Auslandsdeutscher - Waffenaufbewahrung

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Ohne viel Geplänkel vorweg.

Kennt sich jemand mir der Sachlage aus? Es geht darum, dass der deutsche Wohnsitz abgemeldet wurde zu einem bestimmten Zweck. Die Person befindet sich für ein paar Monate im Ausland. Nun fragt das Bundesverwaltungsamt nach der Aufbewahrung der eingetragenen Waffe. Kopien und Anträge müssen eingereicht werden, alles kein Problem. Wie sieht es aus, wenn ein anderer Berechtigter der nicht verwandt ist, die Waffe aufbewahrt? Was kommt auf den zu? Wird gesondert kontrolliert oder reicht nochmal Vorlage von wbk und Zertifizierung des Schrankes? Gibt es Probleme wenn noch ein Berechtigter Zugriff auf den Schrank hat, wo diese Waffe gelagert wird?

Ich hoffe ihr könnt ein paar Fragen beantworten.

Angenehme Nachtruhe und Waidheil,
Hundejunge
 
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Wie sieht es aus, wenn ein anderer Berechtigter der nicht verwandt ist, die Waffe aufbewahrt?

Kein Problem, gemäß § 12. Die Dauer der Aufbewahrung muss absehbar sein, also in diesem Falle die Rückkehr aus dem Ausland. Kann aber durchaus recht lange sein.
Ob dann bei dir kontrolliert wird, ist von der Betulichkeit der Behörde abhängig. Grundsätzlich nicht zu verhindern.
Was den Zugang eines Dritten zu den Waffen betrifft, mit der Behörde abklären. Denn einerseits spricht vom Gesetz nichts dagegen, wenn das Erlaubnisniveau stimmt, andererseits gab es mal ein Urteil in die negative Richtung, von dem ich allerdings den genauen Tenor nicht kenne.
 
A

anonym

Guest
Mach' einen schriftlichen Verwahrauftrag mit endlicher Dauer. Dann ggf. rechtzeitig verlaengern. Die Waffe wird kontrolliert wenn sie ordnungsgemaess beim Verwahrer im Waffenschrank steht (verteht sich von selbst). Dann hilft der Verwahrauftrag und eine Kopie der WBK des Auftraggebers (der die Waffe aufbewahren laesst) dem Auftragnehmer bei der Erklaerung wo das Dingens herstammt und es gibt keinen Stress. Eine Anzeigepflicht bei der Waffenbehoerde gibt es m.E. nicht. Wie gesagt Paragraph 12 WaffG regelt das. Kann sein, dass bestimmte Behoerden trotzdem Stress machen, vorher erkundigen schadet also nicht.

http://www.tsbev.de/fileadmin/user_upload/Downloads/WaffG-Ueberlassungsvertrag-Verwahrung.pdf

Die Schriftform ist nicht gefordert, aber wie gesagt macht es einfacher bei der Zuordnung...

Hier ist ein toller Artikel darueber und das leidige Thema der Mitnahme und des Verbringens...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/e...fen-waffenrecht-mit-auslandsbezug_080110.html

Interessant in diesem Zusammenhang das Fazit...
 
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Mach' einen schriftlichen Verwahrauftrag mit endlicher Dauer. Dann ggf. rechtzeitig verlaengern.

Wozu? Das Ende muss absehbar sein, aber nicht festgelegt. Eine Verlängerung bei festgelegter Dauer ohne Rückgabe wäre analog wie bei der Leihe dann schon in der Grauzone.
Nachweis über den Überlasser und die Waffen kann allerdings nicht schaden.

Und was das Verbringen/Mitnahme mit dem Thema hier zu tun hat?
 
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Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Das Bundesverwaltungsamt befasst sich jetzt damit und alles weitere wird man sehen.

Gruß
Hundejunge
 
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@"Person befindet sich für ein paar Monate im Ausland":

Trifft zwar nicht zu 100% bei mir zu, aber ich habe mich auch schon oft gefragt, was denn ist, wenn man(n) mal 3 Wochen oder 3 Monate im Ausland(nicht erreichbar) ist & eine praktische Kontrolle vor Ort ansteht ODER z.B. ein nicht beantwortetes Scheiben der Behörde "Faktum" ist!? :what:

Hat da jmd. Erfahrung?

Gruß Siam

(Würde ungern morgens gegen 4:30 Uhr ohne Vorwarung & im Schlüpfer nackig aus dem Bett getrieben werden, nur weil ich ein unbescholtener LWB bin ...)
 
A

anonym

Guest
@"Person befindet sich für ein paar Monate im Ausland":

Trifft zwar nicht zu 100% bei mir zu, aber ich habe mich auch schon oft gefragt, was denn ist, wenn man(n) mal 3 Wochen oder 3 Monate im Ausland(nicht erreichbar) ist & eine praktische Kontrolle vor Ort ansteht ODER z.B. ein nicht beantwortetes Scheiben der Behörde "Faktum" ist!? :what:

Hat da jmd. Erfahrung?

Gruß Siam

(Würde ungern morgens gegen 4:30 Uhr ohne Vorwarung & im Schlüpfer nackig aus dem Bett getrieben werden, nur weil ich ein unbescholtener LWB bin ...)

Gibst Du Deiner Frau den Schluessel, dann kann sie die Waffe vorzeigen...
:bye:
 
A

anonym

Guest
Jeder Hinweis der hier gegeben wird, wird dann anschliesend ein Dutzend mal kommentiert, teilweise komplett gegenesaetzlich. Das haengt damit zusammen, dass je nach Bundesland, Landkreis, Sb und Tagesform des SB die Antwort anders ausfallen kann.

Wie konkrete Faelle belegen, ist das WaffG zur Auslegungs- und Interpretationsspielwiese geworden. Die Rechtssicherheit ist m.E. nicht mehr gegeben! Moeglicherweise bekommt man dann in der zweiten Instanz (oder vor dem Verfassungsgericht recht). In der Zwischenzeit ist man aber alle waffenrechtlichen Erlaubnisse los, darf nicht mehr zur Jagd gehen und hat sein Revier verloren. Bis man alles wieder, hat koennen Jahre ins Land gehen.

Einige Zeitgenossen geben auch entnervt auf und zahlen irrwitzige Verfahrenseinstellungsgebuehren, nur um den Aerger loszuwerden. Einige geben auch die Jagd komplett auf, weil sie bestimmte 'Kollegen' nie wieder in der Wohnung haben wollen. Alles aktuelle Beispiele aus diesem Forum. Kannst Du dir raussuchen.

Fazit: Rechtssicherheit WaffG = nicht existent, alles und wirklich alles schriftlich von der zustaendigen Waffenbehoerde bestaetigen lassen, damit der Anwalt im Ernstfall so wenig wie moeglich zu tun hat...

Das bezieht sich uebrigens nicht nur auf die Verwahrung, sondern zieht sich weiter in Bereiche des Ausleihens, der Mitnahme, des Verbringens, beliebig erweiterbar auf beinahe jeden Paragraphen. Warum gibt es DREI Dinosaurier: WaffG, WaffVwV und AWaffV die dann dann trotzdem noch Auslegungssache sind, zumindest bei den Strafverfolgungsbehoerden? Am 6.7.2017 ist die Zustaendigkeit vom BKA auf das BVA uebergegangen, mal sehen, wie sich das auswirkt. Das BVA schickt mit jedem Fragebogen eine Belehrung, das jeglicher Verstoss sofort zur Anzeige gebracht wird!
 
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@Gibst Du Deiner Frau den Schluessel, dann kann sie die Waffe vorzeigen...

Wenn sie die gleiche "Berechtigung" hätte, würde ich hier nicht fragen. :roll:

Ausserdem fahre ich immer mit ihr in den Urlaub. ;-)

PS::p
 
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Wollte eigentlich dem canadier schreiben, dass er so missverständliche Satire besser lassen sollte, dachte aber, es würde gemerkt. Aber selbst das "Schon weg" GIF scheint es nicht rauszureißen.

Hätte es wohl doch besser machen sollen.
 
A

anonym

Guest
Wollte eigentlich dem canadier schreiben, dass er so missverständliche Satire besser lassen sollte, dachte aber, es würde gemerkt. Aber selbst das "Schon weg" GIF scheint es nicht rauszureißen.

Hätte es wohl doch besser machen sollen.

Ich hatte mir gedacht, daß ich es hier mit Sachkundigen (wenn man legal Waffen besitzen darf in DE ist man i.d.R. sachkundig, zumindest wird es im WaffG gefordert) zu tun habe die die Satire verstehen:cool:

Für die, die es nicht verstanden haben: Wer jemanden, der keine Berechtigung besitzt, genehmigungspflichtige Waffen überlässt, macht sich strafbar und verliert seine Zuverlässigkeit.
Wenn du also deiner nichtberechtigten Frau den Schlüssel dalässt trifft das zu. Bei einer Kontrolle werden die Waffen dann gleich abgeholt.

Mann-o-Mann manchmal frage ich mich wirklich...
 
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