waffenrecht messer

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Weiss jemand von wo genau man die gesetzlichen 12 cm der Klinge bei feststehenden Messern zu messen hat ? Vom Rikasso (geschärfter Anteil der Klinge) oder vom Heft (Handschutz, Griffende, Parierstange etc.) ?

Wmh

Nimbifer
 
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Bayerisches Landeskriminalamt
Messer - Dolche - Schwerter Hinweise zur waffenrechtlichen Beurteilung als Hieb- und Stoßwaffen
Stand 12. August 2009

"In Bezug auf die waffenrechtlich relevante Klingenlänge bei einem zu beurteilenden Messer wird von hier aus die Auffassung vertreten, dass nicht die maximal aus dem Griff herausragende Länge der Klinge, sondern nur die bei einem geraden Stich wirksame Länge zu berücksichtigen ist.
Anhang anzeigen 51182
Die wirksame Klingenlänge wird von der Klingenspitze bis zur vorderen Griffkante (Handschutz) gemessen; im Beispiel oben mit schräger Griffkante ist demnach die Länge am Klingenrücken anzusetzen."

Dürfte noch aktuell sein.
 
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Vorsicht: Das ist keine Verwaltungsvorschrift, sondern eine von vielen Meinungen. Das ist für niemanden bindend. Eine allgemeingültige Interpretation gibts nicht. Da warten wir seit 9 Jahren drauf.

Vgl. Quelle S.9, letzter Satz:
"Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen geben nur die waffenrechtliche Auffassung des Sachgebietes 207 wieder; es können durchaus anders lautende rechtliche Einstufungen insbesondere zu Hirschfänger, Jagdnicker oder Macheten existieren."
 
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