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siehe posting von 222!!!
Eigentlich ist meine geeignete Fangschusswaffe immer die die Ich dabei habe.:trophy: Hund geht bei mir leider aus rechtlichen Gruenden nicht.
Yep,sehr gutes Post!
Es ist schon komisch: rein technisch betrachtet unterscheidet sich die KW von der LW im Prinzip nur durch die Lauflänge,meist auch noch durch das Kaliber und ggf auch durch das zugrundeliegende Mehrlader-System.
Trotzdem werden in diesen Fangschusswaffen-Threads
die Pro und Contra derart ausgefochten,als ginge es am Ende darum,dem jagdlichen Gebrauch von KW durch Zivilisten jeden Sinn abzusprechen.
Als jemand,der mit KW und LW ganz normal durch Jagd und Schießsport groß geworden ist,sehe ich das Thema "KW im Jagdgebrauch" besonders aus der Perspektive eines freien Bürgers. Für mich ist daher nur entscheidend: wer nicht verantwortlich mit KW oder LW umgehen kann,verwirkt natürlich das Recht zum Erwerb und Besitz.
Im Übrigen aber sollte nicht generell verboten sein,was nicht für andere erwiesenermaßen unverhältnismäßig schädlich ist. Ein gewisser freier Umgang mit Schusswaffen,egal ob KW oder LW,muss in einem Rechtsstaat grundsätzlich erlaubt sein und das ist es zum Glück in D momentan noch (Wbk u JS / Erlaubnispflichtigkeit,aber eben grundsätzliche Gewähr dieser Betätigungen durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Ob die Jägerschaft,die sich dieser einst erstrittenen Freiheit scheinbar nicht immer bewusst ist,sich künftig das Recht auf freien Waffenbesitz absprechen lassen muss,hat sie nun zu einem guten Stück selbst in der Hand.
Leider zerfleischt man sich aber viel zu gerne untereinander,indem man sich gegenseitig generell Befähigung und Rechte abspricht ("die Mehrheit der Jäger übe nie,wisse nichts und könne nichts, richte mit KW und / oder LW nur Schaden an etc. pp").
Ich finde das wirklich sehr bedauerlich,vor allem,wenn diese Stimmen von Leuten kommen,die das interessanterweise noch bestehende, besondere Privileg genießen,die Jagd als Teil ihres Beamten-Berufs auszuüben. Ich bin bitte nicht dafür,dass auf einzelne Missstände und Fehlentwicklungen nicht gedeutet wird-dazu sind wir durch unser Wirken verpflichtet. Wenn jedoch nach dem Gesetzgeber gerufen wird,ist das nichts anderes als am eigenen Ast sägen,und sei es nur scheibchenweise!
Sollten KW auf der Jagd verboten sein,bräuchte es schon entsprechend gute Gründe. Rein von der technischen Seite her betrachtet kann ich solche nicht im Entferntesten erkennen: sowohl die Kürze als auch das Kaliber bieten in bestimmten Situationen Vorteile gegenüber LW. Mit einer KW kann man häufiger "Treffen üben" als mit einer LW,denn KW-Stände gibt es viel mehr als LW-Stände. Zum Aufsuchen eines Standes reicht eine schlichte Umhängetasche oder ein Rucksack,man kann auch bequem noch mit dem Fahrrad hin gelangen-quasi jedes dritte Dorf hat in manchen Regionen D'lands noch seinen 25m Stand. Eine LW auf den Stand zu schleppen,ist in jedem Falle aufwendiger.
Und wie Wheelgunner zu recht sagt,ist es deutlich mehr sportliche Herausforderung,mit einer Kw auf 25m sicher zu treffen als mit einer Büchse auf 50 oder 100m.
Damit ist aber noch nicht gesagt,dass eine Kw zur Jagd gar nicht nützt oder gar schädlich ist:
zum Abfangen eines verunfallten Stück Wild oder bei der Fallenjagd wird die richtige KW häufig deutlich besser taugen als die Standard-LW des Ottonormaljägers mit fest montiertem Zfr oder ohne offene Visierung. Nur wenn sie unzweckmäßig eingesetzt wird,kann eine KW gefährlich sein. Eine per se größere Gefährlichkeit als eine LW weist eine KW in dieser Hinsicht m.M.n. nicht auf. Aber selbst wenn man sie wegen ihrer Kürze,der Patronenzahl und einer wie auch immer begründeten gesteigerten Missbrauchsgefahr als gefährlicher einstufen wollte als eine LW,ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat damit noch keine ausreichende Begründung für eine noch strengere gesetzliche Regelung geschaffen.
Wenn es dagegen um die generelle Eignung von bestimmten Personen geht,weil sie persönliche Defizite oder Ausbildungsdefizite aufweisen,um LW oder KW besitzen und führen zu dürfen,sollte man das m.M.n. nicht an einem bestimmten Waffentyp festmachen! Solche persönlichen Mängel sind beim Umgang mit Schusswaffen jeder Art von Relevanz.
Um auf das Thema zurückzukommen: ich habe selbst nur noch Revolver in verschiedenen Lauflängen (.357 und .22 Mag.),weil sie mir persönlich mehr taugen als Pistolen und ich mich beim Training damit nur auf diesen Waffentyp beschränken muss. Und ich bin sehr froh darum,sie in bestimmten Fällen als Arbeits- und Sportgeräte zur Verfügung haben zu dürfen.
Jedem verantwortungsvollem Wochenend-/Sonntags-/Teilzeit-oder Vollzeit-Jäger mit oder ohne tauglichem Jagdhund/ mit oder ohne konkreter /häufiger oder seltener / schlechter oder guter Jagdgelegenheit gönne ich daher die Möglichkeit, KW als Ergänzung zur LW besitzen und führen zu dürfen.