So siehts aus wenn man Gesetze lediglich zur eigenen Profiierung nutzt.......

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... das du auch immer die leichtesten Irrtümer zuerst aufzählen musst...:roll:
 
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das ist der übliche Dumm-schnack!
Fakt ist, dass eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) 2 Jahre gilt und vor Ablauf der 2 Jahre geht der Gerichtsvollzieher nicht erneut los. § 802d ZPO

Und eine Taschenpfändung auf dem Schützenfest gibt es vielleicht in Deinen feuchten Träumen.
 
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Fakt ist, dass eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) 2 Jahre gilt und vor Ablauf der 2 Jahre geht der Gerichtsvollzieher nicht erneut los. § 802d ZPO

Und eine Taschenpfändung auf dem Schützenfest gibt es vielleicht in Deinen feuchten Träumen.
Ah! Ein echter Experte!
Vielleicht versuchst du mal, die zitierte Vorschrift zu verstehen. Der GV, den ich beauftrage, geht mit validen Erkenntnissen über aktuell vorhandene, pfändbare Vermögensgegenstände resp. Bargeld los. Und dann wagt der es nicht, von Vollstreckung abzusehen, das darfst du mir glauben (auch nicht auf dem Schützenfest); das wäre nämlich eine Dienstpflichtverletzung, die einen GV ziemlich böse in die Bredouille bringt.
Diese Vorgehensweise hat die letzten 35 Jahre IMMER funktioniert.
Nur beauftragen in der Hoffnung, vielleicht findet der GV ja etwas oder um den Schuldner zu ärgern? das funktioniert natürlich wegen § 802d ZPO nicht; das ist die Methode für Unbedarfte.

Teddy
 
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Sorry Teddy, aber das wird anders ausgehen. Kannst Du mir glauben. Als Gläubiger hast Du das Recht bei der Pfändung anwesend zu sein. Wenn Du mit Deinem vollstreckbaren Titel auf der Wachtmeisterei erscheinst, wirst Du erleben, wie die Herren GV fluchtartig den Raum verlassen. Da hilft nur hartnäckig sein und dabei bleiben. Ich habe mal eine erfolgreiche Taschenpfändung durchgesetzt. Da ging es mehr ums Prinzip, war aber sehr Öffentlichkeitswirksam.:lol:
Horrido
 
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Sorry Teddy, aber das wird anders ausgehen. Kannst Du mir glauben. Als Gläubiger hast Du das Recht bei der Pfändung anwesend zu sein. Wenn Du mit Deinem vollstreckbaren Titel auf der Wachtmeisterei erscheinst, wirst Du erleben, wie die Herren GV fluchtartig den Raum verlassen. Da hilft nur hartnäckig sein und dabei bleiben. Ich habe mal eine erfolgreiche Taschenpfändung durchgesetzt. Da ging es mehr ums Prinzip, war aber sehr Öffentlichkeitswirksam.[emoji38]
Horrido
Kann man den Hund pfänden? Handelt sich ja generell um eine Sache. Wüsste schon was ich mit dem tun würde zum Wohle der restlichen Bevölkerung

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