Europäischer Waffenpass

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habe die folgende Frage mal gestellt und werde die Antwort ebefalls hier posten:

Sehr geehrtes Forum Waffenrecht !
Darf ich als permanent im Ausland wohnender Deutscher mit dem europäischen Waffenpass aber ohne deutsche WBK in Deutschland Munition einkaufen ?
Mit freundlichen Grüssen aus Schweden

Wmh Nimifer
 
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Das was Du verlinkt hast kenne ich schon, trotzdem Vielen Dank. Es geht nicht um den Zoll sondern um den Erwerb, bei Frankonia z.B. Über die Prozedur bei der Einfuhr in Schweden bin ich informiert. In Schweden darf ich sowieso Munition meines Kaliber kaufen und transportieren. Ich kann übrigens auch eine Waffe bei Frankonia bestellen, aber über den Ladentisch bekomme ich sie scheinbar nicht. Munition bestellen lohnt sich nicht, wenn ich aber sowieso in D bin .....

LG Nimbifer
 
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Die Antwort ist recht einfach.
Der EFWP ist kein Erlaubnisdokument für den Erwerb von Waffen oder Munition. Er dient der Erleichterung beim Grenzübertritt mit Waffen und man braucht keine Verbringungserlaubnis in bestimmten Fällen.
Gerade als Deutscher, egal wo dein ständiger Aufenthalt ist, gelten im Inland die einschlägigen Gesetze.
Hast du also weder einen Jagdschein, noch eine WBK mit eingetragenem Munitionserwerb (ein Munitionserwerbsschein ist ziemlich selten) , gibt es auch im Laden keine Munition.
 
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@Kölsch: Ich dachte mir sowas schon. Mitbringen dürfte ich die Munition mit dem EFWP aber schon und das finde ich unlogisch. Oder sehe ich das falsch ?

LG Nimbifer
 
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Die Antwort ist recht einfach.
Der EFWP ist kein Erlaubnisdokument für den Erwerb von Waffen oder Munition. Er dient der Erleichterung beim Grenzübertritt mit Waffen und man braucht keine Verbringungserlaubnis in bestimmten Fällen.
Gerade als Deutscher, egal wo dein ständiger Aufenthalt ist, gelten im Inland die einschlägigen Gesetze.
Hast du also weder einen Jagdschein, noch eine WBK mit eingetragenem Munitionserwerb (ein Munitionserwerbsschein ist ziemlich selten) , gibt es auch im Laden keine Munition.

Ja das stimmt. Dabei stellt noch sich die Frage ob ich MIT deutschem Jagdschein eine WBK ohne deutschen Wohnsitz ausgestellt bekomme ... Aber das ist ein anderes Thema.

LG Nimbifer
 
A

anonym

Guest
Zur Verdeutlichung: ich meinte Mitbringen aus Schweden nach Deutschland.

Ja, das geht.
Wenn Du einen gueltigen Deutschen JJS hast brauchst Du keine WBK wenn Du aus dem Europaeischen Ausland mit Europaeischen Waffenpass einreist.

Aus Drittlaendern brauchst Du eine WBK, weil es ja einen Nachweis ueber die Waffe benoetigt. Seit neuestem brauchst Du auch noch eine Verbringerlaubnis fuer die Einreise und Ausreise aus Drittlaendern (das wurde klammheimlich geandert).

Wenn Du den JJS hast kannst Du auch Muni kaufen...

-t-
 
A

anonym

Guest
Ja das stimmt. Dabei stellt noch sich die Frage ob ich MIT deutschem Jagdschein eine WBK ohne deutschen Wohnsitz ausgestellt bekomme ... Aber das ist ein anderes Thema.

LG Nimbifer

Lt. Auskunft vom BVA, ja.
Sie bieten mir bei jeder Routineueberpruefung an, meine WBK abzugeben (dann wuerde ich nicht mehr in die Ueberpruefungspflicht fallen ;) ) mit der Bemerkung, dass ich, sollte ich sie wieder benoetigen, jederzeit wieder eine ausgestellt bekommen wuerde. Wenn ich so verfolge, wie schwierig es geworden ist irgenwas zu beantragen und dann zu bekommen ueberleg' ich mir das zweimal. Ausserdem kann ich dann nicht mehr mit meiner Waffe in DE jagen.
 
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Demnach nützt mir der EFWP ohne JJS gar nichts. Ich habe mich damit u.A. darum befasst, weil ich überlegt habe, ob und wie ich eine Waffe zu einem deutschen BÜMA transportieren könnte. "Waffenforum" hat bisher nicht geantwortet.

@canadier: Ich nehme an Du hast eine deutsche Jägerprüfung.

Wmh Nimbifer
 
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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt lediglich dazu, die darin eingetragenen Waffen ins europäische Ausland mitzunehmen. Er berechtigt aber nicht, Waffen oder Munition zu erwerben und zu besitzen. Auch berechtigt er nicht, Waffen ins Ausland zu verbringen. Verbringen setzt nämlich den endgültigen Verbleib im Ausland, also den Verkauf.

Es muss also zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass eine Erlaubnis geben, Waffen und Munition erwerben und besitzen zu dürfen!

Für Deutsche die im Ausland leben ist das in der Regel weiterhin die deutsche Waffenbesitzkarte. Zuständige Waffenbehörde ist dann das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Andernfalls müsste es eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach dem jeweiligen Recht des Landes geben, in dem der Deutsche nun wohnt.
 
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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt lediglich dazu, die darin eingetragenen Waffen ins europäische Ausland mitzunehmen. Er berechtigt aber nicht, Waffen oder Munition zu erwerben und zu besitzen. Auch berechtigt er nicht, Waffen ins Ausland zu verbringen. Verbringen setzt nämlich den endgültigen Verbleib im Ausland, also den Verkauf.

Es muss also zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass eine Erlaubnis geben, Waffen und Munition erwerben und besitzen zu dürfen!

Für Deutsche die im Ausland leben ist das in der Regel weiterhin die deutsche Waffenbesitzkarte. Zuständige Waffenbehörde ist dann das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Andernfalls müsste es eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach dem jeweiligen Recht des Landes geben, in dem der Deutsche nun wohnt.

Ganz verstehen tue ichs nicht (das macht aber nichts );-): Wenn ich mit dem EFWP mitnehmen darf, muss ich auch gleichzeitig besitzen dürfen. Natürlich habe ich eine Waffenlizens für den Besitz der Waffe und auch für den Erwerb/Besitz von Munition in Schweden.
Das klärt sich schon noch. Ich werde mich bei der zuständigen Behörde in Deutschland erkundigen.

Wmh Nimbifer
 

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