Es verhält sich so wie TicTac geschildert hat.
Es geht mir darum ob ich überhaupt, rechtlich gesehen nach LJG NRW, eine Gemeinschaftsjagd
durchführen darf.
Wie kommst du auf das schmale Brett? Es kommt doch darauf an, wie der BGS geartet bzw. verhandelt ist. Selbstverständlich kann einem Begeher das Einladen von Jagdgästen erlaubt sein, Gleiches gilt auch für das Abhalten von z. B. Taubenjagden mit Freunden, wenn er denn Einladen darf. Es kommt also eher darauf an was der Pächter ihm zugesteht.Mit einem Begehungsschein, egal ob entgeldlich oder nich, darfst nur Du alleine jagen. Du darfst keine weiteren Gäste einladen egal ob Einzelansitz, Pirsch oder Gesellschaftsjagd.
Selbstverständlich darfst du an allen Jagden (auch Gesellschaftsjagden) teilnehmen die dein BGS beinhaltet. Nur wer da mit Dir jagt bestimmst nicht Du.
[h=1]§ 12 LJG-NRW – Jagderlaubnis
(Zu §§ 11 Abs. 1 Satz 3 BJG)[/h](1) Der Jagdausübungsberechtigte kann einem Dritten (Jagdgast) eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen.
(6) Der Jagdgast ist nicht jagdausübungsberechtigt im Sinne des Jagdrechts.
(7) Der Jagdgast darf ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder eines von diesem beauftragten Jagdschutzberechtigten die Jagd nur ausüben, wenn er eine schriftliche Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein) des Jagdausübungsberechtigten mit sich führt.
Sind in einem Jagdbezirk mehrere jagdausübungsberechtigte Personen vorhanden, so bedarf die Erteilung der Jagderlaubnis oder ihr Widerruf der Zustimmung aller jagdausübungsberechtigten Personen. Soweit der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung einer jagdausübungsberechtigten Person ausübt, hat er eine schriftliche Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein) mit sich zu führen und auf Verlangen den Jagdschutzberechtigten und ihren Beauftragten (§ 33 Abs. 1 und 2) vorzuzeigen. Der Jagderlaubnisschein ist nur gültig, wenn er von allen jagdausübungsberechtigten Personen unterschrieben ist; dies gilt auch, wenn die jagdausübungsberechtigten Personen den Jagdbezirk nach Flächen unter sich aufgeteilt haben.