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Hier in NRW wird die WBK Ausstellung und Bearbeitung von der Polizei und die Jagdscheinverlängerung von der Unteren Jagdbehörde( eine Abteilung des städt. Ordnungsamtes) erledigt. Scheinbar ist seit längerer Zeit zwischen den beiden Behörden Funkstille und die Polizei bekommt keine Info von der Stadt wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist. Mir fiel seit einiger Zeit auf, das man seitens der Polizei bei der An- bzw Abmeldung von Waffen nicht nur den gültigen Jagdschein zur Sichtkontrolle in Augenschein nahm, sondern eine Fotokopie anfertigte und in die Akte heftete.
Bei Jägern, die längere Zeit keine Bewegung in den WBK Daten durch Kauf oder Verkauf haben, und die Herrschaften keine aktuelle Jagdscheindaten haben tauchen jetzt Briefe der Polizei auf, das man die Vorlage des gültigen Jagdscheins oder eine Kopie verlangt, um zu prüfen das der Jäger berechtigt im Besitz von Waffen und Munition ist. Muss ich jetzt auch noch die Arbeit für die Polizei machen??
Bei Jägern, die längere Zeit keine Bewegung in den WBK Daten durch Kauf oder Verkauf haben, und die Herrschaften keine aktuelle Jagdscheindaten haben tauchen jetzt Briefe der Polizei auf, das man die Vorlage des gültigen Jagdscheins oder eine Kopie verlangt, um zu prüfen das der Jäger berechtigt im Besitz von Waffen und Munition ist. Muss ich jetzt auch noch die Arbeit für die Polizei machen??