Abgabe von Wildbret und -produkten

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Und wenn du, wie von @mutex vorgeschlagen dein Wild beim Metzger abgibst und es dann zerlegt zurück bekommst und es dann weiterverkaufen willst, ist das eben auch keine Direktvermarktung...

Also amtliche Beschau und du bist nur noch Wiederverkäufer....

Unsere beiden Metzger, die sich um die Veredelung kümmern sind Jäger mit eigenem Revier und vermarkten auch ihr Wild im Laden, sind also zugelassenen Betriebe.
 
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Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass wir Jäger ein Privileg haben, wenn wir für die Direktvermarktung die Fleischuntersuchung selber durchführen dürfen!

Super ich fühle mich total privilegiert.


Aber wenn du es so schreibst macht die Auflage schon Sinn. Du gibst das Wildbret somit ja praktisch in den freien Handel.
Allerdings muss die Fleischuntersuchung dich nicht tangieren, sondern die Metzgerei.

Dadurch kommen natürlich Kosten zutage, die man beim selbst zerwirken eigentlich nicht hat. Denn du gibst praktisch die „Privilegien“, die eigentlich selbstverständlich sind auf.

Das hört sich für mich wirklich nicht so an, als würde ich es nachmachen wollen. Ist eigentlich nichts anderes als die Abgabe an den Wildhändler und du kaufst es anschließend wieder auf.

Rechtlich also i.o. aber praktisch?
 
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Nochmal.

Du darfst Wurst und Schinken nicht selbst herstellen um sie deinen Kunden zu verkaufen, also macht das ein zugelassener Metzger aus deinem Wild.
Er nimmt das Wild aber nur an wenn es amtlich beschaut ist.Sonst darf es nicht in seine Räume.
Kostet nicht die Welt bei einer Tagesstrecke einer DJ.
Dein Wild, dein Schinken. Dein Erlös.

Und es lohnt sich finanziell, glaubs mir. Wir werden innerhalb von zwei langen Wochenenden eine komplette Jahresstrecke los vor Weihnachten ujd zu ganz anderen Preisen wie im Durchschnitt üblich.
 
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Super ich fühle mich total privilegiert.

Kannst Du auch. In einigen Ländern bist Du das nämlich nicht, nach meiner Kenntnis z.B. in Frankreich, in Polen und wohl auch in Kanada.

Ist eigentlich nichts anderes als die Abgabe an den Wildhändler und du kaufst es anschließend wieder auf.

So ist das. Wenn Du das vom Wildbearbeitungsbetrieb wieder zurückbekommst um es dann weiter zu vermarkten, bist Du als Einzelhandelsbetrieb tätig.
Egal, ob Du vorher die Stücke selber erlegt hast oder nicht. Und es ist auch gleich, auf welche Weise Du das mit dem Wildbearbeitunsgbetrieb verrechnest.
 
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Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass wir Jäger ein Privileg haben, wenn wir für die Direktvermarktung die Fleischuntersuchung selber durchführen dürfen! Deswegen sollten wir m.E. damit auch sorgfältig umgehen.



Privileg nennst Du diese hyperbürokratischen, an Schikane grenzenden Regelungen?
Ein neues Beispiel von newspeak im Orwellschen Sinne in diesem Forum , das ohnehin davon genug hat.

Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß von Jägern direkt vermarktetes Fleisch bei den Abnehmern zu gesundheitlichen Schäden geführt hat.
Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß von Hobbyzüchtern vermarktete Kaninchen, Hühner oder Eier bei den Abnehmern zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.
Dagegen ist die Presse mit schöner Regelmäßigkeit voll von Skandalen von Großbetrieben, Gammelfleisch, Pferdefleisch in Lasagne, Läusegift in Eiern etc. etc.
Aber diese Betriebe sind ja auch nicht privilegiert..........

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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........
Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß von Jägern direkt vermarktetes Fleisch bei den Abnehmern zu gesundheitlichen Schäden geführt hat.
Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß von Hobbyzüchtern vermarktete Kaninchen, Hühner oder Eier bei den Abnehmern zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.
........
Waidmannsheil
bonchasseur

Vielleicht hörst Du auch nur schlecht......

Und vielleicht ist Dein Gedächtnis auch nicht das Beste? Solange ist es noch nicht her, da hatten wir jährlich bis zu 15.000 Trichinoseerkrankungen in Deutschland, nur mal so als Beispiel.
 
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Also in Punkt 2 muss ich Cast recht geben wen die Sau noch warm ist geht das ganz fix Minuten sind da schon möglich.
Aus fachlicher Sicht ist das auch kein Fehler!
Ich selber zerlege sogar oft noch direkt nach dem abschwarten.


@Baummarder:

Äußerste Vorsicht:

Bei uns im Revier wurde vor einiger Zeit eine Sau geschossen (Pächter ist selber Metzgermeister mit eigenem Betrieb).
Fleischprobe zum Veterinäramt zur Trichinenuntersucheung.

