Einfluss Bundestagswahl auf Landesgesetz

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Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und hoffe das die Frage nicht allzu "doof" ist.
Die Bundestagswahl steht bevor und auch Änderungen des Bundesjagdgesetzes gegebenfalls.
Nun Frage ich mich, welchen Einfluss eine Änderung auf die Landesebene hätte wie in BW.
Die Länder haben sich ja im Rahmen des Bundesgesetzes an die Gesetze zu halten, das ja bei der Erweiterung der Schonzeiten wie Fuchs richtig wäre.
Jedoch wäre eine Erweiterung wie die Bockjagd nicht zulässig. Ausnahmeregelungen usw machen es möglich denke ich.

Nun wäre ja meine Frage, was für einen Einfluss die Bundestagswahl haben soll, wenn die Länder alles durchsetzen können.

Danke im Voraus.
 
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Hi,

willst Du nicht erstmal eine kurze Vorstellung schreiben, wer Du bist, woher Du kommst, welche Rolle Jagd in Deinem Leben spielt?

Zu Deiner Frage: im Zuge der Förderalismusreform wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, alle jagdrechtlichen Fragen mit Ausnahme der Regelungen zum Jagdschein selbst zu definieren. So, wie bspw. in BW. Nach der Bundestagswahl wird dieses Thema nicht aufgerufen und sich in BW jagdlich dadurch auch nichts verändern.
 
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Hallo,

natürlich wäre dieser Start besser gewesen.
Mein Name ist Max, komme aus der Nähe von Stuttgart und seit 5 Jahres im Besitz eines Jagdscheines.

Danke für die schnelle Antwort OberförsterVS.

Die Förderalismusreform bezieht sich ja auf alle Länder, also hätte die Bundestagswahl im Bezug auf jagdliche Regelungen in keinem Bundesland Auswirkung?
Sollte der Bund nun neue Bereiche des Gesetzes definieren, hätten die Länder ja wieder Spielraum, bei der die Bundestagwahl Einfluss darauf hätte?
Wenn ich mir nun so die Änderungen ansehe, die bei der Bundestagswahl anstehen könnten, wären das alles Themen, welche die Länder sowieso selber regeln würden. So wäre das ganze ja ziemlich sinnfrei.
 
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Gesetzgebungskompetenz
Bis zur Föderalismusreform unterlag die Gesetzgebungskompetenz im Jagdrecht der Rahmengesetzgebung des Bundes gem. Art 75 GG. Demnach waren Rahmengesetze Bundesgesetze, die nur die wesentlichen Grundzüge regelten und die Detailregelungen − die Ausfüllung des Rahmens − der Gesetzgebung der einzelnen Länder überließen.
Mit Inkrafttreten der Reform zum 1. September 2006 sind die Regelungsmaterien teils in die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung des Bundes überführt worden, teils den Ländern zugefallen.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist seitdem ein, der Abweichungsgesetzgebung (→Art. 72 Abs. 3 GG) der Länder unterliegendes Bundesgesetz, der konkurrierenden Gesetzgebung gem.
Art. 74 GG. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Es regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf. Dabei stellt es jedoch nur die einstweilen weiter fortgeltenden Rahmenbedingungen auf, die vorrangige Gesetzgebungskompetenz liegt nunmehr bei den Ländern in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen.
Art. 72 GG
(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.
(2) …
(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:


  1. [*=1]das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
    [*=1]den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze desNaturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.
(4) …

Art. 74 GG
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

28. das Jagdwesen;


Hi,
willst Du nicht erstmal eine kurze Vorstellung schreiben, wer Du bist, woher Du kommst, welche Rolle Jagd in Deinem Leben spielt?
:thumbdown:
 
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Hallo,

natürlich wäre dieser Start besser gewesen.
Mein Name ist Max, komme aus der Nähe von Stuttgart und seit 5 Jahres im Besitz eines Jagdscheines.

Prima, willkommen hier!

Danke für die schnelle Antwort OberförsterVS.

Die Förderalismusreform bezieht sich ja auf alle Länder, also hätte die Bundestagswahl im Bezug auf jagdliche Regelungen in keinem Bundesland Auswirkung?
Sollte der Bund nun neue Bereiche des Gesetzes definieren, hätten die Länder ja wieder Spielraum, bei der die Bundestagwahl Einfluss darauf hätte?
Wenn ich mir nun so die Änderungen ansehe, die bei der Bundestagswahl anstehen könnten, wären das alles Themen, welche die Länder sowieso selber regeln würden. So wäre das ganze ja ziemlich sinnfrei.

Ich halte es für unrealistisch, dass der Bund, die Förderalsimusreform zurückdrehen könnte, wahrscheinlich nicht einmal wollte. Es sei denn, es gäbe eine Regierungskoalition aus LINKE und AFD...
Vielleicht ergibt sich etwas zum Thema "bleifrei", besonders drängend ist das aber nicht.
Damit ist also die nächste Landtagswahl in BW das nächste jagdrechtlich relevante Datum, zumal aus heutiger Sicht dann eine andere Landesregierung, zumindest mit anderen Kraftverhältnissen bestehen wird, denn ohne Kretschmann werden es die Grünen schwer haben.
 
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31 Aug 2015
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja leider hat man es in BW nicht so einfach was die Jagd angeht mit den Grünen :(
Aber schauen wir mal was die nächste Landtagswahl mit sich bringt :)
 

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