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Ok das ist was anderes, die Frage wäre aber in JJ Fragen besser aufgehoben gewesen ;-)
Deine Antwort (auch wenn ich die Frage für Unwahrscheinlich halte)
Möglichkeit a)
Ich selber aber auch nur ich selber, Verzehre das Stück, gebe es aber unter keinen Umständen an jemand anders.
Nein auch meine Freundin darf kein Stück probieren, auch kein ganz kleines.
Möglichkeit b)
Du bringst es zur Beschau, aufwand und ertrag stehen aber in keinem Verhältniss.
Ergo der Hund freut sich denn auch selbst essen willst du es eigentlich nicht ;-)
Deine Möglichkeit A gibt es im Hygienrecht nicht!
Es gibt nur die Verwendung im eigenen häuslichen Bereich, die Direktvermarktung und die Abgabe an den Wildbearbeitungsbetrieb.