Genusstauglichkeit Wild nach VU

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MeierHans

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Frage am Rande:
wie sieht denn Unfallwild in der Regel aus?
Bei den ca. zehn Stück, die ich bisher versorgt habe (drei -4 abgefangen), war keins dabei, dass ich selbst hätte essen wollen.

Bei den meisten Stücken kommt man keinesfalls auf die Idee, es jemand anderem als dem Hund zu geben - wenn überhaupt.
Im Sommer nach 3-4 Stunden im Graben kann man ein Stück Wild nur noch ins Konfiskat rollen.

Es gibt aber auch Fälle, wo es anders ist.

Vor zwei Jahren: Ansitz 150 m neben der Kreisstraße - zu der Zeit eine sehr romantische Maisallee.

Quietsch - Knall - Stille.

Abgebaumt und runter an die Straße. Auto vorne links zerdellt, stammelnder Jüngling mit nobler Blässe um die Nase:
Sau kam von links...konnte nix mehr machen...nee, war nicht zu schnell - so 110.

Sau (40kg ÜL-Keilerchen) lag mit ziemlich malediertem Schädel im Graben, sonst sah er "gut aus".
Also aufgeladen, ab zur Wildkammer. Aufgebrochen. Alles blitzesauber, nichts kaputt. Das war so 20-30 Minuten nach dem Aufprall.

Nach dem Abschwarten gesehen, dass der Hals auch mehrfach gebrochen war und Knochensplitter im Wildbret steckten.
Diesen also abgeschärft und verworfen.

Den Rest portioniert, eingefroren und gegessen.

Still alive.
 
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@ Hans Meier, auf ein langes Jägerleben!

Dein beschriebenes Vorgehen - wenn es auch noch die obligate Trichinenschau beinhaltete - ist nicht zu beanstanden (Eigenverbrauch).
Abgeben an andere darfst Du Un-Fallwild nicht.

Wandersmann
 
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Danke Fex für die Einstellung

Die amtliche Fleischuntersuchung kann unterbleiben, wenn keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen und die Verwertung zum Eigenbedarf erfolgt.
In Zweifelsfällen ist der amtliche Tierarzt hinzuzuziehen.

Diese Vorgehensweise gilt nicht für Niedersachsen!

Nur bei Unfallwild, dass durch Fangschuss oder Abfangen erlegt wird, kann nach amtlicher Fleischuntersuchung eine Verwertung möglich werden.
 
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MeierHans

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Das typische Fluchtverhalten ist z.B ein Indiz.

Ich stimme Dir zu, daß es auf einer Drückjagd schwieriger ist, als auf dem Einzelansitz. Deshalb ist es umso wichtiger, daß Drückjagdschützen das "normale" Verhalten von Wild kennen und bewerten.

Ja. Danke für Dein Statement.

Ein Indiz. Aha.
Ein Indiz dafür, dass das Stück gesund sein muss weil es - mit Hund am Waidloch - flieht?

Es ist nicht schwierig, es ist i.d.Regel nicht möglich, auf einer Bewegungsjagd überhaupt eine ausreichende Lebendschau stattfinden zu lassen.
 
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MeierHans

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@ Hans Meier, auf ein langes Jägerleben!

Dein beschriebenes Vorgehen - wenn es auch noch die obligate Trichinenschau beinhaltete - ist nicht zu beanstanden (Eigenverbrauch).
Abgeben an andere darfst Du Un-Fallwild nicht.

Wandersmann

:thumbup: Danke.

Trichinenschau hab ich ín dem Fall weggelassen - wenn schon, denn schon ;-).
 
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Wild, das nicht "erlegt" wurde darf man ja nicht verkaufen, aber wenn der Jagdausübungsberechtigte das Wild abfängt, kann er doch eine "Lebendbeschau" durchführen und er erlegt es doch auch oder wie ist das?


Natürlich kann er eine "Lebendbeschau" durchführen. Da er aber kein normales Verhalten feststellen kann ist es als GENUSSUNTAUGLICH zu bewerten. Damit kann die "Lebendbeschau" auch gleich entfallen :roll::roll::roll:

Ich werds nie verstehen.... da bewirbt man Wildpret als das Feinste und qualitativ Höchstwertige Fleisch und dann wollen ein paar so Idi... ähhhh.... schottisch veranlagte Jagdausübungsberechtigte wieder minderwertiges, mit Streßhormonen versehenes Wildpret an den Mann bringen. Und alles nur wegen ein paar Euro die da reinkommen. Lasst euren Hunden auch mal was zukommen und vergeßt alles andere.
 
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Natürlich kann er eine "Lebendbeschau" durchführen. Da er aber kein normales Verhalten feststellen kann ist es als GENUSSUNTAUGLICH zu bewerten. Damit kann die "Lebendbeschau" auch gleich entfallen :roll::roll::roll:

Ich werds nie verstehen.... da bewirbt man Wildpret als das Feinste und qualitativ Höchstwertige Fleisch und dann wollen ein paar so Idi... ähhhh.... schottisch veranlagte Jagdausübungsberechtigte wieder minderwertiges, mit Streßhormonen versehenes Wildpret an den Mann bringen. Und alles nur wegen ein paar Euro die da reinkommen. Lasst euren Hunden auch mal was zukommen und vergeßt alles andere.
Das Ding war dass Rothirsch1 1 erst noch zur mündlichen muss und hier UM Rat gefragt hat, was aber zu spät von ihm so gepostet wurde. Ansonsten hätte ich dir sofort Recht gegeben

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Das Ding war dass Rothirsch1 1 erst noch zur mündlichen muss und hier UM Rat gefragt hat, was aber zu spät von ihm so gepostet wurde. Ansonsten hätte ich dir sofort Recht gegeben

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gut, soweit hab ich nicht gelesen..... mir geht immer das "geimpfte" auf wenn ich lese oder höre was so manche leute alles in umlauf bringen wollen.

zwar um viel geld ein revier pachten, dann aber wegen 50 euro unfallwild fast in tränen ausbrechen :no::no:
 
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MeierHans

Guest
...Ich werds nie verstehen.... da bewirbt man Wildpret als das Feinste und qualitativ Höchstwertige Fleisch und dann ... minderwertiges, mit Streßhormonen versehenes Wildpret an den Mann bringen. Und alles nur wegen ein paar Euro die da reinkommen. Lasst euren Hunden auch mal was zukommen und vergeßt alles andere.

