Vorschuss auf einen Hegebeitrag

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Moin!

M.W. nicht ganz richtig.
Zwar gilt "Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts ...", aber "Wer in Unkenntnis der Grenzen überjagt begeht keine Wilderei."
Leider fehlt mir im Augenblick für des zweite Zitat die Fundstelle; meine aber das schon mehrfach so gelesen zu haben

Das ergibt sich m.W. auch noch aus dem §16 des StGB:

§ 16 Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


Hier ist die Argumentation auf das Wissen um die "Fremdheit" des Jagdrechts gestützt. Wer nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der normalen Sorgfaltspflichten wie der Jagdgast im Beispiel von @Äsungsfläche im fremden Revier landet wäre so auch exkulpiert - zumindest strafrechtlich. Wenn der einzige Ier der Pachtperiode liegt ist das zivilrechtlich abzuarbeiten ... ;-) Und natürlich kann und wird über das gestritten, was man kennen muss und was nicht - womit man auch wieder beim "bedingten Vorsatz" oder "billigend in Kauf nehmen" wäre.

Viele Grüße

Joe
 
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Da fehlt mir das Fachwissen. Aber ich denke, dass es mit gesundem Menschenverstand eigentlich nicht sein kann, dass jemand gegen Entgelt jagen geht, ohne sich vorher zu vergewissern, dass auch alles seine Richtigkeit hat???
Ich kenne auch Fälle aus dem östlichen Ausland, wo Leute zur Hirschjagd gefahren sind und plötzlich Wilderer waren.
Für mich ist es ein grosser Unterschied, ob jemand, wie in dem von mir geschilderten Fall, wegen der Unfähigkeit eines Jagdleiters, bzw. eines seiner Ansteller im fremden Revier landet, oder Blauäugig Geld zahlt, ohne zu Wissen, ob der Verkäufer/Anbieter dieser Jagd, überhaupt Jagdausübungsberechtigter ist.

Horrido
 
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Mal umgekehrt gedacht :

Ich fahre ins schöne Brandenburg, in das Revier vom Joe Mohawk und stecke mir vorher schlauerweise einen Schrieb ein, dass ein xyz mich hier zur Jagd eingeladen hat.

Werde ich erwischt, dann behaupte ich einfach, dass ich ja nicht wissen konnte, dass xyz hier nicht der JAB ist, dass ich also nicht vorsätzlich gehandelt habe, und damit ist das keine Jagdwilderei ???

Mit der gleichen Überlegung könnte ich ja in jeden Supermarkt gehen, mir ein paar Sachen einstecken, und falls ich erwischt werde einen Schrieb vorzeigen, dass der Besitzer xyz mir die Sachen gratis zur Abholung überlassen hat ... kann ja nicht wissen, dass der xyz gar nicht der Besitzer ist.

Es gibt einen klaren Grundsatz im deutschen Recht : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !"
 
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ich mache es so, das ich beim Guten Tag und dem Bedanken für die Einladung, dem Einladenden meinen Jagdschein, unaufgefordert, vorzeige. Ich emfinde das als normal und es gibt keine Peinlichkeit für den Einladenden, wenn Er einfordern muß. Es gab früher Dörfer, in denen die Polizei zur Jagdscheinkontrolle bei Treibjagden kam, da standen plötzlich nur noch 2/3 der Jäger und einige hatten 2 Flinten auf dem Buckel...

Horrido

Bei uns wurde der Jagdschein eines Jagdgastes kontrolliert, und der war schon seit 2 Jahren abgelaufen - der Betreffende war aber die letzten 2 Jahre auf zahlreichen Gesellschaftsjagden ...
 
