Wer wildert in Rheinhessen?

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JBB

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In der SWP war auch erst nen Artikel (Raum Ulm). Also wird scheinbar mehr gewildert wie man annimmt.
 
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Mahlzeit,

das Schwärzen oder "Bebalken" der Gesichter von Verdächtigen oder Beschuldigten erfolgt, weil sie nur Verdächtige oder Beschuldigte sind, bis sie möglicherweise rechtskräftig verurteilt sind.
Bis dahin genießen sie alle Persönlichkeitsrechte, wie alle anderen auch.
Ist manchmal schwer nachzuvollziehen, gehört sich in einem Rechtsstaat mit Unschuldsvermutung aber so.

Bei dem Bild vom Mann, der durch die Wälder streift, suche ich noch den in dem Artikel erwähnten Schalldämpfer.
Ich seh nur einen aus dem Vorderschaft ragenden Lauf und das Zielfernrohr.
Habe ich Tomaten auf den Augen?


Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer
 
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hier ein Bild von der Wildkamera/ Westfalen. Natürlich ist die Person maskiert.
https://www.noz.de/lokales/osnabrue...n-den-waeldern-im-osnabruecker-land-gewildert


Oder wurde das Gesicht bei Veröffentlichung bewusst geschwärzt? Wegen rechtlicher Bedenken?
Auf jeden Fall gibts Wilderei wohl flächendeckend im Land.

Ein quasi Fahndungsfoto zu schwärzen, wäre ja ziemlich sinnlos. Für mich sieht das so aus, als würde er nach unten schauen und hat dabei ein Nachtsichtgerät auf.
Solchen bewaffneten Irren, möchte man natürlich eher nicht im Revier begegnen. Die sind sich ja wohl bewußt was sie da tun und deshalb mit der Waffe vermutlich deutlich schneller
zur Hand, als wir.
 
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Ich frage mich was die Polizei mehr interessiert?
Ein Wilderer, oder ein wohlmöglich unberechtigter, der eine Waffe bei sich führt?

Ich habe mich sponten für "2" entschieden.
 
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Bollinger, beim Polizisten wirst du recht haben, bei der Richterin nicht. Habe ich selbst erleben können.
Der Polizist weis, das er irgendwann einmal derart bewaffneten Knalltüten gegenüber stehen könnte,
die Richterin?.. ach lassen wir das!

Grüße La
 
A

anonym

Guest
Erstens müsstest Du erklären, weshalb du bei deiner Beobachtung nicht direkt die Polizei angerufen hast und zweitens: Es wird sich kein Richter finden, der Dich wegen Datenschutzvergehen verurteilen würde, wenn durch die Aufnahmen ein Verbrechen aufgeklärt werden könnte.


Außerdem wäre es dann wohl sowieso nur eine OWIG.

Also, immer schön bei der Wahrheit bleiben.


wmh

Jäger:cool:

Da liegst du leider falsch mein lieber Jäger.

Keine Privatperson hat das Recht einen öffentlichen Weg per Kamera zu überwachen.

Und auch ein Richter würde eine Videoüberwachung niemals wegen dieses Vergehens anordnen.
Das siehst du daran, dass nicht mal die Kennzeichen der Mautsysteme ausgewertet durften, als man den Mord an 2 jungen Frauen aufklären wollte.
Wie kommst du also da drauf, dass deine widerrechtlich gewonnenen Bilder zur Aufklärung von Wilderei als Beweis verwertet werden :lol:

Bekommt der Landesdatenschutzbeauftragte davon Kenntniss, dass du mehrere öffentliche Wege per Wildkamera überwachst, dürfte es ein ziemlich dickes Bußgeld hageln was sich gewaschen hat.

Die Sache mit dem Wilderer von Rehfreund ist eine gänzlich andere Situation, hier wurde eine jagdliche Einrichtung überwacht, die durch unbefugte nicht betreten werden dürfen (je nach Landesjagdgesetz) hier dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen (Winkel der Kamera, Hinweisschilder) Wildkameras eingesetzt werden. Aber das ist ein anderes elend langes, tiefes und auch teilweise Grauzonenthema.
Ein öffentlicher Weg darf aber in keinem Fall durch dich mit einer Wildkamera überwacht werden.
 
A

anonym

Guest
OMG

Hier wird wieder einmal fleißig alles mögliche zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von Wildkametas fleißig durcheinander geworfen. Manches ist durchaus richtig anderes ist völliger Unsinn.

Es ist mir echt zu mühsam, zum gefühlt fünfzigsten Mal was dazuzuschreiben. Man möge die Forumssuche bemühen.

Nur soviel:
Es ist mir noch nie untergekommen, dass eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ein Bußgeld verhängt hätte, weil durch eine unzulässige Videoüberwachung eine Straftat aufgeklärt wurde.

