Hallo,
soeben auf Focus-Online und WUH gesichtet:
Ab heute ist in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen, wie Taschenlampen oder (Hand-)Scheinwerfern nicht mehr verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt in allen Jagdbezirken des Landes bis auf Widerruf durch die Behörde. Weiterhin verboten bleibt allerdings die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren.“ Als Beispiel werden Zielscheinwerfer, Laser oder Zielpunktprojektoren genannt. Nicht erlaubt sind weiterhin Nachsichtgeräte und -zielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen, sowie Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze für beispielsweise Zielfernrohre.
https://wildundhund.de/rheinland-pfalz-schwarzwildbejagung-mit-taschenlampe/
Gruß und WMH
manfet
soeben auf Focus-Online und WUH gesichtet:
Ab heute ist in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen, wie Taschenlampen oder (Hand-)Scheinwerfern nicht mehr verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt in allen Jagdbezirken des Landes bis auf Widerruf durch die Behörde. Weiterhin verboten bleibt allerdings die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren.“ Als Beispiel werden Zielscheinwerfer, Laser oder Zielpunktprojektoren genannt. Nicht erlaubt sind weiterhin Nachsichtgeräte und -zielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen, sowie Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze für beispielsweise Zielfernrohre.
https://wildundhund.de/rheinland-pfalz-schwarzwildbejagung-mit-taschenlampe/
Gruß und WMH
manfet