Haftung bei Schaden durch krankgeschossenes Wild

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Hallo an alle rechtserfahrenen und -kundigen Foristi!

Wer kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen (realer Fall):

Ein Stück Schwarzwild wird krankgeschossen und flüchtet in die nächste Ortschaft. Dort richtet es diverse Schäden ein, beschädigt Zäune, Garagentore, Haustüren und Autos.
Wer haftet für den Schaden?

Ist das Wild, so lange es noch lebt, noch herrenlose Sache; d.h. noch nicht vom Jagdpächter in Besitz genommen?
Höhere Gewalt oder haftet der Jäger/JAB?

Es gibt wohl ein BGH-Urteil, dass der JAB nicht haftet, aber bei dem zu beurteilten Fall war das Stück nicht vorher krankgeschossen.

Analogieen dazu:
Wenn Lieschen Müllers Fiffi's freilaufen, eine Rotte Sauen hocemachen, die dann Randale im Dorf veranstaltet, haftet Lieschen als Verursacherin?

Was wäre, wenn ein vom Auto angefahrenes Stück in Panik die oben beschriebenen Schäden anrichtet, haftet der Fahrzeughalter?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfestellungen

WMH
TicTac
 
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Ein Blick ins Gesetzbuch ist wohl hier hilfreich
BGB §960.... aber nur auf den ersten Blick

Wenn man die Kommentare liest, dann wohl eher auch, das Tier bleibt herrenlos, bis es in Besitz genommen wird.

Interessant wird es erst, wenn man das Tier in Besitz genommen hat, wer muss dann für die Schäden haften, die es vorher angerichtet hat : Der, der es erlegt hat, oder der dem das Jagdrecht des Revieres ,wo es krankgeschossen wurde, hat oder der dem der das Jagdrecht hat,wo es erlegt wurde, oder wirklich (Wildfolgevereinbarung), oder vielleicht, der es krankgeschossen hat.
Wenn Treibjagd vielleicht der Treiber, oder eventuell dessen Hund????

Fragen über Fragen
 
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Ob das Stück Wild jetzt herrenlos ist oder nicht, spielt m. E. für die Beurteilung gar keine Rolle.

Wenn ich hinter einen Stein trete und der Stein dadurch etwas beschädigt, ist es egal ob der Stein mir, einem anderen oder niemandem gehört.
 
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Ich empfehle einfach mal 823 BGB zu lesen. Es bedarf eines Verschuldens .....

Ohne näherte Kenntnis des Sachverhaltes kann man da nix zu sagen.

Ansitz oder DJ? Entfernung Anschuss vom Ort?
 
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Vielen Dank für Eure Argumente. Der JAB hat das der Versicherung gemeldet.
Ich gebe Nachricht, wie es in dem konkreten Fall weitergeht

WMH
T.
 

Fex

Moderator
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Das beiliegende PDF enthält dazu einige Beispiele mit dem Tenor, dass es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt:

Anhang anzeigen 51893
 
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Vielen Dank für Eure Argumente. Der JAB hat das der Versicherung gemeldet.
Ich gebe Nachricht, wie es in dem konkreten Fall weitergeht

WMH
T.

Das sollen die Fachgelernten der Versicherungen klähren.

Wichtig ist : Termingerechte Mewldund an Versicherung; ohne Schuldeingestentnis um Meldefristen zu wahren.

Damit hat der JAB alles getan.

TM
 
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Das sollen die Fachgelernten der Versicherungen klähren.

Wichtig ist : Termingerechte Mewldund an Versicherung; ohne Schuldeingestentnis um Meldefristen zu wahren.

Damit hat der JAB alles getan.

TM

Genau so! Was Viele nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung hat zwei Leistungsarten.
1. Berechtigte Ansprüche zu befriedigen
2. Unberechtigte Ansprüche abzuwehren

Gruß Wäller
 
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Mein Jagdherr wurde vor etlichen Jahren sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt, weil ein von ihm krank geschossenes Stück Rehwild auf die Autobahn flüchtete und dort in ein Auto lief - Unfall mit Sachschaden.

Klaas
 
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Mein Jagdherr wurde vor etlichen Jahren sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt, weil ein von ihm krank geschossenes Stück Rehwild auf die Autobahn flüchtete und dort in ein Auto lief - Unfall mit Sachschaden.

Klaas

Durchaus vorstellbar. Aber ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes nur schwer nachzuvollziehen.
 
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edit

Wer haftet bei krank geschossenem Wild??? das war hier die Frage!

Ich würd tendenziell behaupten, dass da kein Haftungsgrund besteht. Zum einen ist für ein Verschulden Vorsatz oder Fahrlässigkeit geboten, zum anderen ist das Stück bis zu seiner Inbesitznahme herrenlos. Mal angenommen, es besteht keine Wildfolgevereinbarung, dann gehört das Stück beim auswechseln in ein anderes Revier dem dortigen JAB. Aber ich hab keine Ahnung davon, bin auch weit davon entfernt, mich einen Jurist zu schimpfen.
 
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