- Registriert
- 11 Okt 2014
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- 5.338
Kennt sich jemand von Euch damit aus?
Eine Internetsuche hat nichts wirklich Hilfreiches ergeben!
Es geht darum, daß jemand im letzten Haus am Wald wohnt. Die Waldbäume wachsen nun zunehmend über die Grundstückgrenze und beschatten die dort gepflanzten Bäume, die nicht mehr gut wachsen können.
Beim Erwerb des Grundstückes wurden diese dort absichtlich in Absprache mit der Forstverwaltung so gepflanzt, um sozusagen den Wald aus dem Garten zu halten.
Allerdings ist der Wald grösser und stärker.
Nun hat die Betroffene von der Stadtverwaltung die Ansage bekommen, daß die Stadt da nichts machen könne - sie solle einfach die Bäume, die stören selber fällen oder die Äste selbst abschneiden.
Wohlgemerkt - im Stadtwald!
Ich halte das für Sachbeschädigung und noch dazu ist doch klar, das ein Ehepaar mit Ende 50 und Mitte 60 das selbst nicht machen kann.
Was mich wundert:
Ich wohne auch direkt am Wald. Vor ein paar Jahren hatten wir das gleiche Problem und ich hab nur bei der Forstverwaltung angerufen und höflich gefragt, ob sie da mal schauen könnten.
Darauf kam ein netter Herr, hat sich alles angesehen und gemeint, das wäre alles kein Problem, sie würden mal einen Tag kommen.
Einige Wochen später kam er dann mit vier Leuten, wie sie ein und dann haben die einen Tag lang um mein Grundstück herum teilweise große Bäume gefällt - und einfach liegen lassen.
(Die wurden auch nie geholt. Auf die Frage, ob ich das Holz nicht nehmen dürfe, meinte er, daß solle liegen bleiben und zurück geführt werden, weil es seltenen Lebenwesen entsprechend Lebensraum bieten würde.)
Also, alles gar kein Problem.
Nur meine Kollegin hat im Saarland da große Probleme.
Kann jemand sagen, wie das rechtlich zu bewerten ist und wo das genau steht?
Eine Verkehrssicherungspflicht sehe ich nicht, denn da ist kein Weg.
Eine Internetsuche hat nichts wirklich Hilfreiches ergeben!
Es geht darum, daß jemand im letzten Haus am Wald wohnt. Die Waldbäume wachsen nun zunehmend über die Grundstückgrenze und beschatten die dort gepflanzten Bäume, die nicht mehr gut wachsen können.
Beim Erwerb des Grundstückes wurden diese dort absichtlich in Absprache mit der Forstverwaltung so gepflanzt, um sozusagen den Wald aus dem Garten zu halten.
Allerdings ist der Wald grösser und stärker.
Nun hat die Betroffene von der Stadtverwaltung die Ansage bekommen, daß die Stadt da nichts machen könne - sie solle einfach die Bäume, die stören selber fällen oder die Äste selbst abschneiden.
Wohlgemerkt - im Stadtwald!
Ich halte das für Sachbeschädigung und noch dazu ist doch klar, das ein Ehepaar mit Ende 50 und Mitte 60 das selbst nicht machen kann.
Was mich wundert:
Ich wohne auch direkt am Wald. Vor ein paar Jahren hatten wir das gleiche Problem und ich hab nur bei der Forstverwaltung angerufen und höflich gefragt, ob sie da mal schauen könnten.
Darauf kam ein netter Herr, hat sich alles angesehen und gemeint, das wäre alles kein Problem, sie würden mal einen Tag kommen.
Einige Wochen später kam er dann mit vier Leuten, wie sie ein und dann haben die einen Tag lang um mein Grundstück herum teilweise große Bäume gefällt - und einfach liegen lassen.
(Die wurden auch nie geholt. Auf die Frage, ob ich das Holz nicht nehmen dürfe, meinte er, daß solle liegen bleiben und zurück geführt werden, weil es seltenen Lebenwesen entsprechend Lebensraum bieten würde.)
Also, alles gar kein Problem.
Nur meine Kollegin hat im Saarland da große Probleme.
Kann jemand sagen, wie das rechtlich zu bewerten ist und wo das genau steht?
Eine Verkehrssicherungspflicht sehe ich nicht, denn da ist kein Weg.