Moin zusammen,
von meiner Behörde habe ich folgende Aussage dazu bekommen:
"Für den Erwerb und Besitz von (Vogelschreck-)Munition ist die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erforderlich (Munitionserwerbsschein). Um diese Erlaubnis zu erteilten ist u.a. nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG der Nachweis eines Bedürfnisses zu erbringen. Für die von Ihnen vorgetragenen Zwecke würde kein Bedürfnis i.S.d. Waffengesetzes anerkannt werden. Ihnen stehen andere Mittel zur Bejagung und Vergrämung zur Verfügung, sodass die Erforderlichkeit angezweifelt werden würde.
Sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen wollen, reichen Sie diesen bitte schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bei mir ein."
Der von mir als Jäger und Wiederlader vorgetragene Zweck war die Wildschadensabwehr; das Vertreiben der Sauen aus Raps und Mais.
Hat hier jemand schonmal einen positiv beschienenen Antrag gestellt? Mir welcher Begründung?
Danke und Wmh
von meiner Behörde habe ich folgende Aussage dazu bekommen:
"Für den Erwerb und Besitz von (Vogelschreck-)Munition ist die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erforderlich (Munitionserwerbsschein). Um diese Erlaubnis zu erteilten ist u.a. nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG der Nachweis eines Bedürfnisses zu erbringen. Für die von Ihnen vorgetragenen Zwecke würde kein Bedürfnis i.S.d. Waffengesetzes anerkannt werden. Ihnen stehen andere Mittel zur Bejagung und Vergrämung zur Verfügung, sodass die Erforderlichkeit angezweifelt werden würde.
Sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen wollen, reichen Sie diesen bitte schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bei mir ein."
Der von mir als Jäger und Wiederlader vorgetragene Zweck war die Wildschadensabwehr; das Vertreiben der Sauen aus Raps und Mais.
Hat hier jemand schonmal einen positiv beschienenen Antrag gestellt? Mir welcher Begründung?
Danke und Wmh