Du hälst auch nicht viel von der Vermarktung von auf Drückjagden erlegtem Wild, oder?
 
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In Deutschland verboten, aber in andern Ländern ist Fallwild sowie auch Unfallwild durchaus öfter mal auf dem Speiseplan. Ich rede nicht von Dritte Welt Länder.
Nase ranhalten ist dann ihre „Amtliche Fleischuntersuchung“.
Durch das lange Garen werden alle Bakterien abgetötet. Allerdings wenn bereits Bakterien Zeit hatten Körper zu zersetzen, bilden sie gesundheitsschädliche Stoffe(Toxine). Das reicht man dann allerdings.

Außentemperaturen sind da eben ausschlaggebend.

MeierHans hätte in dem Fall nach dem Gesetz das Stück verwerfen müssen. Allerdings sind unsere Gesetzte wirklich streng.
Abgabe an den Wildhändler könnte den Jagdschein kosten. Hat er aber nicht gemacht also wo kein Kläger …

Mir stößt es allerdings doch etwas auf, dass die Story den Weg in das Internet geschafft hat.

Ich musste meine Kunden mal wirklich überzeugen, dass wir uns wirklich an die gesetzlichen Bestimmungen (Trichinschau) halten


Zur Prüfung erzählt man solche Geschichten nicht und eigentlich auch sonst nicht.
 
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Ja. Danke für Dein Statement.

Ein Indiz. Aha.
Ein Indiz dafür, dass das Stück gesund sein muss weil es - mit Hund am Waidloch - flieht?

Es ist nicht schwierig, es ist i.d.Regel nicht möglich, auf einer Bewegungsjagd überhaupt eine ausreichende Lebendschau stattfinden zu lassen.

Ich habe den Eindruck, daß wir unterschiedliche Drückjagden besuchen..... Ich sehe auf Bewegungsjagden nicht nur Stücke, die hochflüchtig kommen.

Selbstverständlich bedeutet es nicht, daß ein Stück gesund sein muss, wenn es den "Hund am Weidloch" hat. Wenn es aber nicht fliehen kann, ist es eher krank.
Ich schieße aber auch nicht, wenn der "Hund am Weidloch" hängt, insofern muss ich auch bei diesem Stück auch keine Lebendbeschau machen.
Wenn auf einer Drückjagd das Wild nicht (!) hochflüchtig kommt, kann man schon beurteilen, ob sich ein Stück auffällig verhält.
Selbstverständlich MUSS es dann nicht gesund sein (gilt auch für die Ansitzjagd) noch ist das IMMER möglich. Deshalb schrieb ich "schwierig".

WH
 

Fex

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Danke Fex für die Einstellung



Diese Vorgehensweise gilt nicht für Niedersachsen!

Nur bei Unfallwild, dass durch Fangschuss oder Abfangen erlegt wird, kann nach amtlicher Fleischuntersuchung eine Verwertung möglich werden.

Hättest weiterlesen sollen:

"Vor Abgabe von Unfallwild an Gewerbebetriebe bzw. bei Weiterverkauf (Abgabe an andere Personen)
muss in jedem Fall eine amtliche Fleischuntersuchung durchgeführt werden. "
 
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Danke für den Hinweis, aber ich hatte das schon gelesen.

Mir geht es um die Eigenverwertung, auch die ist hier von der amtlichen Fleischuntersuchung abhängig.
Das ist analog zur Trichinenuntersuchung, die ja auch unabhängig des Vermarktungsweges erfolgen muss.

Mir ist aber auch klar, das die amtliche Lebensmittelüberwachung im privatem Haushalt bei ebensolcher Verwertung nichts zu suchen hat!
 
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@ Waidgerechter
@ Meier Hans
....Horrido ....genau so haben wir es auch gelernt :thumbup:....ginge es nur um das Auffinden und Töten von von "immobilem" Wild müßte der Gesetzgeber auch DJ und deren Strecken zT verwerfen lassen ,....käme dann noch die Frage was passiert wenn ein DD zB ein krankgeschossenes Stück bei der Nachsuche abtut /abwürgt, wäre eigentlich genussuntauglich, da ja Hundespeichelbakterien den Blutkreislauf, und somit das verzehrbare Gewebe, kontaminiert haben , oder ????
....Grüße + WMH , Olli

@Nero: Wir kommen aus dem gleichen Bundesland. Wäre verwerflich wenn wir unterschiedlichen Sachstand hätten ;)

Wildbret hat meiner Meinung nach eine dermaßen hohe Qualität, dass ich auch gerne die Untersuchungsbegühr zahle. Klar verständlich ist natürlich auch, wenn dort 20 Autos (überspitzt gesagt) drüber gefahren sind und diese in den letzten Atemzügen liegt, ich dieses nicht mehr der Untersuchung zuführe. Es muss schon ersichtlich noch verwertbar sein.
 

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