Fakt ist, dass eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) 2 Jahre gilt und vor Ablauf der 2 Jahre geht der Gerichtsvollzieher nicht erneut los. § 802d ZPOdas ist der übliche Dumm-schnack!
Ah! Ein echter Experte!Fakt ist, dass eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) 2 Jahre gilt und vor Ablauf der 2 Jahre geht der Gerichtsvollzieher nicht erneut los. § 802d ZPO
Und eine Taschenpfändung auf dem Schützenfest gibt es vielleicht in Deinen feuchten Träumen.
Kann man den Hund pfänden? Handelt sich ja generell um eine Sache. Wüsste schon was ich mit dem tun würde zum Wohle der restlichen BevölkerungSorry Teddy, aber das wird anders ausgehen. Kannst Du mir glauben. Als Gläubiger hast Du das Recht bei der Pfändung anwesend zu sein. Wenn Du mit Deinem vollstreckbaren Titel auf der Wachtmeisterei erscheinst, wirst Du erleben, wie die Herren GV fluchtartig den Raum verlassen. Da hilft nur hartnäckig sein und dabei bleiben. Ich habe mal eine erfolgreiche Taschenpfändung durchgesetzt. Da ging es mehr ums Prinzip, war aber sehr Öffentlichkeitswirksam.[emoji38]
Horrido