Tips und Tricks um schweres Wild alleine zu verladen

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Gelöschtes Mitglied 19461

Guest
Verkehrsunfall auf dem Weg ins Revier, Waffenfehlbedienung ("der Schuss ins Brötchen") und eine angeflickte Sau sind doch die drei letzten großen Gefahren für den mitteleuropäischen Waidmann...

Wenn ich dein Posting richtig deute, so möchte ich sagen: Wir verstehen uns.
 
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Gelöschtes Mitglied 19461

Guest
Zunächst mal dürften auf der AHK sicherlich beim Fahren mit dem Anhänger deutlich höhere Kräfte auftreten. Transportieren von Wild ist sicherlich was anderes.

Das glaube ich nicht. Das ist das Thema mit den chronisch herunterhängenden Heckträgern, das ich bereits vorher erwähnt habe. Der Anhänger drückt nicht von oben. Eine G-Klasse hält so eine Konstruktion aus - man schaue sich an, wie da die Kupplung mit der Karosserie verbunden ist.
Aber steck mal einen handelsüblichen Heckträger auf die Anhängerkupplung vom Jimny und schnall da ein strammes Stück Rotwild drauf fest: Da siehst du die Grenzen. 75kg Stützlast sind nicht wirklich viel. Im Hochwildrevier ist man da schnell drüber. Da hilft dann ein kleiner Anhänger. Aber wer will den schon immer hinten mitschleppen?
 
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... 75kg Stützlast sind nicht wirklich viel. Im Hochwildrevier ist man da schnell drüber. ...
Der Heckträger belastet die Hängerkupplung nicht nur mit seiner Stützlast, sondern auch mit einem Drehmoment, das bei einem Anhänger so nicht existiert.

Ich spiele mich jetzt einfach mit ein paar Zahlen. Davon muss nichts stimmen. Irgendwo wird es schon einem Maschinenbauer geben, der da besser mal drüber schaut:
  • Nehmen wir an, die Hängerkupplung steht 25 cm vom Rahmen ab. Dann muss die Befestigung der Kupplung am Rahmen bei 75 kg Auflast eine Querkraft von 750 N und ein Drehmoment 188 Nm aufnehmen können.
  • Der Heckträger steht aber hinter der Kupplung um einen Meter raus und ist starr mit dieser verbunden. Lege ich da jetzt die 75 kg drauf, beträgt die Querkraft am Kupplungsträger unverändert 750 N, das Drehmoment ist aber auf 750*(0,25+0,5)=563 Nm gestiegen.
  • Das dreifache Drehmoment hält die Aufnahme der Hängerkupplung aber nicht aus und die Kupplung biegt's runter.

Andersrum und kurz gefasst: Bei einer zulässigen Stützlast von 75 kg darf man einen Heckträger maximal mit 25 kg beladen, sonst wird der Aufnahmepunkt der Hängerkupplung am Rahmen überlastet.
 
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So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn (ungebremst) 750 Kg bei 80 Km/H in die Eisen gehen kommen da auch ganz andere Drehmomente. Bei gebremsten schlägt ja die Auflaufbremse an. Trotzdem wir durch die Hebelwirkung (schweres Wild auf Heckträger) natürlich auch die Achse des Fahrzeugs hinten mehr belastet und vorne entlastet was natürlich zum "Herunterhängen" führt.

Ein kleiner Anhänger ist fast immer idealer ausser beim Rangieren in engen Sackgassen oder so.

Dr.Gmünder hat was neues:
http://shop.dr-gmuender.de/wildhubtisch.html
Ich halte das für viel zu umständlich. Man kann damit nicht hängend aufbrechen... hat es erstmal schon die 15cm auf diese Bühne schleppen müssen, dann noch mit Akkuschrauber oder Ratsche hochwinden um es dann noch ins Fahrzeug zu schieben ?

Da ist eine Klapprampe aus meiner Sicht deutlich praktischer. ggf. Seilzug von innen der an den (ja meist 4 Stck) Haltegriffen von der Lastverteilung her angebracht werden kann.
 
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So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn (ungebremst) 750 Kg bei 80 Km/H in die Eisen gehen kommen da auch ganz andere Drehmomente. ...
Richtig. Weil ich die dynamischen Lasten nicht kenne, habe ich vereinfachend eine statische Belastung angenommen. Die Stützlast wird ja auch statisch angegeben, obwohl wir wissen, dass die dynamische Belastung auf die Kupplung höher als zB. 75 kg ist.

Ob dynamisch die doppelte oder die dreifache Last auf die Hängerkupplung wirkt, ist gar nicht so wichtig. Das Verhältnis zwischen zulässiger Stützlast und zulässiger Beladung des Heckträgers beträgt meiner Meinung nach immer 3:1. Deshalb darf man bei 75 kg Stützlast auf den Heckträger nur 25 kg aufladen, sonst wird es der Kupplung zu viel.
 
