Abzocke durch das Eichamt - Überschreitung vom Kompetenzen?

Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.619
Entscheidend ist tatsächlich der Grad der Veredelung des verkauften Produktes

Deswegen haben wir eine geeichte, elektronische Waage. Die Leute bekommen den Schinken gerne auch hundertgrammweise.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Erste Stellungnahmen trudeln ein...

Die Rechtsabteilung des LJV ist ebenfalls der Meinung, dass es sich beim angesprochenen Vermarktungsweg eben nicht um gewerbsmäßige Tätigkeit handelt, diese gilt nur für die Vermarktungswege "Zukauf und Vermarktung von
Wild/Wildteilen an Dritte" und "Verarbeitung von Wild zu Wurst, Schinken Abgabe an Dritte".

Das Veterinäramt ist ebenfalls der Meinung, dass es sich um eine außergewerbliche Tätigkeit handle und eine Waage - schon gar keine geeichte - keinesfalls notwendig wäre, folglich auch kein Eichgesetz dafür greife.


Der LJV wird das Thema vermutlich aufgreifen und weiterverfolgen.


Das Thema zeigt aber wieder, wie viele Rechtsunsicherheiten es für uns Jäger - trotz der scheinbaren Regelungswut des Gesetzgebers - noch gibt. Wenn ich alleine daran denke, dass ich mein erlegtes Wild im Revier unter den uns allen wohlvertrauten Umständen aufbrechen darf, in der Folge dann aber Anforderungen unterliege, deren Einhaltung sogar mancher Metzgerei Schwierigkeiten bereitet...

Der letzte Veterinär, der unsere Wildkammer kontrollierte, verlangte Personaltoilette und nach Geschlechtern getrennte Umkleiden sowie Spinde....

Nach Gesprächen mit den Mitarbeitern dort gehe ich davon aus, dass 95% der Reviere über keine registrierte Wildkammer verfügen und ihr Wild verarbeiten und vermarkten, wie sie es schon immer getan haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Was lernen wir daraus: Wenn die Dame vom Eichamt anklopft entweder zuerst die Waage verstecken und erklären, ein solche werde nicht benötigt, oder besser noch, gar nicht reinlassen.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Genau das ist die richtige Vorgehensweise.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Anstelle deines Freundes würde ich ggf über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken!
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Der letzte Veterinär, der unsere Wildkammer kontrollierte, verlangte Personaltoilette und nach Geschlechtern getrennte Umkleiden sowie Spinde....

Nach Gesprächen mit den Mitarbeitern dort gehe ich davon aus, dass 95% der Reviere über keine registrierte Wildkammer verfügen und ihr Wild verarbeiten und vermarkten, wie sie es schon immer getan haben.

Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn man sich auf eines der vom Gesetzgeber als unkompliziert, unbürokratisch und niederschwellig gedachtes Angebot auf Zertifizierung/Anmeldung einlässt.

Ganz ähnlich ergeht es einer Bekannten aus meinem beruflichen Umfeld, die ihre Putzfrau legal und angemeldet beschäftigt. Sie hat seitdem alle zwei Jahre die Betriebsprüfung im Haus.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.469
Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn man sich auf eines der vom Gesetzgeber als unkompliziert, unbürokratisch und niederschwellig gedachtes Angebot auf Zertifizierung/Anmeldung einlässt.

Ganz ähnlich ergeht es einer Bekannten aus meinem beruflichen Umfeld, die ihre Putzfrau legal und angemeldet beschäftigt. Sie hat seitdem alle zwei Jahre die Betriebsprüfung im Haus.

ad1) nein, sondern dass man sich von der Verwaltung ins Bockshorn jagen läßt, ist das Problem.
ad2) das glaube ich erst, wenn ich das sehe. Ein Schwager eines Schwagers eines Bekannten hat behauptet, dass ....
warum: weil wir unsere diversen Putzfrauen seit rd. 10 jahren so beschäftigen - ohne Betriebsprüfung.
Es gibt natürlich andere Gründe, die zu einer solchen Vorgehensweise des Finanzamtes führen...

Teddy
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Kann man bei den Finanzämtern so nicht stehen lassen. Es gibt schon Lichtgestalten, die sich in einigen Finanzämtern zu versammeln scheinen. Alle drei bis vier Jahre schlagen sie auf und konstruieren die abstrusesten Sachverhalte. Zweimal habe ich sie vor dem FG verprügeln lassen. Gerade formieren sie sich wieder mit dem nächsten Unfug, der eigentlich seit Jahren klar schien.

Kostet Zeit, Arbeit und Geld und ohne die Hoffnung, dass es besser würde. Ist schon bekloppt geworden in Teutschland....:no:
 
Registriert
20 Dez 2000
Beiträge
19.267
Wir benutzen die Wagge zum Edeketieren. Und als Nachweis des Verpackungsdatums.

Gewichts- und Preisangaben sind daher unverbindliche Vorgaben; und dienen nicht der Verkaufsermittlung. Ohne Gewicht und Preis druckt die Waage überhaupt nicht.

Auf der Waage prangt ein Schild : Nicht geeicht
TM

Du bekommst bald Besuch. :roll:

Remy

immer ein guter Freund....


 
Registriert
23 Sep 2007
Beiträge
10.135
Es kommt meines Erachtens darauf an, wie angeboten wird. Verkaufst Du die Keule für Preis X oder Reh aufgebrochen für Preis Y ist das wohl nicht zu beanstanden.

Wird aber portioniert nach Gewicht verkauft (1.000 gr Rehgulasch etc.), dürfte die geeichte Waage erforderlich sein.

Bin geneigt, darauf ein Fässchen zu wetten.... :)
Das Fässchen ist dein .:biggrin:
 
Registriert
14 Sep 2016
Beiträge
411
Durch die Zahlung des Verwarngeldes ist der Verwaltungsakt und das Verfahren abgeschlossen.
Er hat damit alle Rechtsmittel verspielt, selbst eine Klage vorm Verwaltungsgericht, wo lediglich festgestellt wird, ob der Beamte rechtmäßig gehandelt hat, wird ihm die Kohle nicht wiederbringen und hätte allgemein keinerlei Konsequenzen.

Nur der Vollständigkeit halber: Eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt.
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
ad1) nein, sondern dass man sich von der Verwaltung ins Bockshorn jagen läßt, ist das Problem.
ad2) das glaube ich erst, wenn ich das sehe. Ein Schwager eines Schwagers eines Bekannten hat behauptet, dass ....
warum: weil wir unsere diversen Putzfrauen seit rd. 10 jahren so beschäftigen - ohne Betriebsprüfung.
Es gibt natürlich andere Gründe, die zu einer solchen Vorgehensweise des Finanzamtes führen...

Teddy

Denke, das kommt stark auf die Gegend an. Es gibt eben hin und wieder übereifrige Behörden. Zudem handelt es sich nicht um den Schwager eines Schwages eines Bekannten, sondern meine ehemalige Kammervorsitzende.
 
A

anonym

Guest
Nur der Vollständigkeit halber: Eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt.

Ich weiß nicht wo du dein Wissen her nimmst, aber das aussprechen eines Verwarngeldes und das Erlassen eines Bußgeldbescheids ist ohne jeden Zweifel ein Verwaltungsakt.
 
Registriert
31 Aug 2006
Beiträge
1.388

"Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist."
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
658
Besucher gesamt
803
Oben