Am Tage darauf Anruf vom Veterinäramt: in der Sammelprobe (Haus und Wildschweine) wurden Trichinen festgestellt) (Erster Fall sei ca. 16 Jahren)

Danach nochmalige Einzelproben, das Wildschwein war o.k. Aber nach dem ersten Anruf kam das Veterinäramt 2 Stunden später und wollte die Sau sehen. Die Herrschaften sagten gleich, dass, wenn die Zerlegung der WS schon begonnen hätte, bevor die Freigabe erfolgt wäre, ein gewaltiger Ärger ins Haus gestanden hätte.

Ich würde mich daher i.d.S. des Zerlegens vor Freigabe durch Veterinäramt nochmals schlau machen!


wmh

Jäger:cool:
 
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Ich bin überrascht, dass Ärger ins Haus steht, wenn man eine Wutz abschartet und zerwirkt, bevor die Freigabe durch das Veterinäramt erfolgt ist. Klar ist allerdings, dass man vor der Freigabe nichts in den Wald bringen oder verkaufen darf. Immerhin ist so eine Wutz nach Abgabe der Probe vom Amt temporär konfisziert (beschlagnahmt).
Das von mir immer aufgesuchte Veterinäramt hat jedenfalls keine Probleme, dass man vor der Freigabe mit dem Zerwirken beginnt, vorausgesetzt, Entschuldigung für die Wiederholung, vorausgesetzt, dass nichts abhanden kommt, gar nix.
Da war auch von Sammelprobe die Rede; ich werde beim nächsten Besuch mal fragen, ob die die alle der am Tag abgegebenen Proben zusammenwerfen oder getrennt analysieren.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
G

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Guest
Es ist korrekt, dass du vor der Freigabe nach Trichinenuntersuchung die Sau nicht abschwarten darfst. Abschwarten zählt zum Zerwirken, was erst nach Freigabe erfolgen darf.

Die einzige positive Fundmeldung vor vielen Jahren führte hier zu Problemen mit dem Amt. Die Sau hing zwar noch in der Schwarte in der forstlichen Kühlkammer, der Schütze hatte aber bereits den Wurf großzügig abgeschlagen um die Keilerwaffen aufzusetzen.

Bei einer offiziellen Zahl des BfR von 0,001 bis 0,006% von Trichinenfunden bei SW, rechnet ja auch kaum noch einer damit.
 
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........
Da war auch von Sammelprobe die Rede; ich werde beim nächsten Besuch mal fragen, ob die die alle der am Tag abgegebenen Proben zusammenwerfen oder getrennt analysieren.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.

Originaltext aus der VO (EU) 2075/2005
Eine mindestens 5 g schwere Probe wird nach dem Referenznachweisverfahren in Anhang I Kapitel I oder einem
gleichwertigen Verfahren gemäß Kapitel II verdaut. Bei jedem Verdauungsvorgang darf das Gesamtgewicht des
untersuchten Muskels 100 g bei dem Verfahren in Kapitel I sowie bei den Verfahren A und B in Kapitel II und35 g bei Verfahren C in Kapitel II nicht überschreiten


Dass bedeutet, 5 g je Wildschwein x 20 Stück = 100 g Höchstmenge. Daher werden möglichst bis zu 20 Wildschweine in eine Sammelprobe gegeben, natürlich auch, um die Kosten niedrig zu halten. Andernfalls wäre eine Trichinenuntersuchung erheblich teuerer.​
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Keine Ver- oder Bearbeitung des Stückes vor Abschluss der Untersuchung.

2c Abs.2
 
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Eben, so habe ich es auch gelesen:

Es ist verboten, Fleisch von nach § 2a Absatz 1 geschlachteten Tieren vor Abschluss einer nach § 2a Absatz 1 erforderlichen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten


wmh

Jäger
:cool:
 
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Es ist korrekt, dass du vor der Freigabe nach Trichinenuntersuchung die Sau nicht abschwarten darfst. Abschwarten zählt zum Zerwirken, was erst nach Freigabe erfolgen darf.

Die einzige positive Fundmeldung vor vielen Jahren führte hier zu Problemen mit dem Amt. Die Sau hing zwar noch in der Schwarte in der forstlichen Kühlkammer, der Schütze hatte aber bereits den Wurf großzügig abgeschlagen um die Keilerwaffen aufzusetzen.

Bei einer offiziellen Zahl des BfR von 0,001 bis 0,006% von Trichinenfunden bei SW, rechnet ja auch kaum noch einer damit.

Selbstverständlich darfst du abschwarten und zerwirken, es muß nur jedes Teil vorhanden sein, falls es zu positiver Probe kommt.

Also komplette Schwarte, Knochen und Fleisch, alles fein säuberlich getrennt. Das ist bei unserem Vetamt eindeutig erlaubt.
Auf Nachfrage, denn wenn wir DJ am Freitag haben kann keiner tagelang warten bis das Amt freigibt zur Verarbeitung.

Also wurd das ganze Wild zerwirkt in Wannen getrennt mit Wildmarke drauf in der Kühlkammer gelagert bis das Go kommt.
Konfiskat lagert in Tonnen und wird von der Verwertung abgeholt.

Da es in den letzten Jahrzehnten nicht einen einzigen Fall von Trichinen im Bezirk des Veterinäramts Hessen Süd gegeben hat sind die ziemlicn entspannt.
 

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