Abzocke durch das Eichamt - Überschreitung vom Kompetenzen?

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Ich weiß nicht wo du dein Wissen her nimmst, aber das aussprechen eines Verwarngeldes und das Erlassen eines Bußgeldbescheids ist ohne jeden Zweifel ein Verwaltungsakt.

Eigentlich interessiert es im wirklichen Leben keinen, wo jetzt der Unterschied ist, ich führe es aber trotzdem mal kurz aus:

Der Verwaltungsakt (VA) ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit sechs Merkmalen legaldefiniert. Zwei davon sind, dass der VA einen Einzelfall regelt. Ein Bußgeldbescheid regelt aber nichts, er bestraft sozusagen nur.

Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bußgeldverfahren
"Der Bußgeldbescheid ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG (Ausnahmen vom Anwendungsbereich) kein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG."
 
A

anonym

Guest
Wikipedia also, aha, muss ich mehr sagen!?

:lol::lol::lol::lol::lol::lol:

Hast du dein Zitat auch weiter gelesen?

Er ist kein VA im Sinne des § 35 VwVfG sondern ein VA eigener Art.

Also wenn du schon Klugscheißen willst, dann bitte richtig...
 
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Wikipedia also, aha, muss ich mehr sagen!?

:lol::lol::lol::lol::lol::lol:

Hast du dein Zitat auch weiter gelesen?

Er ist kein VA im Sinne des § 35 VwVfG sondern ein VA eigener Art.

Also wenn du schon Klugscheißen willst, dann bitte richtig...


Klugscheißen trifft's schon ganz gut... :p Das mit dem "VA eigener Art" steht übrigens nicht bei Wikipedia. Der VA ist halt einfach etwas, das aus dem VwVfG kommt. Der Bußgeldbescheid kommt aus dem OWiG. Es sind andere Rechtsbereiche, es gibt andere Fristen, andere Rechtsfolgen etc. Kannst auch hier nochmal gucken, wenn dir Wikipedia nicht passt:
https://books.google.de/books?id=ba...page&q=bußgeldbescheid verwaltungsakt&f=false

Den dort genannten Begriff "Justizverwaltungsakt spezialgesetzlicher Natur" für den Bußgeldbescheid kannte ich bis dahin auch nicht, bin aber auch kein Verwaltungsrechtler. Von daher verwende von mir aus für den Bußgeldbescheid umgangssprachlich den Begriff "VA", auch wenns eigentlich keiner ist (im Sinne des Gestzes). Wie gesagt, den Unterschied interessiert im wirklich Leben niemanden (der nicht betroffen ist).
 
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Muss man so ne Tussnelda überhaupt ins Haus lassen?
Soweit mir bekannt muss ich das nicht.

Und die Sussage mit dem "ausmisten" hätte die mir an der Türeschwelle schriftlich geben müssen.
Alles danach hätte sie sich dann selbst zuzuschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Ohne Durchsuchungsbefehl musst du noch nichtmal die Polizei reinlassen ( außer es ist Gefahr in Verzug, dann wirst du aber auch nicht mehr groß gefragt......)
Wen die Tante vom Eichamt kommt kann sie draußen warten bis sie schwarz wird!
 
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setzt aber voraus, dass es sich um Geschäftsräume handelt (das dürfte bei den meisten Jägern nicht der Fall sein), oder eine "dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht - was hier wohl auch eher zu verneinen ist.
 

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