ein Voreintrag gültig für zwei Kurzwaffen gleicher Art und gleichen Kalibers ?

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Ich habe eine Frage: Ich habe mir als Jagdscheininhaber in meine WBK eine Pistole 9mm Luger voreintragen lassen.
Damit könnte ich mir innerhalb eines Jahres auch zwei Pistolen 9mm Luger kaufen und eintragen lassen, oder?
 
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Nein!

Um genau das zu verhindern soll ja eigentlich der Händler die Waffe direkt in die wbk eintragen.
 
A

anonym

Guest
Über wieviel Zeilen, in der WBK, geht dein Voreintrag ????
wenn nur eine Zeile, nur eine Kniffe

wenn Du als Neunmalklug meinst, die Behörden, Händler etc über den Tisch zu ziehen,
könntest Du damit deine Zuverlässigkeit verlieren.

aber mach zu, nur Versuch macht Kluch
und bitte Berichte über das Ergebniss. Vielleicht bekommst du auch Besuch in der JVA
 
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Hei,

bei mir wurde der Voreintrag durch den Waffenhändler ergänzt.
Somit war kein weiterer Kauf einer Kurzwaffe möglich.
Aber was hindert Dich daran, gleich beide möglichen Voreinträge machen zu lassen?
Könnte mir vorstellen, dass sich der SB beim Kauf von zwei Waffen auf einen Eintrag auf den Schlips getreten fühlt und mit irgendwelchen dummen Argumenten um die Ecke kommt!


Grüße,

Tom
 
G

Gelöschtes Mitglied 13992

Guest
Ich habe eine Frage: Ich habe mir als Jagdscheininhaber in meine WBK eine Pistole 9mm Luger voreintragen lassen.
Damit könnte ich mir innerhalb eines Jahres auch zwei Pistolen 9mm Luger kaufen und eintragen lassen, oder?

Klar, kannste auch 10 kaufen. Das Problem dabei ist nur, dass Du nur EINEN Voreintrag hast. Dann bleiben Dir noch 9 illegale übrig. :lol: .... Die kannst Du dann im Darknet veräußern und so ca. 4 Wochen warten.

Dann haben sie Dich. :biggrin: und dann hast Du gar keine mehr.
 
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Bist du Händler?

Inzwischen wollen aber selbst einige Behörden das nicht mehr, weil es keine sau lesen kann
 
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Man macht am besten gar keinen Voreintrag, sondern der Händler bestellt die Plempe und wenn sie da ist gibt er dir die Daten/Waffennummer, mit der gehst du aufs Amt lässt dir alles eintragen, gehst dann damit zum Händler und übernimmst die Kanone.
Kostet nur einen Verwaltungsvorgang und du musst nur einmal aufs Amt.

Aber Vorsicht, erst fragen, soll nicht jeder SB machen.

Geht dann auch sicher für zwei gleichzeitig.
 
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In Sportschützenforen...

...käme jetzt als Antwort: "Hast du überhaupt Sachkunde?"

Spass beiseite: 1 Voreintrag - 1 Waffe. Gilt 1 Jahr. Kann man verlängern lassen.

Warum nicht zwei Voreinträge? Macht alles einfacher, spart u. U. Gebühren und du kannst jederzeit innerhalb des Jahres nach Voreintrag jederzeit zuschlagen.
 
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Bist du Händler?

Inzwischen wollen aber selbst einige Behörden das nicht mehr, weil es keine sau lesen kann


Nein, deswegen schrieb ich ja "privat.

Wenn der Privatmann sie nicht eintragen muss ist ja wiederum dem Sinn des direkten Eintragens entgegengewirkt. Vom Prinzip her verstehe ich ja den Sinn dahinter.
Also muss ich da tatsächlich "rummalen" (sollte es mal soweit kommen kann ich ja meinen GsD sehr bodenständigen SB nochmal fragen)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13992

Guest
Man macht am besten gar keinen Voreintrag, sondern der Händler bestellt die Plempe und wenn sie da ist gibt er dir die Daten/Waffennummer, mit der gehst du aufs Amt lässt dir alles eintragen, gehst dann damit zum Händler und übernimmst die Kanone.
Kostet nur einen Verwaltungsvorgang und du musst nur einmal aufs Amt.

Aber Vorsicht, erst fragen, soll nicht jeder SB machen.

Geht dann auch sicher für zwei gleichzeitig.

-- dafür aber zweimal beim Händler :lol:... soll ja Leute geben, die sind eigentlich NUR beim Händler, gar nicht draußen. Für DIE ist der Vorschlag ideal :lol: ... und zwei KW gleichzeitig ist auch notwendig. Hast ja auch zwei Hände :lol: da hat die angeflanschte Sau dann gar keine Chance mehr :biggrin:. Als Addition empfehle ich dann den Tragegurt für das Gewehr über den Rucksack. Also einen Rucksacktragegurt. .... Gibt's beim Händler :biggrin:... ÄH Munition nicht vergessen, für die brauchste noch eine Erwerbsberechtigung extra, sonst hast Du eine KW aber keine Bullets ... macht ja auch nicht wirklich sinn
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Also muss ich da tatsächlich "rummalen" (sollte es mal soweit kommen kann ich ja meinen GsD sehr bodenständigen SB nochmal fragen)

Nein, als Privatverkäufer musst Du nicht "rummalen":

[h=1]Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
[/h]

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1 oder beim Überlassen an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Absatz 1 Satz 1 zum Zweck der Verwahrung, der Reparatur oder des Kommissionsverkaufs. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben.

Gruß und WH,

Wolf
 

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