Jagdschein deutscher vs. Ausländer

Registriert
17 Jan 2017
Beiträge
38
Hallo

Bin Schweizer, wohnhaft in der Schweiz und habe die deutsche Jagdprüfung abgelegt.
Nun habe ich, vielleicht etwas zu voreilig, einen Ausländer-drei-Jahres Jagdschein bei der UJB in Waldshut bestellt. Alle erforderlichen Unterlagen, inkl. deutsches Prüfungszeugnis beigelegt. - Ausländerschein, weil ich dachte, als nicht in D wohnhaft gehört sich das so. Genauso habe ich es nun erhalten.

Nun finde ich im Netz so eine Aussage: "...Einem Ausländer, der eine deutsche Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird ein „normaler“ Tages- oder Jahresjagdschein (also kein Ausländerjagdschein) erteilt..." Quelle Landkreis Pfaffenhofen a.d.Illm

Tja... nun was?? Ist mein Ausländerjagdschein gleich viel Wert wie der normale deutsche Jagdschein? Gültig in ganz D schon, steht ja so drin, aber auch im Ausland? Ich meine, gibt es da irgendwelche Einschränkungen und Unterschiede?

Gruss
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Sali Schwyzer,

der Ausländerjagdschein ist bezüglich Rechten und Pflichtem dem Inländerjagdschein gleichgestellt. Es gibt diesbezüglich keine zwei Klassen Gesellschaft. Der Unterschied besteht normalerweise in der Nationalität und dem Land der abgelgten Jägerprüfung.

Im Zweifelsfall kannst Du hier einmal nachfragen:
http://www.die-jagdrechtskanzlei.de/jagdschein/

WmH
 
Registriert
22 Okt 2009
Beiträge
962
Hallo

Bin Schweizer, wohnhaft in der Schweiz und habe die deutsche Jagdprüfung abgelegt.
Nun habe ich, vielleicht etwas zu voreilig, einen Ausländer-drei-Jahres Jagdschein bei der UJB in Waldshut bestellt. Alle erforderlichen Unterlagen, inkl. deutsches Prüfungszeugnis beigelegt. - Ausländerschein, weil ich dachte, als nicht in D wohnhaft gehört sich das so. Genauso habe ich es nun erhalten.

Nun finde ich im Netz so eine Aussage: "...Einem Ausländer, der eine deutsche Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird ein „normaler“ Tages- oder Jahresjagdschein (also kein Ausländerjagdschein) erteilt..." Quelle Landkreis Pfaffenhofen a.d.Illm

Tja... nun was?? Ist mein Ausländerjagdschein gleich viel Wert wie der normale deutsche Jagdschein? Gültig in ganz D schon, steht ja so drin, aber auch im Ausland? Ich meine, gibt es da irgendwelche Einschränkungen und Unterschiede?

Gruss


Weil du nicht in Deutschland wohnst bekommst du einen Ausländer Jagdschein.
 
Registriert
24 Jul 2014
Beiträge
20
Weil du nicht in Deutschland wohnst bekommst du einen Ausländer Jagdschein.
Woher stammt diese Erkenntnis? In NRW sagt die Verwaltungsvorschrift zu § 17 Abs. 3 LJG-NRW dazu folgendes: "Ausländerjagdscheine sind mit dem Zusatz "Ausländer-" zu kennzeichnen. Der Zusatz entfällt, wenn der Ausländer die deutsche Jägerprüfung abgelegt hat."
 
Registriert
17 Jan 2017
Beiträge
38
Danke für die Antworten
@jeGü
eben..., dass halb bin ich irritiert... Dachte ich bekäme einen ohne den Zusatz "Ausländer" (wobei es mir eigentlich egal is. Bin ja schlussendliche für die Deutschen auch ein Ausländer
Gruss
 
Registriert
22 Okt 2009
Beiträge
962
Danke für die Antworten
@jeGü
eben..., dass halb bin ich irritiert... Dachte ich bekäme einen ohne den Zusatz "Ausländer" (wobei es mir eigentlich egal is. Bin ja schlussendliche für die Deutschen auch ein Ausländer
Gruss


Ich bin Ausländer und habe einen Jahresjagdschein.(keinen ausländerjagdschein).

Wie wurde deine Zuverlässigkeit geprüft?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo

Bin Schweizer, wohnhaft in der Schweiz und habe die deutsche Jagdprüfung abgelegt.
Nun habe ich, vielleicht etwas zu voreilig, einen Ausländer-drei-Jahres Jagdschein bei der UJB in Waldshut bestellt. Alle erforderlichen Unterlagen, inkl. deutsches Prüfungszeugnis beigelegt. - Ausländerschein, weil ich dachte, als nicht in D wohnhaft gehört sich das so. Genauso habe ich es nun erhalten.

Nun finde ich im Netz so eine Aussage: "...Einem Ausländer, der eine deutsche Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird ein „normaler“ Tages- oder Jahresjagdschein (also kein Ausländerjagdschein) erteilt..." Quelle Landkreis Pfaffenhofen a.d.Illm

Tja... nun was?? Ist mein Ausländerjagdschein gleich viel Wert wie der normale deutsche Jagdschein? Gültig in ganz D schon, steht ja so drin, aber auch im Ausland? Ich meine, gibt es da irgendwelche Einschränkungen und Unterschiede?

Gruss

So weit ich mich dazu erinnern kann:

Punkt 1), da ging die Diskussion grundsätzlich eigentlich darum, ob ein deutscher Bundesbürger als im Ausland lebend a u c h als "Ausländer" behandelt werden kann bzw. wird.

Scheinbar hat nan das bei Dir so anerkannt und dementsprechend gehandelt.
Anders gesagt, den "rein-deutschen" Jagdschein ohne Ausländer-Eintrag wirst Du wohl eher so lange nicht erhalten, als wie Du im Ausland lebst.

Punkt 2),
selbstverständlich ist er das!

Du hast nicht nur, wie dafür gefordert, eine der deutschen Rechtslage entsprechende gleichwertige und somit anzuerkennende Prüfung absolviert, sondern geich die deutsche Jagdprüfung absolviert und bestanden.

Ich bin auch im Besitz eines "deutschen Ausländer-Jagdscheines" mit 3 jähriger Gültungsdauer.

Habe allerding "nur" eine der deutschen gleichwertigen und somit anerkannten Jagdprüfung absolviert.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
567
Besucher gesamt
705
Oben