Langwaffe für Jagdfreund aufbewahren

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Hallo miteinander. Mein Kumpel hat gestern am 25.09. seinen Jagdschein von der Behörde abgeholt. Sein Schrank hätte eigentlich auch schon kommen sollen. Leider verzögert sich die Anlieferung des Schrankes etwas (2-3 Wochen). Da es ihm unter den Nägeln juckt und er endlich ins Revier will, hat er mich nun gebeten ob ich ihm eine von meinen Büchsen verleihe. Darf ich ihm eine Büchse überlassen obwohl er keinen Schrank für die Aufbewahrung hat?
Seine Büchse steht beim BüMa schon bereit und wartet nur darauf abgeholt zu werden. Wäre es auch eine Möglichkeit die Büchse abzuholen und ich bewahre sie für ihn in meinem Schrank auf? Was müsste ich dabei beachten?

Ich verstehe das er endlich Jagen gehen will, doch ich bin mir in dem Thema etwas unsicher da ich weder mich noch ihn in schwierigkeiten bringen möchte. Ich habe bereits beim Ordnungsamt angerufen und wollte meine SaBe an den Hörer haben. Leider ist die 3 Wochen im Urlaub und die einzige bei uns auf dem Amt die sich damit auskennt. Selbst ihre Urlaubsvertretung konnte mir nicht helfen.

Hattet ihr so einen fall schonmal und irgend welche Erfahrungen damit?

Herzlichen Dank für eure Antworten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Darf ich ihm eine Büchse überlassen obwohl er keinen Schrank für die Aufbewahrung hat?

Der Kumpel muss eine WBK haben. Der Rest ist prinzipiell nicht dein Problem.
Ihr macht einen Leihschein (bzw. zwei) und das war´s. Bei einer Kontrolle ist dann seine Zuverlässigkeit massiv gefährdet. deine nicht.

Wäre es auch eine Möglichkeit die Büchse abzuholen und ich bewahre sie für ihn in meinem Schrank auf? Was müsste ich dabei beachten?

Was sollst du da beachten müssen? Ihr macht einen Leihschein und du stellst dir die Kanone in den Schrank.
Wenn er sich die Waffe holt, gilt der Leihschein natürlich nicht mehr.

Viel spannender: welcher Sachbearbeiter trägt ihm denn heute noch die Waffe ein, wenn er keine sichere Aufbewahrung nachweisen kann?
 
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort @Andiman
Das ist ja das Problem er hat noch keine WBK aber der Jagdschein berechtigt doch auch zum Erwerb von Langwaffen und Munition. Ebenfalls würde ich es halt so regeln, dass er nach der Jagd die Langwaffe + Munition wieder zur Aufbewahrung zu mir bringt?
 
D

Daimler1989

Guest
Vielen Dank für deine schnelle Antwort @Andiman
Das ist ja das Problem er hat noch keine WBK aber der Jagdschein berechtigt doch auch zum Erwerb von Langwaffen und Munition. Ebenfalls würde ich es halt so regeln, dass er nach der Jagd die Langwaffe + Munition wieder zur Aufbewahrung zu mir bringt?

klar, JS berechtigt zum Erwerb. Aber innerhalb von 14 Tagen muss er die Waffe in eine WBK eintragen lassen. Und das macht kein SB, wenn er den Schrank nicht hat. Wenn Du ihm eine Waffe ausleihst auf JS und Leihschein, dann ist es nur theoretisch seine Sache, wie er sie sicher aufbewahrt. Ich warne aber davor, sowas zu machen, wenn man selber schon weiß, dass der Ausleiher die waffe nicht sicher verwahren kann - man weiß also selbst von einem gesetzesverstoß im Voraus.

Der soll sich bei Dir ne Waffe leihen und sie nach der jagd wieder zurückbringen. Oder 3 Wochen das Wasser halten. Geduld ist auch eine Tugend.
 
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Okay top danke für eure Antworten. Hätte dann meine Entscheidungsgrundlage ihr habt mir sehr weiter geholfen.
 
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Zum Leihen von Langwaffen steht ein Jagdschein einer WBK gleich!

§ 13 Abs. 4 WaffG:

"Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich."
 
