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Entscheidend ist tatsächlich der Grad der Veredelung des verkauften Produktes
Deswegen haben wir eine geeichte, elektronische Waage. Die Leute bekommen den Schinken gerne auch hundertgrammweise.
Entscheidend ist tatsächlich der Grad der Veredelung des verkauften Produktes
Der letzte Veterinär, der unsere Wildkammer kontrollierte, verlangte Personaltoilette und nach Geschlechtern getrennte Umkleiden sowie Spinde....
Nach Gesprächen mit den Mitarbeitern dort gehe ich davon aus, dass 95% der Reviere über keine registrierte Wildkammer verfügen und ihr Wild verarbeiten und vermarkten, wie sie es schon immer getan haben.
Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn man sich auf eines der vom Gesetzgeber als unkompliziert, unbürokratisch und niederschwellig gedachtes Angebot auf Zertifizierung/Anmeldung einlässt.
Ganz ähnlich ergeht es einer Bekannten aus meinem beruflichen Umfeld, die ihre Putzfrau legal und angemeldet beschäftigt. Sie hat seitdem alle zwei Jahre die Betriebsprüfung im Haus.
Wir benutzen die Wagge zum Edeketieren. Und als Nachweis des Verpackungsdatums.
Gewichts- und Preisangaben sind daher unverbindliche Vorgaben; und dienen nicht der Verkaufsermittlung. Ohne Gewicht und Preis druckt die Waage überhaupt nicht.
Auf der Waage prangt ein Schild : Nicht geeicht
TM
Das Fässchen ist dein .:biggrin:Es kommt meines Erachtens darauf an, wie angeboten wird. Verkaufst Du die Keule für Preis X oder Reh aufgebrochen für Preis Y ist das wohl nicht zu beanstanden.
Wird aber portioniert nach Gewicht verkauft (1.000 gr Rehgulasch etc.), dürfte die geeichte Waage erforderlich sein.
Bin geneigt, darauf ein Fässchen zu wetten....
Durch die Zahlung des Verwarngeldes ist der Verwaltungsakt und das Verfahren abgeschlossen.
Er hat damit alle Rechtsmittel verspielt, selbst eine Klage vorm Verwaltungsgericht, wo lediglich festgestellt wird, ob der Beamte rechtmäßig gehandelt hat, wird ihm die Kohle nicht wiederbringen und hätte allgemein keinerlei Konsequenzen.
ad1) nein, sondern dass man sich von der Verwaltung ins Bockshorn jagen läßt, ist das Problem.
ad2) das glaube ich erst, wenn ich das sehe. Ein Schwager eines Schwagers eines Bekannten hat behauptet, dass ....
warum: weil wir unsere diversen Putzfrauen seit rd. 10 jahren so beschäftigen - ohne Betriebsprüfung.
Es gibt natürlich andere Gründe, die zu einer solchen Vorgehensweise des Finanzamtes führen...
Teddy
Nur der Vollständigkeit halber: Eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt.