Erbrecht-Schenkung

G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
§ 1922 Abs. 1 BGB
Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Wie sollte die Behörde da jetzt mitspielen?

Seil mein Vater einen schweren Schlaganfall hatte, und einen gesetzlichen Vormund bekam .
Somit war sein Bedürfnis weg.
Ich konnte die Kurzwaffen leider nicht übernehmen .
 

JMB

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@ JMB
Bitte keinen Quatsch erzählen, es muss kein Wohnsitz am Ort der Waffenaufbewahrung existieren , da bitte die verwaltungsvorschrift genau studieren.
Auf welchen Passus der Verwaltungsvorschrift (gemeint ist die WaffVwV? ) genau zielst Du ab?
BTW: Welches Datum hat denn der aktuelle Stand der WaffVwV und gibt's die irgendwo in einspaltig?


Selbst ob die Behörde über die Lagerung bei Oma Erna proaktiv informiert werden muss ist nicht gerichtlich geklärt und rein vom Gesetzes Text auch nicht herleitbar.
"rein vom Gesetzestext" ist so einiges nicht herleitbar ... (z.B. unterschiedliche "Berechtigungsniveaus" von WBK-Inhabern, "Verbotene Waffen nach BJG", ...).

Da kann man es dann "auf die Spitze treiben" und ein Urteil, wie bei den "SLB auf Jagdschein" kassieren oder den Weg des geringeren Widerstands gehen.
Auch mir widerstrebt das grundsätzlich, aber manchmal ist es einfach einfacher nachzugeben und mit weniger Nerven, Ärger, Geld, ... davon zu kommen.


WaiHei
 
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Moin!

es muss kein Wohnsitz am Ort der Waffenaufbewahrung existieren , da bitte die verwaltungsvorschrift genau studieren.

Wenn wir schon Haare spalten, dann bitte so: es muss kein eigener Wohnsitz am Ort der Waffenaufbewahrung gemeldet sein, wenn man mit den entsprechenden Einschränkungen leben kann muss garkein Wohnsitz gemeldet sein. ;-)

Viele Grüße

Joe
 
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@ JMB , die aktuelle 2011/2012? Für die aktuelle Novellierung des Waffg gibt es ja noch keine, wird bestimmt auch noch ein paar Jahre dauern .
In den Bestimmungen zu Paragraph 36 , da müsste ja dann stehen eine Aufbewahrung ist nur an gemeldeten Wohnadressen des Waffenbesitzer s möglich , oder sowas in der Art.

Ja man kann immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen , nur was heißt das? Zweitwohnungssteuer zahlen , z.b. nen 1000er pro Jahr , nur weil das besser sein könnte?
Im Fall mit den SLB nur mit einem 2 Schuss Magazin trainieren und sich jedes mal auf dem Stand ärgern wenn der Kollege neben dir aus dem Nachnarkreis 10 Schuss lädt?
Nee das kann es doch nun auch nicht sein.
 
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Und dazu vll noch. Ich kenne ne Menge SBs die haben quasie schon Schaum vorm Mund wenn du ein black Rifle eintragen lässt, wäre es dann auch besser zu verzichten ?
 

JMB

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Man darf da schon Unterschiede machen und jeder darf selbst entscheiden was ihm welchen Aufwand und Ärger wert ist.
Deswegen ja auch mein Hinweis auf einen entsprechenden Rechtsanwalt.

Zweitwohnungssteuer?
Ich habe kürzlich einen Zweitwohnsitz aus den 90ern abgemeldet (wo ich auch nie wohnte, der als Adresse aber mal nützlich war).
Das hat keinen interessiert - in beiden Meldebehörden nicht und Zweitwohnungssteuer musste ich auch nie zahlen.
Das mag in Ballungsräumen anders sein, aber dann ist halt ein weiterer Waffenschrank günstiger.


WaiHei
 

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