Dass die Mautdaten für die Aufklärung der Morde nicht hinzugezogen werden durften, ist was völlig anderes, Stichwort Zweckbindung und Subsidaritätsprinzip.

Richter haben schon in einer Vielzahl von Fällen unzulässige Videoaufnahmen in einem Strafverfahren als Beweismittel zugelassen, wir sind hier nicht im Arbeitsrecht und auch nicht im angloamerikanischen Rechtssystem. Stichworte freie Beweiswürdigung und Güterabwägung.



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Wer macht sowas...die gleichen Typen die auch mal ihre Armbrust auf lebende Tiere ausprobieren, mit Reißangeln fischen oder zum Angelsee ihr Luftgewehr mitbringen um sich die Zeit bis zum nächsten Biß damit zu vertreiben auf Vögel zu schießen. Letzters habe ich, als ich vor über 10 Jahren selbst noch im Angelverein aktiv war, selbst erlebt und es wurde durch den Verein zur Anzeige gebracht, trotz des unerlaubten Führens des Luftgewehrs kam die Polizei damals nicht bzw. nicht rechtzeitig und es wurde, obwohl wir Fotos der zugehörigen Fahrzeuges einreichten, eingestellt weil Täter nicht ermittelbar.

Ich habe darüber mit einem französischen Jagd- und Fischereiaufseher (nahe der deutschen Grenze), einem Berufsjäger und einem befreundeten Polizisten (der übrigens selbst gebürtiger Russe ist) gesprochen und habe auch die eigene Erfahrung aus dem Angelverein, alle die bisher bei sowas erwischt wurden waren zugewanderte Osteuropäer. Mit dem Franzosen kam ich ins Gespräch als wir dort angelten, der rückt wenn der deutsche Fahrzeuge am Gewässer sieht immer direkt mit der Gendamerie an (zwei Mann die sich im Hintergrund hielten) und spricht die Angler an, hört er einen entsprechenden Akzent wird gründlich kontrolliert mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass er fündig wird.

Sollte jetzt jemand denken, dass ich Vorurteile habe, das ist absolut nicht so. Im Gegenteil, in Polen kenne ich z.B. einen Jagdaufseher (der auch etliche Jahre in Deutschland lebte) der waidgerechter als St. Hubertus persönlich ist, bei dem bzw. der örtlichen Polizei würde sowas aber auch nicht annähernd durchgehen, käme dort einer auf die Idee zu wildern und sich erwischen lassen hätte er ein gewaltiges Problem.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Das siehst du daran, dass nicht mal die Kennzeichen der Mautsysteme ausgewertet durften, als man den Mord an 2 jungen Frauen aufklären wollte.
Wie kommst du also da drauf, dass deine widerrechtlich gewonnenen Bilder zur Aufklärung von Wilderei als Beweis verwertet werden :lol:

Bekommt der Landesdatenschutzbeauftragte davon Kenntniss, dass du mehrere öffentliche Wege per Wildkamera überwachst, dürfte es ein ziemlich dickes Bußgeld hageln was sich gewaschen hat.

M.W. nach Scannt und sammelt das Land Bayern diese Daten aber nach wie vor...

Voran Herr Datenschutzbeauftragter!


Leider: https://www.welt.de/politik/deutsch...tofahrer-muessen-Kennzeichen-Scan-dulden.html
 
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A

anonym

Guest
M.W. nach Scannt und sammelt das Land Bayern diese Daten aber nach wie vor...

Voran Herr Datenschutzbeauftragter!


Leider: https://www.welt.de/politik/deutsch...tofahrer-muessen-Kennzeichen-Scan-dulden.html

Ganz kurz:

Mautdaten: Erlaubnistatbestand und Zweckbindung aus Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG). Daten deshalb nur für Abrechnungszwecke im Zusammenhang mit der Mauterhebung.

Kennzeichenerfassung: In Bayern: § 33 Abs. 2 Polizeiaufgabengesetz. Zum Thema Kennzeichenerfassung gab es schon 2008 ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2008/03/rs20080311_1bvr207405.html), was die bis dorthin übliche Erfassung in Teilen als rechtswidrig entschieden hat. Daraufhin haben einige Länder die jeweiligen Gesetze, die die Rechtsgrundlagen für die Erfassung hergeben sollen, an die Anforderungen der Richter angepasst, meines Wissens auch in Bayern, dort sogar nur wenige Monate nach dem Urteil. Insofern mag das nicht jedem gefallen, aber in der in Bayern genutzten Form wohl zulässig. Mir wäre nicht bekannt, dass man hier wieder vors Bundesverfassungsgericht gezogen sei.
 

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