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Hilft aber nur für die Leihe und Unterstellung bei Vale. Denn "Aufbewahren" muss er auch. Die Ausnahmen der Reise, Hotel etc. gelten zu Hause nicht.
 
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Geht doch einfach zusammen raus, denn wenn er etwas erlegt hat, oder nachsuchen muss, braucht er sowieso Hilfe, als JJ ist man da immer ge-bzw. überfordert, besonders wenn das Stück nicht gleich liegt. Da kann man sich auch mal schnell verlaufen, weil man sich überschätzt.


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A

anonym

Guest
Macht auf alle Faelle einen schriftleichen Verwahrauftrag (google). Dann verwahrst Du seine Waffe und er bringt sie Dir nach der Jagd vorbei. Die Verwahrzeit muss endlich sein (ein Ende absehbar) aber nicht definiert (z.B. durch Datum, nicht erforderlich). Melden muss man das auch NICHT!

Z.B. Verwahrung bis der bereits georderte Waffenschrank montiert ist. Ist definitiv endlich, wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann der bestaetigt, dass das Teil voraussichtlich irgendwann -aber ganz bestimmt- geliefert wird. Auftragsbestaetigung.

Dann kann er die Kanone auch bei sich in der WBK eintragen. Kopie der WBK und Verwahrauftrag der Waffe beilegen und gut ist.

Wird er kontrolliert, Verwahrauftrag vorlegen. Wirst Du kontrolliert auch Verwahrauftrag vorlegen und ordnungsgemaess verwahrte Waffe vorzeigen.

Ausleihen auf gueltigen JJS ist definitiv auch ok. Schriftlichen Leihvertrag (bis max 1 Monat!) mit Datum.
Du musst sicherstellen, dass er die Waffe(n) ordnungsgemaess verstauen kann (zul. Waffenschrank) da , wie richtig bemerkt, die Urlaubsregelung hier NICHT gilt! Wenn er Dir das bestaetigt, schriftlich, wird es sein Problem.

Macht keine Experimente!
 
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Sorry aber bei deinem Kumpel kommt Weihnachten sicher auch ganz überraschend und dann noch am 24.12.
Ich bin jetzt 4 Wochen im Jägerkurs und mein S 1 steht schon da. Prüfung ist für April 2018 geplant.
Hilft ihm jetzt auch nicht weiter, aber die paar Wochen Wartezeit hat er sich redlich verdient. Und ich würde mir den Stress, wie du freundlicherweise ihm zuliebe angedacht hast, nicht antun.
Vielleicht sollte er sich mal in den Wartewochen ein Seminar über Planung und Zeitmanagement gönnen.
 
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Sorry aber bei deinem Kumpel kommt Weihnachten sicher auch ganz überraschend und dann noch am 24.12.
Ich bin jetzt 4 Wochen im Jägerkurs und mein S 1 steht schon da. Prüfung ist für April 2018 geplant.
Hilft ihm jetzt auch nicht weiter, aber die paar Wochen Wartezeit hat er sich redlich verdient. Und ich würde mir den Stress, wie du freundlicherweise ihm zuliebe angedacht hast, nicht antun.
Vielleicht sollte er sich mal in den Wartewochen ein Seminar über Planung und Zeitmanagement gönnen.
Grundsätzlich hast du zwar recht, aber auch vermeintlich dumme fragen sollten in einem forum gestellt werden dürfen ohne gleich von jemandem zerpflückt zu werden.

In diesem Zusammenhang hätte ich auch eine Frage: was gedenkst du denn in deinem s1 Schrank zu verwahren? Sicherlich keine Jagdwaffen, für die braucht es nämlich seit diesem Jahr einen 0 oder 1er Schrank.

Grüße,

Mausermann
 
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9 Aug 2017
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Mea Culpa. Ich beknirsche mich.
Ich meinte einen Schrank der Sicherheitsstufe 1.
Ein Jagdkurs dauert ja durchaus etwas und damit bleibt eigentlich genug Spielraum für Bestellungen und Lieferzeiten.
Ich muss auch ziemlich gut planen meinen Lehrgang mit 8 Monaten mit meinen durchaus umfangreichen beruflichen Anforderungen und zwei Wehrübungen in Einklang zu bringen.
 

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