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Selbstverständlich darfst du abschwarten und zerwirken, es muß nur jedes Teil vorhanden sein, falls es zu positiver Probe kommt.
Laut LMHV eben nicht. was intern für Absprachen getroffen werden, gilt nur bis zum Ernstfall. Wenn es spitz auf Knopf kommt, hat keiner was gesagt !
Also komplette Schwarte, Knochen und Fleisch, alles fein säuberlich getrennt. Das ist bei unserem Vetamt eindeutig erlaubt.
"Euer" Veterinäramt hat die gleichen Bestimmungen wie alle anderen Veterinärämter zu beachten.
Auf Nachfrage, denn wenn wir DJ am Freitag haben kann keiner tagelang warten bis das Amt freigibt zur Verarbeitung.
Weshalb nicht- bei anderen Drückjagden geht es doch auch !
Also wurd das ganze Wild zerwirkt in Wannen getrennt mit Wildmarke drauf in der Kühlkammer gelagert bis das Go kommt.
Alleine diese Prozedur ist viel zu aufwändig !
Konfiskat lagert in Tonnen und wird von der Verwertung abgeholt.
Da es in den letzten Jahrzehnten nicht einen einzigen Fall von Trichinen im Bezirk des Veterinäramts Hessen Süd gegeben hat sind die ziemlicn entspannt.
Wie gesagt, beim zuständigen Veterinäramt war dies der erste Fall seit ca. 16 Jahren gewesen!
Sorry, wenn meine Einwände etwas unwirsch rüberkommen sollten, aber wenn wir als verantwortungsvolle Lebensmittelproduzenten ernst genommen werden wollen, sollten wir uns auch an die gesetzlichen Verordnungen halten.
Und dies ist zumindest bei der Trichinenbeschaupflicht nicht sonderlich schwierig.
In Früheren Jahren wurde noch gelehrt, dass z.B. die Wildschweinleber auch vor der Trichinenfreigabe abgegeben und verzehrt werden kann, da es sich ja nicht um Muskelfleisch handelt. Die Abgabe / der Verzehr ist heutzutage vor der Freigabe auch verboten. Also kommt die Leber erst einmal bis zur Freigabe in den Froster und wird dann an Interessenten verschenkt oder selber verzehrt. So einfach ist das.
wmh
Jäger