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Ich weiß nicht wo du dein Wissen her nimmst, aber das aussprechen eines Verwarngeldes und das Erlassen eines Bußgeldbescheids ist ohne jeden Zweifel ein Verwaltungsakt.
Eigentlich interessiert es im wirklichen Leben keinen, wo jetzt der Unterschied ist, ich führe es aber trotzdem mal kurz aus:
Der Verwaltungsakt (VA) ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit sechs Merkmalen legaldefiniert. Zwei davon sind, dass der VA einen Einzelfall regelt. Ein Bußgeldbescheid regelt aber nichts, er bestraft sozusagen nur.
Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bußgeldverfahren
"Der Bußgeldbescheid ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG (Ausnahmen vom Anwendungsbereich) kein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG."