Neue Polizeischikane

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Offensichtlich differenzierst du nicht zwischen dem Wegfall des Bedürfnisses als solchem und der Frage, ob dieser Wegfall vorübergehend ist oder nicht. Gehst du wirklich davon aus, dass das Bedürfnis fortbesteht, wenn der JS abgelaufen ist und noch kein neuer erteilt worden ist?

Genau das tue ich.
Offensichtlich im Gegensatz zu den Vorpostern, die am liebsten am 1.4. um 0 Uhr den Jägern die Waffen wegnehmen wollen wenn der JS nicht verlängert wurde.
Sonst hätte ich den Beitrag mit Hinweis auf §45 nicht geschrieben.
 
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Dann wäre es doch wunderbar, wenn @Mattenklodt seine Klageaktion durchzieht und hier berichtet. Und sollte das in die Hose gehen, sponserst du doch sicherlich die Kosten bis zum BVerwG, oder?:lol:

Teddy
 
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Wer klagt kriegt ein Urteil, nicht immer Recht.
Und was das BVerwG angeht, haben wir im Fall der HA gesehen.
 
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Wer klagt kriegt ein Urteil, nicht immer Recht.
Und was das BVerwG angeht, haben wir im Fall der HA gesehen.
Damit hast du dich fein gedrückt vor der Beantwortung der Frage, was denn Gegenstand einer Klage in diesem Fall sein könnte.
Jetzt mal Butter bei die Fische: Siehst du irgendeine Beschwer? oder ein Leistungs- oder Feststellungsinteresse?

Teddy
 
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Ich war bisher immer der Meinung,Waffenrecht sei Bundesrecht und nicht Recht oder gar Rechtsauffassung von Waffenbehörden und einzelner Richter Gnaden ! Sehr interessant finde ich dann passend dazu die Auffassung einiger User ,möglichst schnell den Schein zu lösen ,um einer Auslegung eines oder mehrerer Rechtsvorschriften möglichst explizit zuvorzukommen. Wenn ein weitgreifendes Gesetz ,was eigentlich föderal keine Auslegung und Auswirkung der Exekutive zuläßt ,trotz alledem der Willkür derjenigen unterliegt,stimmt irgendwas mit Hasi nicht mehr !Oder liege ich da etwa falsch ?:cool:
 
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Damit hast du dich fein gedrückt vor der Beantwortung der Frage, was denn Gegenstand einer Klage in diesem Fall sein könnte.
Jetzt mal Butter bei die Fische: Siehst du irgendeine Beschwer? oder ein Leistungs- oder Feststellungsinteresse?

Teddy

Du verwechselst was. Ich bin nicht der Fürsprecher ode gar Anwalt von Mattenklodt. Meine Bemerkungen waren ganz allgemein getroffen.
 

tar

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Sehr interessant finde ich dann passend dazu die Auffassung einiger User ,möglichst schnell den Schein zu lösen ,um einer Auslegung eines oder mehrerer Rechtsvorschriften möglichst explizit zuvorzukommen.

Durch warten wird der Schein weder billiger noch länger haltbar, von daher ist es auch zweckmäßig am 1.4. den neuen Stempel zu haben.
 
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Geht halt nicht immer. Aber wie sooft, reden mit dem SB hilft.

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