Mal wieder E-Gun

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11 Feb 2017
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Das ist natürlich die sicherste Lösung !
Aber von Südbayern an die Küste fahren, um einen interessanten Internet-Kauf abzuholen ....?!

na, man muß sich halt dann einschränken im Konsum.....:biggrin:

hier im Forum unter der Rubrik "Foristi helfen Foristi" fragen ob jemand in der Nähe wohnt und das Teil ggf. gegen Kostenersattung abholen und zusenden könnte, bzw. vorab besichtigen und ein "Beweisfoto" machen könnte?

Horrido
Fitsch
(für irgendwas muss die Globalisierung doch gut sein)
 
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hier im Forum unter der Rubrik "Foristi helfen Foristi" fragen ob jemand in der Nähe wohnt und das Teil ggf. gegen Kostenersattung abholen und zusenden könnte, bzw. vorab besichtigen und ein "Beweisfoto" machen könnte?

Horrido
Fitsch
(für irgendwas muss die Globalisierung doch gut sein)

Wen jemand aus dem näheren Umfeld sowieso im Raume Zwickau unterwegs sein sollte.. so rein zufällig...

Rest per PN.


TM
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ist wohl alles etwas kompliziert.:roll:

Es gibt auch noch Händler.
 
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Lange Rede kurzer Sinn: Nicht dort kaufen. Ich achte bei sämtlichen online-Käufen auf die Zahlungsmöglichkeit paypal. Die haben mir schon paar mal aus der Patsche geholfen. Ansonsten lass ich die Finger weg.

Hatte mich auch bei egun angemeldet; aber als ich gesehen habe dass kein paypal möglich davon abgesehen dort irgend etwas zu kaufen.
 
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Ist wahrscheinlich nur ein paranoider Waldschrat, der aus Angst vor Datenklau seine Telefonnummer nicht in den Registern veröffentlicht und dessen Firewall Deine verzweifelten Emailversuche blockt...:lol:
 
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Bevor ich 2000 Euro ins Nirvana überweise, würde ich schon mal gern mit demjenigen konferiert haben. Ich wurde bei den Kleinanzeigen auch betrogen, obwohl wir ausführlich und seriös telefoniert hatten...es kam dann einfach keine Ware, zwei Wochen Ausflüchte, dann Kontaktabbruch.
Die Gefängnisstrafe wegen Betruges soll angeblich fast rum sein...
 
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Moin

Und wenn man Nachnahme als Zahlungsoption wählt , zahlt man halt einen teuren Ziegelstein im Paket ?


Waidmannsheil

Meetschloot
 
G

Gelöschtes Mitglied 11388

Guest
Das 100e mal bieten die A.... das an auf egun. Immer die selben Fotos und Artikel. Egun löscht sie immer.
 
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Sonthofen ist bei mir um die Ecke, das könnte ich persönlich abholen :)
 
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Darüber freut sich dann der Betreffende, sollte er unschuldig sein sehr, wenn die Verlängerung des Jagdscheines ansteht, solange das Verfahren noch offen ist. Gerade als Jäger sollte man mit unnötigen Strafanzeigen zurückhaltend sein.

Die Strafverfolgungsbehörden prüfen den Inhalt der Anzeige, wenn sie offensichtlich unbegründet ist, wird auch kein Verfahren eröffnet.

Wie du bin ich der Ansicht, dass man sich bei "unnötigen" Strafanzeigen zurückhalten sollte,.... bei "nötigen" sollte man aber auch nicht zögern.

Die "Freude des Betroffenen" ist dann eher zweitrangig.


Gruß

HWL
 
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Nein. Die Anzeige erfolgt bei der Polizei. Diese darf nicht juristisch würdigen und auch nicht selbst einstellen. Wenn die die Anzeige für Unsinn hält, muss sie dennoch das Verfahren der Staatsanwaltschaft vorlegen, wo es sehrwohl zunächst als Ermittlungsverfahren erfasst und veraktet wird. Dann wird es einem Staatsanwalt vorgelegt und erst der stellt es dann nach 170 II StPO ein. Es gibt keine sog. Vorermittlungsverfahren mit denen geprüft wird, ob ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist. Meine Zeit als Staatsanwalt ist jetzt nicht so lange her.
 
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Eine Person als Verkäufer hat sich zwischenzeitlich bei mir Tel gemeldet.

Per Mail ( auf anderes Mail-Konto; unter angabe eines Schlüsselwortes welches zwischen uns Tel Vereinbart wurde) hat er mir die nun korrekte Adresse Mitgeteilt.

Diese Adresse ist Identisch mit der die ich selber zwischenzeitlich Ermittelt habe.

Es konnte also somit ausgeschlossen werden das der weitere Kontakt über Gefäkte E.Mails laufen.

Die Ware ist zwischenzeitlich als Versichertes Paket per Nachname auf den Weg zu mir;
die übermittelte Sendungsverfolgung Plaussiebel und Identisch; Hinterlegter Absender past.

Ich werde weiter Berichten.


TM
 
A

anonym

Guest
Nein. Die Anzeige erfolgt bei der Polizei. Diese darf nicht juristisch würdigen und auch nicht selbst einstellen. Wenn die die Anzeige für Unsinn hält, muss sie dennoch das Verfahren der Staatsanwaltschaft vorlegen, wo es sehrwohl zunächst als Ermittlungsverfahren erfasst und veraktet wird. Dann wird es einem Staatsanwalt vorgelegt und erst der stellt es dann nach 170 II StPO ein. Es gibt keine sog. Vorermittlungsverfahren mit denen geprüft wird, ob ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist. Meine Zeit als Staatsanwalt ist jetzt nicht so lange her.

Vielleicht doch ein bisschen zu lange her :cool:

Es gibt durchaus Vorermittlungen, wenn sich ein Anfangsverdacht nicht wirklich erhärten kann. Entweder der Sachverhalt wird durch den ersten Beamten ohne Anzeige aufgenommen und durch den Ermittlungsdienst der Polizei weiter geprüft.
Oder es wird eine sogenannte Ereignismeldung der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung vorgelegt, bevor ein Verfahren eröffnet wird.

Aber das geschieht natürlich nicht bei solchen simplen Sachverhalten wie hier, da wird sich keiner die Mühe machen und einen großen Aufriss machen. Entweder man zeigt an, der vermeintliche Beschuldigte darf sich äußern und das wars, oder man lässt es halt.

Anscheinend wird aber alles gut jetzt....

Kann man denn bei Nachnahme das Paket im Beisein des Boten aufmachen und falls ein Backstein drinnen ist wieder zurück gehen lassen?
 

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