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Gelöschtes Mitglied 8792
Guest
§ 1922 Abs. 1 BGB
Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Wie sollte die Behörde da jetzt mitspielen?
Seil mein Vater einen schweren Schlaganfall hatte, und einen gesetzlichen Vormund bekam .
Somit war sein Bedürfnis weg.
Ich konnte die Kurzwaffen leider nicht übernehmen .