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Bei uns wurde der Jagdschein eines Jagdgastes kontrolliert, und der war schon seit 2 Jahren abgelaufen - der Betreffende war aber die letzten 2 Jahre auf zahlreichen Gesellschaftsjagden ...

ist mir nicht fremd:

ich habe vor 3 Jahren auf einer DJ die JS überprüft, ein sehr guter Freund des JH musste
wieder nach Hause geschickt werden, er hatte schon seit 6 Jahern keinen JS mehr war
aber noch 2 Wochen vorher auf einer DJ im Nachbarrevier...........
 
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Wenn man auf etwas scharf ist macht man schnell Fehler, Gier frisst Hirn. Wird aber den meisten wahrscheinlich schon mal passiert sein, das tolle, günstige Auto was sich als aufpolierte Rostlaube herausstellte, die Aktie mit dem absoluten Kurspotential die nur das ganze Depot ins Minus zieht. Oder der teuere BGS mit Rotwild im Revier. Was sich aber leider, leider dieses Jahr wohl einen anderen Einstand gesucht hat. Kann man sich gar nicht erklären, aber das ist eben Jagd. Ja nee, is klar.

Wenn ich mit deutlich über 60zig den Jagdschein mache würde ich mich nicht mehr Kleckerkram zufrieden geben. Zeit und Gesundheit ist dann das Kostbarste was man hat. Die Zeit läuft...
Wer nicht das Glück hat über entsprechende Kontakte zu verfügen die Jagd in einem guten Revier günstig möglich machen muss eben Geld auf den Tisch legen. Ganz einfach. Gute UND günstige Jagdmöglichkeiten gibt es in manchen Regionen äußerst selten.
Natürlich ist nicht jedes teuere Jagdangebot automatisch gut. Auch da muss man genau prüfen, aber die Chance was zu finden ist deutlich größer. Hat man sich die nächsten 2-3 Jahre in einem jagdlichen Umfeld bewegt und findet was günstigeres kann man ja umsteigen.
Wer nicht gleich an einer Drückjagd teilnehmen möchte kann auch eine Ansitzjagd buchen. Drei Tage auf Kahlwild, Rot,- oder Damspießer z.B. Wurde ja auch schon vorgeschlagen, beim Forst oder privater Anbieter.
 
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ist mir nicht fremd:

ich habe vor 3 Jahren auf einer DJ die JS überprüft, ein sehr guter Freund des JH musste
wieder nach Hause geschickt werden, er hatte schon seit 6 Jahern keinen JS mehr war
aber noch 2 Wochen vorher auf einer DJ im Nachbarrevier...........

Wer das nicht vor der DJ kontrolliert ist mit im Boot, wenn was passiert.

Deswegen, ohne Ausnahme, ich lasse mir auch die Jagdscheine der beiden FALeiter bei der Anmeldung zeigen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

...
Zunächst war hier Jemand aus dem Forum so nett, und nimmt mich nächstes Wochenende mit in sein Revier.
Auch dafür hier an dieser Stelle nochmals Danke.

Dir wünsche ich Anblick und kräftig Waidmanns Heil :cheers:

Deinem Gönner zolle ich meine ehrliche Hochachtung ! :thumbup:
 
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Moin!

Es gibt einen klaren Grundsatz im deutschen Recht : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !"

Ja, aber Dein Beispiel ist schon alleine damit hinfällig, dass Du keinen "Mister X" vorweisen kannst, der für dich wegen Betrugs einfährt. :roll:

Straffrei gehst Du bei Irrtum aus, wenn Du Dich z.B. um ein paar Meter verläufst oder so, nicht bei zu hoher Gutgläubigkeit.

Viele Grüße

Joe
 
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Da muss ich inzwischen zugeben, dass man das so sehen kann.

Vor zwei Wochen hatten wir den Fall, dass der Jagdherr in der Eile des Anstellens vergessen hatte, seinem Jagdgast (der das Revier überhaupt nicht kannte) zu sagen, dass hinter dem Drückjagdbock die Grenze verläuft. Der Jagdgast schoß aus einer Rotte sauber zwei Stücke, dass eine leider bereits jenseits der Grenze ...
 

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