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Andersrum und kurz gefasst: Bei einer zulässigen Stützlast von 75 kg darf man einen Heckträger maximal mit 25 kg beladen, sonst wird der Aufnahmepunkt der Hängerkupplung am Rahmen überlastet.

Nein.

Das Biegemoment an der Kupplung nimmt zu, die Aufhängungpunkte und die Kupplung werden aber nach wie vor mit z.B. 75 kg belastet. Egal wie lang der Heckträger wegsteht.
 
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Mahlzeit,

also jetzt mal alle eure Bedenken und Berechnungen hin oder her. Schön das Ihr euch Gedanken macht.
Aber jetzt mal im Ernst, ihr habt doch da nicht wirklich Bedenken???
Is noch nie einer von euch auf seine Anhängerkupplung gestanden?
Oder hat den Hänger aus versehen etwas falsch beladen, so das mehr als eure Theoretische Stützlast überschritten war?

Ich kann euch sagen das ich regelmäßig auf meiner Anhängerkupplung stehe, oder in meinem Wildträger.
Auch habe ich schon drei 60-70kg Überläuferle, gleichzeitig und unaufgebrochen im Wildträger zur Wildkammer Transportiert.

Ich sehe da kein Problem, außer die, die Ihr euch zusammenreimt.
 
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Ich habe nirgends geschrieben das es rechtens ist!
Was auch immer in §44 stehen mag.
Es ging hier meiner Meinung nach, mehr ums Technisch mögliche, als ums Gesetzlich erlaubte.
 
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Bei der Geschichte gibt es die praktischen, theoretischen, vom Hersteller gegebenen und die zulässigen Grenzwerte.

Die Zahlen werden mit Sicherheit alle differenzieren. Da muss jeder für sich die passenden Schlüsse ziehen.
 
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Ich habe mir das am Wochenende nochmal angeschaut. Vergleich Jimny und Niva. Beim Niva ist eine AHK verbaut, die sicher sowohl mindestens einen 12t-Anhänger als auch einen Trupp dicker Waidmänner auf der Kugel tanzend direkt aushalten könnte, die Optik nebst Technik ist angelehnt an "Traktor" bzw. "LKW". Der Kugelarm ist kurz und kräftig, die Kräfte werden in eine solide Winkelkonstruktion abgeleitet.

Beim Jimny ist das größte Problem meines Erachtens der laaaange Kugelarm, der ist sicher 20-30cm beinahe bodenparallel nach hinten geführt...das hilft der Stützlast überhaupt nicht. Dazu der Wildträger, der selber was wiegt (wird immer!! vergessen...Brutto...Netto...Tara) und ein Fahrgast oder die dicke Maisbotte.

Wie immer: solange nix passiert, ist alles in Ordnung. Jeder möge seine Schlüsse ziehen und tun und lassen, was er will - solange niemandem geschadet wird.
 
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Gelöschtes Mitglied 19461

Guest
Zur Präzisierung: ich spreche nicht von herunterhängenden Wildträgern im Sinne von "biegt sich unter Last", sondern von dauerhaft verbogen. Das sehe ich hier überall. Das mit der rechtlichen Vorgabe würde ich übrigens nicht unterbewerten. Wer mit Wild im Heckträger über öffentliche Straßen fährt, was wohl der überwiegende Teil sein dürfte, dem ist bei Kontakt die Polizeikontrolle oft schon sicher. Auch hier spreche ich aus Erfahrung.
Der Hauptgrund für die Überprüfung ist aber meist ein anderer als die Stützlast:

1. Kontrolle, ob der Heckträger mit Beladung verkehrssicher ist (z.B. ob mit Beleuchtungsanlage/Kennzeichen ausgestattet, falls er z.B. Teile der Fahrzeugbeleuchtung/Kennzeichen verdeckt oder nicht) - hier achte man genau auf das jeweilige Modell am eigenen Fahrzeug und die damit verbundenen rechtlichen Auflagen.
2. Da der Fahrer klar als Jäger zu identifizieren ist: Überprüfung auf Alkoholkonsum im Zusammenhang mit Jagd/Waffen/Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier in der Region sind solche Kontrollen usus, in der Pampa mag das anders aussehen.
 
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Gelöschtes Mitglied 19461

Guest
Wie immer: solange nix passiert, ist alles in Ordnung. Jeder möge seine Schlüsse ziehen und tun und lassen, was er will - solange niemandem geschadet wird.

Dem ist nichts hinzuzufügen - mit Hinweis darauf, dass "niemandem" auch einen selbst und "geschadet" auch ein Bußgeld einschließt :thumbup:
 

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