Genusstauglichkeit Wild nach VU

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Guten Morgen miteinander,

angenommen ein Reh wird angefahren und der Jagdausübungsberechtigte fängt es ab, muss es dann immer noch einer amtl. Fleischuntersuchung zugeführt werden, oder ist es sofort genusstauglich?

Gleicher Fall, nur erlöst nun die Polizei das Reh, ist das Stück dann als Fallwild, ergo genussuntauglich, anzusehen, oder darf man es nach einer amtl. Fleischuntersuchung trotzdem vermarkten?

Gruß

DerRothirsch1
 
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Guten Morgen miteinander,

angenommen ein Reh wird angefahren und der Jagdausübungsberechtigte fängt es ab, muss es dann immer noch einer amtl. Fleischuntersuchung zugeführt werden, oder ist es sofort genusstauglich?

Gleicher Fall, nur erlöst nun die Polizei das Reh, ist das Stück dann als Fallwild, ergo genussuntauglich, anzusehen, oder darf man es nach einer amtl. Fleischuntersuchung trotzdem vermarkten?

Gruß

DerRothirsch1
Ist nicht als genusstauglich einzustufen da bis zum VU nicht auf besondere Merkmale visuell "untersucht" wurde. Egal wer das Wild vom Leid erlöst. Wärst du berechtigt dir dieses Wild anzueignen? Sonst kommt noch Wilderer dazu

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Fall- und Unfallwild ist immer zu verwerfen. In der letzten Hegeringsitzung war ein Herr der UJB Anwesend, der das allen anwesenden Jägern eingebläut hat. Das kann unter Umständen den Jagdschein kosten, wenns irgendwie rauskommt.
 
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Genusstauglich für den Hund, aber als Nahrungsmittel in Verkehr bringen :no:

Deine Wirtschaftliche Existenz wird ja nicht an dem einen Reh hängen...
Falls du es nicht verwerfen möchtest, iss es selbst aber Nur DU selbst!
 
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Ist nicht als genusstauglich einzustufen da bis zum VU nicht auf besondere Merkmale visuell "untersucht" wurde. Egal wer das Wild vom Leid erlöst. Wärst du berechtigt dir dieses Wild anzueignen? Sonst kommt noch Wilderer dazu

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Wild, das nicht "erlegt" wurde darf man ja nicht verkaufen, aber wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild abfängt, kann er doch eine "Lebendbeschau" durchführen und er erlegt es doch auch oder wie ist das?
 
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Wild, das nicht "erlegt" wurde darf man ja nicht verkaufen, aber wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild abfängt, kann er doch eine "Lebendbeschau" durchführen und er erlegt es doch auch oder wie ist das?
Nein, darf er nicht. Wie Mettbrötchen bereits geschrieben, nur du darfst es verzehren oder als Hundefutter verwerten. Bei dem "nur du" ist das auch so gemeint. Nur du. Wie will denn egal wer eine Lebendbeschau durchführen wenn das Wild bereits hernieder liegt? Leiden verlängern, Schmerzen in Kauf nehmen? Ich bitte dich. Für mich absolut unwaidmännisch. Das Stück hätte in freier Wildbahn angesprochen werden müssen um festzustellen ob besondere Merkmale zu erkennen sind, also au hier das Verhalten, nicht nur Decke /Schwarte und ob alle Läufe dran sind

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Wild, das nicht "erlegt" wurde darf man ja nicht verkaufen, aber wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild abfängt, kann er doch eine "Lebendbeschau" durchführen und er erlegt es doch auch oder wie ist das?

Wenn du ein verunfalltes und nicht fluchtfähiges Reh als nicht auffällig wertest, gehört dir der Jagdschein Sofort gelocht!

Eine Lebendbeschau ist ein wenig mehr als nur sehen, dass das Tier noch lebt.

Manachmal frage ich mich, wie es manche Leute geschaft haben "kundige Person" für die Lebendbeschau zu werden :unbelievable:
 
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Für Der Rothirsch1 noch mal was zum googlen:schau mal nach Wildtiermanagement.com da wird auf 25 Seiten auf alles eingegangen was zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung wichtig ist. Die Seite ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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Fall- und Unfallwild ist immer zu verwerfen. In der letzten Hegeringsitzung war ein Herr der UJB Anwesend, der das allen anwesenden Jägern eingebläut hat. Das kann unter Umständen den Jagdschein kosten, wenns irgendwie rauskommt.


