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Geh doch mal auf die Seite: www.lissmann.eu oder Ruf ihn an und Schildere den fall.
Moin, ich hänge mich mal an meinen alten Faden an, da ähnliches Thema:
Wildschaden auf Feldwegen/Wirtschaftswegen.
Wege gehören der Gemeinde und waren irgendwann mal befestigt/geschottert. Durch jahrelange Nicht-Instandhaltung ist der mineralische Unterbau durch eine stärkere Humusschicht bedeckt, auf der Gras wächst. Kaum noch befahren durch ein zwei Landwirte, die Jäger, insgesamt mehr Nutzung durch Gassigeher.
Sauen drehen nun den Weg komplett auf links.
Frage: Erstattungspflichtiger Wildschaden? Land: Hessen.
Danke, TM!
Zwar sehe ich das genauso wie Du... aber...
1. Ruht die Jagd eben genau nicht generell auf solchen Wegen
2. Wird ein Wirtschaftsweg durch Felder und Äcker landwirtschaftlich genutzt - dazu wurde er ja mal gebaut...
Vielleicht hat einer der juristisch belasteten Foristi ne Idee...
Danke, TM!
Zwar sehe ich das genauso wie Du... aber...
2. Wird ein Wirtschaftsweg durch Felder und Äcker landwirtschaftlich genutzt - dazu wurde er ja mal gebaut...
Vielleicht hat einer der juristisch belasteten Foriscti ne Idee...
Guillermo: sorry, wenn das vielleicht falsch rüber kam... habe nur mal meine Gedanken dazu dargelegt. So auf den ersten Blick gibt man ja TM's Standpunkt Recht. Aber mit Blick in's BJG findet man eben nix, was Wege explizit ausschliesst.
Einzig §32 (2) erwähnt neben Weinbergen, Gärten etc. auch "Alleen" - meint aber vermutlich die Bäume, nicht den Weg darunter.