentration darin gefunden hat, die ich nicht darin eingebracht habe (sondern z.B. der Landwirt mit dem neuen Superpestizid "Haumichtot"),

Gruß,

Mbogo

Einer der wichtigsten Kreterien an die Fachliche Qualifikation ist der Status :

Hier gilt es zu unterscheiden in Gewerbliche und Nichtgewerbliche Unternehmen.

Wer Wild Ankauft; verarbeitet und in den Verkehr bringt; um damit eine Gewinnerziehlungsabsicht zu erreichen; der handelt Gewerblich.

Wer sich bei der Herkunft auf das eigene Revier; die Abgabe an Regionale Räumlichkeiten hält; ist Nicht-Gewerblich.


quote_icon.png
Zitat von kuno


Es kann sein, dass mein Kenntnisstand leicht veraltet ist, grundsätzlich aber zutrifft. @Mbogo darf, wenn er ein paar kleine Dinge beachtet und unternimmt, Wildbret in der angedachten Form veräussern (Wildwurst etc.ist da aber aussen vor).
Er beschreitet den Vermarktungsweg 3 (Abgabe kleiner Mengen von Wildbret [aus der Decke geschlagen, ggf. zerwirkt] an den Endverbraucher und/oder an den örtlichen Einzelhandel).
Es gilt EU-Recht und nationales Recht. EU-Verordnung Nr. 178/2002 ist an zu wenden.
Die VO (EG) ist an zu wenden: Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen (Aufzeichnungen zu Temperaturmessung in den Kühlgeräten).
Der Jäger hat sich als "Lebensmittelunternehmer" formlos bei der Veterinärbehörde an zu zeigen.
Allgemeine Hygienevorschriften nach EG Nr. 852/2004 sind ein zu halten.
diese Hygienevorschriften erfordern: Geeignete Räumlichkeiten, Vorhanden sein von Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser, Geeignete Arbeitsgeräte, ausreichende Kühlmöglichkeiten, persönliche Hygiene.

Nachtrag: Verantwortlich ist er für sein vertriebenes Wildbret natürlich schon. Nachdem ich aber sicher bin, dass er nichts verkauft, was er nicht selber essen würde, wird da nichts passieren.


Die Dankendswerter Weise von Kuno aufgezählten Punkte sind für den Nicht-Gewerblichen Bereich ausreichend;
der Gewerbliche hat deutlich höher Anforderungen :
Regelmäsige Kontrolle der Beschäftigten und Tätigen durchs Gesundheitsamt;
laufende Lebensmittelrechtliche Kontrollen;
Gewerbepflicht mit Anmeldung der Gewerbesteuer
Umsatzsteuerrecht
Fettabscheider
Kanfiskatnachweis mit Entsorgung der Rückstände durch TKA ( Tierkörperbeseitigung)

.. um nur auf die schnelle einige Punkte zu benenen.


TM

 
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Teufelsmoorer, über das was als "gewerblich" definiert wird, unterhalte Dich mal mit einem Rechtskundigen oder Deinem Steuerberater als in wirtschaftlichen Dingen Erfahrenem:
"Gewerbliches handeln" setzt nicht in erster Linie Absicht zur Gewinnerzielung voraus, sondern "Wiederholtes Tätigwerden"!
Berühmtes Beispiel aus der Rechtsprechung: Die Hausfrau, die regelmäßig für das jährliche Feuerwehrfest die Torten backt, die dort von den Festteilnehmern (bestenfalls gegen einen minimalen Kostenbeitrag) verzehrt werden, handelt gewerblich...
Der eGun-er, der wiederholt seine "Restposten" für ein paar Pen vertickert, kommt ganz schnell in den gewerblichen Bereich - und bedarf, wenn er mehrere seine alten Donnerbüchsen verhökert, ganz schnell auch der (gewerblichen) Waffenhandelserlaubnis, auch wenn er - bedingt durch heutige Ein.- und Verkaufspreise - ein Zusatzgeschäft reklamieren kann.
Aber zum Trost: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Wandersmann
 