Das ist richtig bei Fallwild und bei Unfallwild, wenn das Stück beim Unfall getötet wurde.

Überlebt das Stück den Unfall und wird per Fangschuss getötet, ist eine Verwertung nach amtlicher Fleischuntersuchung zumindest möglich.
 
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Wenn du ein verunfalltes und nicht fluchtfähiges Reh als nicht auffällig wertest, gehört dir der Jagdschein Sofort gelocht!

Eine Lebendbeschau ist ein wenig mehr als nur sehen, dass das Tier noch lebt.

Manachmal frage ich mich, wie es manche Leute geschaft haben "kundige Person" für die Lebendbeschau zu werden :unbelievable:


Es geht mir gerade nur darum, was ich dem Prüfer in der mündlichen morgen sagen soll. In einer solchen Situation war ich noch nie und falls ich hier gerade von meiner Seite her Falschwissen aufgebracht habe, bitte ich dies zu entschuldigen.
 
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Das ist richtig bei Fallwild und bei Unfallwild, wenn das Stück beim Unfall getötet wurde.

Überlebt das Stück den Unfall und wird per Fangschuss getötet, ist eine Verwertung nach amtlicher Fleischuntersuchung zumindest möglich.
Hatte Mettbrötchen bereits geschrieben. Scroll mal hoch

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Es geht mir gerade nur darum, was ich dem Prüfer in der mündlichen morgen sagen soll. In einer solchen Situation war ich noch nie und falls ich hier gerade von meiner Seite her Falschwissen aufgebracht habe, bitte ich dies zu entschuldigen.
Es geht auch nicht darum hier einen Shitstorm loszutreten. Du hättest das gerne am ANFANG so posten dürfen. Nun allerdings stellt sich mir die Frage wo du deine Jägerprüfung machst und die Frage noch offen ist, du sie bisher auch von deinen Lehrherren nicht beantwortet bekommen hast [emoji27]

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Für Der Rothirsch1 noch mal was zum googlen:schau mal nach Wildtiermanagement.com da wird auf 25 Seiten auf alles eingegangen was zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung wichtig ist. Die Seite ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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Diese 25 Seiten finde ich nicht. Kannst Du den Suchpfad bitte konkretisieren?
Vielen Dank!
 
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Es geht mir gerade nur darum, was ich dem Prüfer in der mündlichen morgen sagen soll. In einer solchen Situation war ich noch nie und falls ich hier gerade von meiner Seite her Falschwissen aufgebracht habe, bitte ich dies zu entschuldigen.

Ok das ist was anderes, die Frage wäre aber in JJ Fragen besser aufgehoben gewesen ;-)

Deine Antwort (auch wenn ich die Frage für Unwahrscheinlich halte)

Möglichkeit a)

Ich selber aber auch nur ich selber, Verzehre das Stück, gebe es aber unter keinen Umständen an jemand anders.
Nein auch meine Freundin darf kein Stück probieren, auch kein ganz kleines.

Möglichkeit b)
Du bringst es zur Beschau, aufwand und ertrag stehen aber in keinem Verhältniss.
Ergo der Hund freut sich denn auch selbst essen willst du es eigentlich nicht ;-)
 
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Ok das ist was anderes, die Frage wäre aber in JJ Fragen besser aufgehoben gewesen ;-)

Deine Antwort (auch wenn ich die Frage für Unwahrscheinlich halte)

Möglichkeit a)

Ich selber aber auch nur ich selber, Verzehre das Stück, gebe es aber unter keinen Umständen an jemand anders.
Nein auch meine Freundin darf kein Stück probieren, auch kein ganz kleines.

Möglichkeit b)
Du bringst es zur Beschau, aufwand und ertrag stehen aber in keinem Verhältniss.
Ergo der Hund freut sich denn auch selbst essen willst du es eigentlich nicht ;-)


Danke dir für die Antwort ;-)
 

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