Fex
Moderator
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Einer meiner Mitjäger hatte dieser Tage Besuch vom Eichamt (!) und hat, wie aus beigefügtem Bild erkenntlich, eine kostenpflichtige Verwarnung über 40 Euro erhalten, weil er keine eichfähige Waage besitzt. Er müsse umgehend eine erwerben und die Rechnung dem Eichamt vorlegen.
Ich halte das nach Lektüre aller für uns Jäger in Frage kommenden Gesetze für reine Abzocke und Kompetenzüberschreitung eines übereifrigen Mitarbeiters - es werden hier Gesetze bzw. Verordnungen angeführt, die den Einzelhandel, aber nicht den Jäger als Lebensmittelunternehmer betreffen. Ich habe die Sache mal an die Rechtsabteilung des LJV BaWü gemeldet.
Ich halte das nach Lektüre aller für uns Jäger in Frage kommenden Gesetze für reine Abzocke und Kompetenzüberschreitung eines übereifrigen Mitarbeiters - es werden hier Gesetze bzw. Verordnungen angeführt, die den Einzelhandel, aber nicht den Jäger als Lebensmittelunternehmer betreffen. Ich habe die Sache mal an die Rechtsabteilung des LJV BaWü gemeldet.