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Teufelsmoorer, über das was als "gewerblich" definiert wird, unterhalte Dich mal mit einem Rechtskundigen oder Deinem Steuerberater als in wirtschaftlichen Dingen Erfahrenem:
"Gewerbliches handeln" setzt nicht in erster Linie Absicht zur Gewinnerzielung voraus, sondern "Wiederholtes Tätigwerden"!
Berühmtes Beispiel aus der Rechtsprechung: Die Hausfrau, die regelmäßig für das jährliche Feuerwehrfest die Torten backt, die dort von den Festteilnehmern (bestenfalls gegen einen minimalen Kostenbeitrag) verzehrt werden, handelt gewerblich...
Der eGun-er, der wiederholt seine "Restposten" für ein paar Pen vertickert, kommt ganz schnell in den gewerblichen Bereich - und bedarf, wenn er mehrere seine alten Donnerbüchsen verhökert, ganz schnell auch der (gewerblichen) Waffenhandelserlaubnis, auch wenn er - bedingt durch heutige Ein.- und Verkaufspreise - ein Zusatzgeschäft reklamieren kann.
Aber zum Trost: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Wandersmann

Auch nicht ganz richtig:
Du meinst Gewerbliches Handeln ("Handel Treiben"), der Teufelmoorer meint gewerbliche Tätigkeit (Ich tu was produziern)

Bei der gewerblichen Tätigkeit muss nach § 15 Abs. 2 EStG eine Gewinnerziehlungsabsicht dahinterstehen.
Bei den gewerblichen Handeln reicht die regelmässgeit des Handelns (eben z.B die ebay Falle).

In deinem Beispiel stellt die Hausfrau Torten her, also produziert sie etwas und somit ist das bei Geweinerziehlungsabsicht gewerbsmässie Tätigkeit und kein Handel, ohen Gewinnerziehlungsabsicht ist das Hobby.
 
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Schon klar, Heimschrauber, aber teufelsmoorer erwähnt (bzw. vermischt) beide Aspekte:


Zitat von ihm:
"Wer Wild Ankauft; verarbeitet und in den Verkehr bringt; um damit eine Gewinnerziehlungsabsicht zu erreichen; der handelt gewerblich."

Zumindest der von Teufelsmoorer beschriebene "Ankauf" und das "in den verkehr bringen" ist Handel treiben..

und Du bestätigst es:
"Bei den gewerblichen Handeln reicht die Regelmässigkeit des Handelns (eben z.B die ebay Falle)." oder der Wildverkauf...

Wandersmann

PS, Noch mal zur Klarstellung: Es ging nicht um steuerliche Aspekte sondern um die von Teufelsmoorer unterstellten "höheren Anforderungen" der Veterinäraufsicht an den "gewerblichen Bereich".
 
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Schon klar, Heimschrauber, aber teufelsmoorer erwähnt (bzw. vermischt) beide Aspekte:


Zitat von ihm:
"Wer Wild Ankauft; verarbeitet und in den Verkehr bringt; um damit eine Gewinnerziehlungsabsicht zu erreichen; der handelt gewerblich."

Zumindest der von Teufelsmoorer beschriebene "Ankauf" und das "in den verkehr bringen" ist Handel treiben..

und Du bestätigst es:
"Bei den gewerblichen Handeln reicht die Regelmässigkeit des Handelns (eben z.B die ebay Falle)." oder der Wildverkauf...

Wandersmann

PS, Noch mal zur Klarstellung: Es ging nicht um steuerliche Aspekte sondern um die von Teufelsmoorer unterstellten "höheren Anforderungen" der Veterinäraufsicht an den "gewerblichen Bereich".

Vetrenärtechnisch differenziert hier die Überwachungsbehörde nach " Wild aus eigenem Revier "* um eine Räumliche und Zeitliche Begrenzung auf die Tätigkeit im Bezug des Eigenen Jagdausübung und der Damit verbundenen Abgabe von Wild in geringen Mengen zu defenieren.


Wer Wild auf anderen Jagdten ( Wiederhohlt) aufkauft um es dann direkt zu vermarkten handelt demzufolge Gewerblich im Sinne der Lebensmittelüberwachung.


Steuerrechtlich könnte ich mir nix besseres vorstellen als das die Jagdausübung als Gewerbebetrieb deklariert wird... oh könnte ich da Verluste Vortragen !

TM


*
BTW... unsere Wildkammer hat als Nicht-gewerblicher Zerlegungsbetrieb die Zulassung nicht für unser Revier; sondern für die Regionale; Nicht-gewerbliche Wildzerwirkung im Jagd üblichen Umfang. Damit können ( und wird auch) unsere Wildkammer von Nachbarrevierinhaber mit genutzt; nicht jedes Revier kann sich die eigenen Technischen Vorrichtungen zur Kühlung; Zerwirkung; Portionierung; Verpackung und Etikettierung leisten.

