Pachtfähigkeit nach wiedererlangen des Jagdschein

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10 Jun 2017
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Hallo zusammen,

ein Jäger aus dem Nachbarort hatte für mehrere Jahre den Jagdschein entzogen bekommen. Vor dem Jagdscheinentzug hatte er mehrere Jahre ein Revier gepachtet, welches er abgeben musste.

Wollte einmal Wissen ob er sofort wieder pachtfähig ist, oder aber wiederum 3 Jahre wie ein Jungjäger nicht pachtfähig ist.
In den Gesetzestexten konnte ich leider dazu nichts finden.

WmH
Buffalo Jillo
 
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26 Jul 2005
Beiträge
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Für meine Begriffe ist das klar. Er muss 36 Monate einen Schein gehabt haben. Mit freiwilliger oder erzwungener Unterbrechung spielt keine Rolle. Und natürlich aktuell einen gültigen JS.
 
A

anonym

Guest
Erbs/Kohlhaas, Kommentar zu Par. 11 Abs. 5 BJagdG: "Die früheren Jahresjagdscheine (es kommen nur allgemeine Jagdscheine in Betracht) brauchen zeitlich weder unmittelbar vor dem vierten Schein zu liegen noch aneinander anzuschließen ...".

D.h. wer einmal 3 Jahre voll hat, ist (und bleibt) pachtfähig.
 

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