Erworbene BBF mit WL - WL fehlt auf WBK vom Vorbesitzer

Wheelgunner_45ACP

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Die WBK ist gestern beim Besitzer eingetroffen... Und??? Na, wer will raten? :)

Das Wechselbündel hat keine eigene Eintragung :what::no::help:

Das kann doch super ins Auge gehen bei Umzug, neuer SB und und und...

Gleich mal nachfragen, warum das jetzt doch wieder so gemacht wurde, und nicht wie ursprünglich besprochen. Natürlich schriftlich, dann hast derjenigen einen Nachweis . . .
 
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Hi,

es gab mal eine Zeit, da mussten Wechslesysteme/ Wechselläufe nicht angemeldet und in die WBK einggetragen werden. Das liegt ein paar Jahre (Jahrzehnt?) zurück. Hing irgendwie an der WaffG- Änderung 2004, wenn mich meine gruene Zellen nicht vollständig im Stich lassen. Hatte damals eine Glock 23 mit 19C WS. Mein SB meinte damals, ich müsse die nicht eintragen. Habs aber dann doch gemacht, da ich das WS sonst nicht in den Europäer bekommen hätte. Da kann nur eingetragen werden, was in einer WBK aufgeführt ist.


Die Änderung kam 2008.
Vorher musste nicht eingetragen werden. Danach schon. Übergangsfrist war bis 1.10.2008

WaffG Paragraph 58 Abs 12

Kann mich nur noch dunkel daran entsinnen, da es für mich nie eine Rolle gespielt hat und will deswegen nochmal nachfragen.

Das war doch die Geschichte, dass kleinere Kaliber bei einem Wechselsystem keine Eintragung bedürfen. Falls umgekehrt nachträglich ein größeres Kaliber dazugekommen ist wurde dann beides Eingetragen. Was gerade bei Kurzwaffen ja unter Umständen eine negative Begleiterscheinung gehabt hat: Amt argumentiert, dass schon zwei KW-Einträge gibt.

War das so in etwa?
 
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Kann mich nur noch dunkel daran entsinnen, da es für mich nie eine Rolle gespielt hat und will deswegen nochmal nachfragen.

Das war doch die Geschichte, dass kleinere Kaliber bei einem Wechselsystem keine Eintragung bedürfen. Falls umgekehrt nachträglich ein größeres Kaliber dazugekommen ist wurde dann beides Eingetragen. Was gerade bei Kurzwaffen ja unter Umständen eine negative Begleiterscheinung gehabt hat: Amt argumentiert, dass schon zwei KW-Einträge gibt.

War das so in etwa?

Leider Nein!


Wechselsysteme müssen (seit 01.04.2008 - Anmeldefrist bei Altbesitz bis 01.10.2008 ) immer in die WBK eingetragen werden!!!

Lediglich der Erwerb (nicht aber der Besitz!) von Wechselsystemen mit kleinerem Kaliber ist erlaubnisfrei und daher ohne Voreintrag möglich (Erwerbsanzeige binnen 2 Wochen!).

Der Besitz von Wechselsystemen mit kleinerem Kaliber ist aber weiterhin bedürfnisfrei.

Nur Einsteckläufe und Fangschussgeber/Reduzierhülsen müssen nicht in die WBK eingetragen werden (können aber).

Zu finden in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1 WaffG:

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs.1a)

2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
 
Zuletzt bearbeitet:
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die spinnt doch die Behörde!Die sollte sich doch lieber freuen, dass nun ein Wechsellauf wieder legal wird... :no:
Ist eh grad ein Amnestie-Jahr oder wie das heisst. Daher
völlig Wumpe. Legalisieren wäre einfach nämlich einfach eintragen.
Mein SB hat in einem ähnlichen Fall gesagt: "Ich werde euch eure illegalen Waffen nicht legalisieren!"


Ja, das mit der Amnestie hab ich im Hinterkopf. Aber da darf man nur abgeben, dachte ich. Nicht eintragen lassen - oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du richtig.
 

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