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- 7 Mrz 2014
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Guten Morgen miteinander,
angenommen ein Reh wird angefahren und der Jagdausübungsberechtigte fängt es ab, muss es dann immer noch einer amtl. Fleischuntersuchung zugeführt werden, oder ist es sofort genusstauglich?
Gleicher Fall, nur erlöst nun die Polizei das Reh, ist das Stück dann als Fallwild, ergo genussuntauglich, anzusehen, oder darf man es nach einer amtl. Fleischuntersuchung trotzdem vermarkten?
Gruß
DerRothirsch1
angenommen ein Reh wird angefahren und der Jagdausübungsberechtigte fängt es ab, muss es dann immer noch einer amtl. Fleischuntersuchung zugeführt werden, oder ist es sofort genusstauglich?
Gleicher Fall, nur erlöst nun die Polizei das Reh, ist das Stück dann als Fallwild, ergo genussuntauglich, anzusehen, oder darf man es nach einer amtl. Fleischuntersuchung trotzdem vermarkten?
Gruß
DerRothirsch1