Bäume wachsen aus dem Wald auf ein Wohngrundstück

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Kennt sich jemand von Euch damit aus?

Eine Internetsuche hat nichts wirklich Hilfreiches ergeben!

Es geht darum, daß jemand im letzten Haus am Wald wohnt. Die Waldbäume wachsen nun zunehmend über die Grundstückgrenze und beschatten die dort gepflanzten Bäume, die nicht mehr gut wachsen können.

Beim Erwerb des Grundstückes wurden diese dort absichtlich in Absprache mit der Forstverwaltung so gepflanzt, um sozusagen den Wald aus dem Garten zu halten.

Allerdings ist der Wald grösser und stärker.

Nun hat die Betroffene von der Stadtverwaltung die Ansage bekommen, daß die Stadt da nichts machen könne - sie solle einfach die Bäume, die stören selber fällen oder die Äste selbst abschneiden.

Wohlgemerkt - im Stadtwald!

Ich halte das für Sachbeschädigung und noch dazu ist doch klar, das ein Ehepaar mit Ende 50 und Mitte 60 das selbst nicht machen kann.

Was mich wundert:

Ich wohne auch direkt am Wald. Vor ein paar Jahren hatten wir das gleiche Problem und ich hab nur bei der Forstverwaltung angerufen und höflich gefragt, ob sie da mal schauen könnten.

Darauf kam ein netter Herr, hat sich alles angesehen und gemeint, das wäre alles kein Problem, sie würden mal einen Tag kommen.

Einige Wochen später kam er dann mit vier Leuten, wie sie ein und dann haben die einen Tag lang um mein Grundstück herum teilweise große Bäume gefällt - und einfach liegen lassen.

(Die wurden auch nie geholt. Auf die Frage, ob ich das Holz nicht nehmen dürfe, meinte er, daß solle liegen bleiben und zurück geführt werden, weil es seltenen Lebenwesen entsprechend Lebensraum bieten würde.)


Also, alles gar kein Problem.

Nur meine Kollegin hat im Saarland da große Probleme.

Kann jemand sagen, wie das rechtlich zu bewerten ist und wo das genau steht?

Eine Verkehrssicherungspflicht sehe ich nicht, denn da ist kein Weg.
 
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Hei,

na die Ansage der Stadtverwaltung schriftlich geben lassen und die Bäume fällen (lassen).
Eventuell das Holz dann verheizen oder verscherbeln.
Es gibt genug Leute, die kostenlos fällen, wenn die das Holz behalten dürfen.


Grüße,

Tom
 
Registriert
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Hei,

na die Ansage der Stadtverwaltung schriftlich geben lassen und die Bäume fällen (lassen).

Es gibt genug Leute, die kostenlos fällen, wenn die das Holz behalten dürfen.

Grüße,

Tom
Diese Leute sollten allerdings versichert sein, falls doch ein Baum in die falsche Richtung fällt.:sad::sad:
Also, lieber einen Profi fragen

WMH
TicTac
 
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1 Jan 2010
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Vier Ansatzpunkte:
1. Eine Verkehrssicherungspflicht besteht nach obergerichtlichter Rechtsprechung sehr wohl. Diese wird allerdings nicht dann relevant, wenn das Grundstück beschattet wird - das ist am Waldrand hinzunehmen. Wohl aber, wenn Bäume oder Äste auf das Grundstück fallen und dort etwas beschädigen oder jemand verletzen. Dabei ist zu prüfen, ob bspw. im KV oder in einer Baugenehmigung ein Haftungsverzicht vereinbart wurde, der allerdings nicht für Personschäden zulässig ist (sittenwidrig) und nicht für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Sachschäden. In so einer Haftungsverzichterklärung steht oft drin, dass der Hauseigentümer die Mehrkosten der Waldbewirtschaftung zu tragen hat, weil im Gefahrenbereich jeder Baum zweifach ins Seil genommen werden muss, was recht zeitaufwändig ist.
2. BGB: Überhang, §9xy, musst Du googeln, ob das relevant für den Sachverhalt ist
3. Saarländisches Nachbarrecht - vielleicht fidnet sich da etwas zu Wald und Bebauung
4. Saarländisches Waldgesetz - dito
 
A

anonym

Guest
[h=1]§ 910
Überhang[/h](1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. 2Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

(Quelle BGB)

solche Arbeiten hatte ich schon mehrmals.

mehrfach Pflegeleicht mit Auftrag vom Waldeigentümer

aber auch schon von Entscheidungen Ortsgericht/Amtsgericht
bei letzterem ist es gar nicht Lustig, da wird um jeden cm Ast gefeilscht.

wichtig ist, Egal wer es macht "Fachkunde und Haftpflichtversicherung", weil der Ausführende steht in der Gewährleistung:evil:
 
A

anonym

Guest
nochmal nachgeschaut,

besteht ein eintrag im Grundbuch ?

Bauordnung, Nutzungsplan

Genauer Grenzverlauf


also, den Sachverhalt hier mal kurz zu klären ist fast unmöglich.
da gibt es soviele Unbekannten, dass eine Aussage nicht möglich ist.
alleine ein Vermerk des Vor-,Vorbesitzers, dass der Waldrand und die Beschattung nicht stört, könnte, könnte da Entscheidend sein

und bedenken, !!!!
vor Gericht, und auf hoher See, liegt alles in ..... Hand


also, bezogen auf Hessen ist das schon Schwierig, keine Ahnung wie das im Saarland geregelt wird.
kommt letztendlich auf den Willen der beteiligten an,
Verkehrssicherung besteht, kommt aber auch auf zb. das Länder Forstgesetz drauf an.

wie schon angedeutet, Entweder man einigt sich Gütlich, oder über den Gerichtsweg, letzterer kann Steinig werden, je nachdem wie die Seiten gepolt sind. (grün bis tiefgrün)
 
Zuletzt bearbeitet:
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15 Okt 2011
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Er hat doch schon geschrieben, das die Stadt meint selbst fällen. Wozu braucht es da noch ein Gericht?

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Moin!

noch dazu ist doch klar, das ein Ehepaar mit Ende 50 und Mitte 60 das selbst nicht machen kann.

Einspruch. DIESES Ehepaar vielleicht nicht, aber ich kenne geügend Leute in dem Alter, die selber noch gut mit der Kettensäge umgehen können. Und außerdem gibt es für sowas auch Söhne, Enkel, Neffen, ... ;-)

Viele Grüße

Joe
 

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