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Folgender Sachverhalt hat sich im Bekanntenkreis ergeben:
Jungjäger kauft sich im Mai diesen Jahres eine Repetierbüchse von einem Bekannten.
Telefonisch wurden folgende Details angegeben:
- Hersteller Mauser
- Lauf neu, vor drei Jahren eingebaut
- Neuer Direktabzug
- Neuer Schaft
Jungjäger überweist das Geld, Büchse kommt und steht erst mal bis August mangels Geld für ZF usw.
Beim Büchenmacher stellt sich dann folgendes heraus:
- Lauf uralt, verrostet, lediglich neu beschichtet
- Waffe hat keinen Beschußstempel
- Waffe hat keinen Hersteller-Aufdruck/Gravur
- Waffe hat keine Kaliberangabe
- Lauf um 0,2mm über der Toleranz
- Patronenlager zu tief, rauh, ausgeschlagen usw.
- Hersteller ist nicht Mauser, Angegeben in der WBK "BNZ 45"
Was kann der Jungjäger machen? Eine Rücknahme der Waffe fordern? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Darf eine Waffe ohne Beschuss und fehlender Angaben überhaupt veräußert werden?
Jungjäger kauft sich im Mai diesen Jahres eine Repetierbüchse von einem Bekannten.
Telefonisch wurden folgende Details angegeben:
- Hersteller Mauser
- Lauf neu, vor drei Jahren eingebaut
- Neuer Direktabzug
- Neuer Schaft
Jungjäger überweist das Geld, Büchse kommt und steht erst mal bis August mangels Geld für ZF usw.
Beim Büchenmacher stellt sich dann folgendes heraus:
- Lauf uralt, verrostet, lediglich neu beschichtet
- Waffe hat keinen Beschußstempel
- Waffe hat keinen Hersteller-Aufdruck/Gravur
- Waffe hat keine Kaliberangabe
- Lauf um 0,2mm über der Toleranz
- Patronenlager zu tief, rauh, ausgeschlagen usw.
- Hersteller ist nicht Mauser, Angegeben in der WBK "BNZ 45"
Was kann der Jungjäger machen? Eine Rücknahme der Waffe fordern? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Darf eine Waffe ohne Beschuss und fehlender Angaben überhaupt veräußert werden?