- Registriert
- 4 Okt 2012
- Beiträge
- 80
Ohne viel Geplänkel vorweg.
Kennt sich jemand mir der Sachlage aus? Es geht darum, dass der deutsche Wohnsitz abgemeldet wurde zu einem bestimmten Zweck. Die Person befindet sich für ein paar Monate im Ausland. Nun fragt das Bundesverwaltungsamt nach der Aufbewahrung der eingetragenen Waffe. Kopien und Anträge müssen eingereicht werden, alles kein Problem. Wie sieht es aus, wenn ein anderer Berechtigter der nicht verwandt ist, die Waffe aufbewahrt? Was kommt auf den zu? Wird gesondert kontrolliert oder reicht nochmal Vorlage von wbk und Zertifizierung des Schrankes? Gibt es Probleme wenn noch ein Berechtigter Zugriff auf den Schrank hat, wo diese Waffe gelagert wird?
Ich hoffe ihr könnt ein paar Fragen beantworten.
Angenehme Nachtruhe und Waidheil,
Hundejunge
Kennt sich jemand mir der Sachlage aus? Es geht darum, dass der deutsche Wohnsitz abgemeldet wurde zu einem bestimmten Zweck. Die Person befindet sich für ein paar Monate im Ausland. Nun fragt das Bundesverwaltungsamt nach der Aufbewahrung der eingetragenen Waffe. Kopien und Anträge müssen eingereicht werden, alles kein Problem. Wie sieht es aus, wenn ein anderer Berechtigter der nicht verwandt ist, die Waffe aufbewahrt? Was kommt auf den zu? Wird gesondert kontrolliert oder reicht nochmal Vorlage von wbk und Zertifizierung des Schrankes? Gibt es Probleme wenn noch ein Berechtigter Zugriff auf den Schrank hat, wo diese Waffe gelagert wird?
Ich hoffe ihr könnt ein paar Fragen beantworten.
Angenehme Nachtruhe und Waidheil,
Hundejunge