Jadpacht vorzeitig Beenden

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19 Aug 2016
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Hallo zusammen.
Ich möchte mich vorab über eine Vorzeitige Beendigung des Bestehenden Jagdpachtvertrages erkundigen. Restdauer 6 Jahre.

Kann man an der Genossenschaft, eine Kündigung oder Aufhebung des Pachtvertrages zum Ablauf des bestehenden Jagdjahr (31.03.2018) einreichen.
Wäre eine Ablehnung möglich bzw. Bestehen auf Vollendung der 9 Jahre.!

Wie sähe es mit einer Pachtübernahme aus!?
Was wäre hier zu beachten?
Muss die Genossenschaft, der Übernahme zustimmen ect.

Für eure Erfahrungswerte wäre Ich sehr Dankbar.
 

ANS

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7 Dez 2010
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Servus!
Deine Frage ist ohne Kenntnis des tatsächlichen Vertrages schwer zu beantworten. Daher sollte man bei solchen Vorhaben mit den Vertragsunterlagen fachkundigen Rat einholen.

Alte Juristenweisheit: Rat nach Tat kommt z'spat!

Gruß & WH

ANS

p.s. Ich würde sowas auch eher diskret handhaben, je mehr Leute dabei mitreden, desto schlechter deine Chancen auf Regelung zu deinen Wünschen...
 
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26 Jun 2006
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Der Pachtvertrag endet i.d.R. automatisch, wenn der Pächter keinen Jagdschein mehr hat.

WMH
T.
 
A

anonym

Guest
Wenn er seinen Jagdschein aber abgibt, könnte er somit ganz einfach die Pacht loswerden ;)

Ich kenne jemanden der aus gesundheitlichen Gründen die Pacht aufgegeben hat, man hat hier zugestimmt. War aber auch nur ein Jahr Rest und mehrere Mitpächter.

Die Jagdgenossenschaft muss zweifelsfrei bei einer Übernahme durch einen anderen zustimmen.
 
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Wenn er keinen Jagdschein mehr hat endet zwar der Vertrag. Allerdings macht er sich ggf schadenersatzpflichtig für die restliche Laufzeit.
 
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Bei Tod des Pächters stehen die Chancen wohl gut das man keine Verbindlichkeiten mehr hat. Mir wärs das aber nicht wert :lol:
 
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Bei Tod des Pächters stehen die Chancen wohl gut das man keine Verbindlichkeiten mehr hat. Mir wärs das aber nicht wert :lol:

Bei wesentlichen Änderungen des verpachteten Gebietes auch....... also z.B. Errichtung des deutschlandweit ersten Endlagers für strahlende Abfälle oder dem Austritt einer nicht-unerheblichen Menge an Cyanidlauge.
:twisted:
 
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2 Mrz 2011
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Du kannst natürlich den Pachtvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden oder jemand anderen als Pächter einsetzen lassen und die Jagdgenossen haben das so zu akzeptieren. Schadenersatzforderungen der JG sind dabei naturlich ausgeschlossen.

Gibt nur eine winzige Voraussetzung: Es muss so wirksam (und möglichst unanfechtbar) im Pachtvertrag vereinbart worden sein.

Ist es das nicht, nimm deinen Pachtvertrag, geh zu nem Anwahlt deiner Wahl und lass dir dort erklären was geht und was nicht.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
 

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