Rechtsschutzversicherung sinnvoll aus jagdlicher Perspektive?

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Nun denn mal Butter bei die Fische: welche Gesellschaften sind empfehlenswert und wen sollte man meiden?
Zur Not auch per PN, aber ich glaube das Forum zeigt ein gewisses Interesse an dieser Antwort.

Dann sollten doch die Anwälte, welche sich hier tummeln, einfach mal schreiben, mit welchen Gesellschaften sie gute Erfahrungen bei der Abwicklung versicherter Fälle gemacht haben und welche Gesellschaften zickig sind. Das ist doch nachher das Entscheidende. Mir hat mal ein Anwalt gesagt, dass eine Gewisse Card, nicht zu seinen Lieblingen zählt.
Ich bin bei der Allxxxz versichert und zufrieden, Rolxxd-RS soll auch gut sein.

Horrido
 
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Also wenn hier Namen eingestellt werden, kann ich von besten Erfahrungen in 5 Jahrzehnten mit der DAS berichten. Die Liste der fast weltweit deutschsprachigen Anwälte und auch die optimalen telefonische Beratung in allen Rechtsfragen, hat mir nicht selten sehr geholfen. Nicht billig, aber in ihrem Umfang rempfehlenswert. Oft hörte ich von Kunden anderer Versicherungen erhebliche Klagen, wenn sie sich schlecht vertreten fühlten.
 
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Aktueller Finanztest der Stiftungwarentest zu dem Thema hat die Allianz (teuer) auf Platz eins, mit gleichen Noten gefolgt von der DAS und auf Platz drei (mit ebenfalls gleicher Note in den Versicherungsbedingungen, aber wesentlich günstiger) die WGV. Habe mich nach genauem Studium der Teststruktur für letztere, mit höchstmöglicher Selbstbeteiligung von 300€, entschieden.

WMH,
HKP

PS: Ich habe für den Test gezahlt und ihn nun als PDF *hüstel* ;)
 
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Das Stichwort "Strafrechtsschutz" ist fast richtig. Korrekterweise muss es aber heißen: Spezial-Strafrechtsschutz. Hintergrund: In der Regel ist die RSV fein raus, wenn es um vorsätzliche Straftaten geht. Dürfte auch jedem einleuchten, dass eine Versicherung eine vorsätzliche Straftat nicht auch noch durch Leistung einer Versicherung unterstützt werden darf/soll.
Hier liegt der Teufel im Detail, viele Straftaten können sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden.
Beispiele für uns als Jäger: Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge usw. Lautet der Tatvorwurf auf eine vorsätzlich begangene Straftat hilft hier der Spezial-Strafrechtsschutz, er hilft sich entsprechend gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Klar muss aber auch sein, dass bei jedweder Gesellschaft die Leistung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von dieser wieder zurück gefordert wird.

Ein reales Beispiel gefällig? Kunde hält sich beruflich längere Zeit in Südamerika auf, dort schwängert er eine örtliche Schönheit, Vater der Schönheit war der Meinung, seine schwangere Tochter mit dem gut situierten Deutschen zu verehelichen wäre eine gute Idee und wollte diesen mithilfe eines Meinungsverstärkers von dieser Idee überzeugen. Es kommt zum Gerangel, es fällt ein Schuss und der Vater erlebt nicht mehr die Geburt seines Enkelkindes....

Zur Sinnhaftigkeit an sich: Sicherlich braucht man die Versicherung nicht für Bagatellfälle wie etwa das unberechtigte Knöllchen, das dürfte aber für alle Versicherungsbereiche gelten. Umso wichtiger ist sie für die - gottlob seltenen - schwerwiegenden Fälle.
Aus der eigenen Berufspraxis kann ich von Streitwerten in 2-stelliger Millionenhöhe berichten. Diese erzeugen dann entsprechende Kosten. Sicherlich in Deutschland eher selten, dennoch kommt es vor. Dazu einmal eine Übersicht zu den Kosten bei Strafsachen und in ordentlichen Prozessverfahren mit "normalen" Streitwerten". Ich hoffe, der Admin verzeiht mir die Schleichwerbung, weil es der Beantwortung der Fragestellung dient.:roll:

Gerade im normalen Leben, ob im Straßenverkehr, Stress mit dem Mieter/Vermieter oder wenn es darum geht sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers,Korrektur des Arbeitszeugnisses oder der Höhe einer möglichen Abfindung geht, wird die RSV sehr häufig beansprucht.

Sicherlich können einige der anwesenden Juristen hier noch deutlich besser etwas zur Materie sagen?
 
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Auch das ist nur fast richtig Lieber Waidwilli,
Die Aufgabe eine Fachanwalts für Strafrecht (Der übrigens nach Stundensätzen arbeitet) besteht nicht darin einen Mandanten vor Gericht zu vertreten, sondern einen Prozess zu verhindern.
Eine Strafrechtschutzversicherung übernimmt zwar die Kosten der Verteidigung, aber sollte es zur Verurteilung wegen einer Straftat (Vorsatz) kommen, fordert die Versicherung das Geld für die Verteidigung zurück, wie Du richtig schriebst.

Horrido
 
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