Das Argument :" Was ist ihnen Lieber ? Wild hier bei uns Zerwirken oder draußen im Wald am Ast hängend...." hat gereicht.
 
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:no: Bin kundige Person, beobachte vor dem Schuss ( wenn möglich) das Verhalten des Wildes , schaue mir beim Aufbrechen die Organe genau an, (Aufbruch zu Hause bei Licht im Hängen und falls nötig fließend Wasser) ( Ich ringle) Wild kommt unverzüglich in die Kühlung, ( 2 Wildkühlschränke) , zerwirkt wird im Zerwirkraum, gefliest bis an die Decke, alles Edelstahl bzw. Schneidbrett aus Kunststoff, alles wird sofort vakuumiert und eingefroren. Ja ich verkaufe an Nachbarn, Freunde und deren Freunde und letztens an einen mir Fremden der beim Nachbarn den Zaun richtete, der sah wie ich es mit dem Wild handhabe. Also an alle . Und?
Wenn mir dann einer ans Bein pinkeln will , dann soll er es tun, dies EU Verordnungen gehen mir sowas auf den Sack, wenn ich das jetzt alles loslasse verliere ich noch die Zuverlässigkeit :evil:
Wegen diesem ganzen Mist gebe ich bzw meine Frau und ich unseren Betrieb auf. Man verliert die Lust. Der letzte Dreck den die los gelassen haben war der kleine E-Check. Ich kauf beim hiesigen Fachhandel einen PC mit zig Gütezeichen , dann soll der Elektriker kommen, den PC kuzschließen um Widerstände zu messen, riskiere die Verabschiedung der Festplatte etc. pp. könnte da noch einiges los werden
Grüße Günter
Ich sage nur Eierskandal :biggrin::biggrin::biggrin:
 
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:no: Wild kommt unverzüglich in die Kühlung,

Was heißt das genau? Ich bin immer bemüht das noch "warme Stück", je nach Außentemperatur, möglichst erstmal etwas aklimatisieren zu lassen. Das kann auch, je nach Temperatur, ein bis drei Stunden dauern. Natürlich nicht wenn es schwüle 33°C hat.
 
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Nach dem Aufbrechen in den Schrank bei ca. 15 °C für 1-2h , dann kommt die Kühlung auf 5 ° , es bleibt danach mindestens 6 Tage hängen, in der Decke.
Grüße Günter
P.S. Wenn ich abends schieße, gehe aber meist morgens raus, dann kommt es auf die Außentemperatur an. Im Moment würde ich den Kühlschrank erst morgens auf 5° stellen.
Grüße Günter
 
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@ TS:
Es hat schon seinen Grund, dass fast alle Jäger das Wild welches sie nicht für den Eigenbedarf brauchen an Händler / Metzger abgeben:
Ein Jagdfreund von mir hat den Schritt zur Selbstvermarktung gemacht und sich die Räumlichkeiten dafür selber gebaut - Investitionsvolumen 60.000 € und Viele Arbeitsstunden mit Freunden.
In unserer Metzgerei haben wir noch einen 4. Kühlraum benötigt - ist jetzt fertig geworden - Umbaukosten der vorhandenen Infrastruktur 150.000 €.....
Was ich damit sagen will ist dass sich die Selbstvermarktung für einen "Hobbyjäger" niemals "rechnet" - man muss das Geld dann einfach übrig haben.
Minimum sind 2 Arbeitsräume (schmutzig / sauber) und eine begehbare Kühlung mit wenigstens ein paar Quadratmetern Platz....

CD
 
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kleine Anmerkung zu CarpeDiem, 2 Kühlräume. 1x in der Decke/Schwarte und einmal Wildbret.
Das ist illusorisch für Hobbyjäger. Übrigens Vet-Amt, da ist es mit der einmaligen, kostenpflichtigen, Abnahme nicht getan. Die kommen, gegen Rechnung, aber unaufgefordert, regelmässig wieder...
Wir haben, seit 2 Jahren einen richtig "tollen" Kreis TA. Der polnische Pferdeknecht eines Händlers, hat Ihm das Gesicht umgestaltet, einem "Dönermann" ist sein Messer ausgerutscht, glatter Durchstich, letzter Kontrahent ist ein Bäckermeister, das geht vor Gericht...
Bock auf diesen Zirkus? Nein Danke!

Horrido
 
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