Munitionserwerb

G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Weiß jemand, ob Ich Munition für meine Langwaffe, die Ich gestern erworben habe, kaufen kann bevor ich sie in die WBK habe eintragen lassen?
Habe einen Jagdschein und eine grüne WBK und keine Lust diese Woche noch zur Behörde zu Dackeln
Wahrscheinlich nicht, weil ich nur Mun. für Waffen in der WBK bekomme oder?
bin in sehr dankbar für Hilfe.

Da stell ich mir insgeheim doch die Frage, was Du mit Deinem "Jagdschein" noch so alles nicht weißt....

Oder bist du vielleicht doch nur ein Zündler??:roll:
 
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5 Sep 2013
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Soweit mich nicht alles täuscht, gibt es bzgl Langwaffen-tauglicher Munition und dessen Erwerb nur eine eher theoretische Einschränkung. Wenn du eine Kurzwaffe besitzt, die das gleich Kaliber hat wie deine LW, z.B. .22 lfb, dann müsste dir eigentlich der Erwerb der Munition, sofern kein Stempel für Munitionserwerb in der WBK ist untersagt werden. Ansonsten gültigen Jagdschein vorzeigen und Geld auf den Tisch, hat sowohl Frank wie Monika nix anzugehen, was man in der WBK eingetragen hat.

WaiHei
 
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28 Nov 2014
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Nein, da die 22 l.r auch als Langwaffenmunition ausgewiesen ist.
Die Einschränkung besteht nur für Munition welche nicht als Langwaffenmunition ausgewiesen ist, bspw. 9mm Luger oder .45 Auto
 
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23 Aug 2004
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.22 l.r = long rifle / .22 lfb = lang für Büchse

Im übrigen kaufe ich auch meine .44 Mag. auf Jagdschein, da ich sie im Unterhebelrepetierer verschieße.
 
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28 Nov 2014
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Kein Problem, wenn du eine passende Langwaffe in deiner WBK eingetragen hast.
Steht aber alles schon hier im Thread ;)
 

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