Luderplatz mit ganzer Sau???

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Da wir von einer Sau in Niedersachsen sprechen, hier ein kurzer Blick in die hiesige Rechstlage:


§ 33 a NJagdG
Futtermittel


[SUP]1[/SUP] Das Füttern und Kirren des Wildes mit
1. proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere,
2. Fischen, Fischteilen oder proteinhaltigen Erzeugnissen von Fischen oder
3. Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten,
ist verboten. [SUP]2[/SUP] Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen Aufbrüche und Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden.

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Buße bis 25.000 € belegt werden.
 
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Die Jägerschaft muss sich echt keine Sorgen mehr machen, wenn ich sowas hier lese.
Muss wirklich jeder Senf im Internet plattgetreten werden? Und dann noch aus den eigenen Reihen ?

Mit freundlichen Grüßen
 
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Die Jägerschaft muss sich echt keine Sorgen mehr machen, wenn ich sowas hier lese.
Muss wirklich jeder Senf im Internet plattgetreten werden? Und dann noch aus den eigenen Reihen ?

Mit freundlichen Grüßen
Genau...

Lieber vertuschen - und damit schön weiter gängige und offensichtlich gerechtfertigte Vorurteile bestätigen... Immer wieder.

So bekommt die Öffentlichkeit nie ein anderes Bild der Jägerschaft.

Anscheinend ist das Problem weniger PETA und Nabu als eher die Unfähigkeit der eigenen Reihen, mit Kritik ordentlich und zielorientiert umzugehen.


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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Die Jägerschaft muss sich echt keine Sorgen mehr machen, wenn ich sowas hier lese.
Muss wirklich jeder Senf im Internet plattgetreten werden? Und dann noch aus den eigenen Reihen ?

Mit freundlichen Grüßen

Was die eigenen Reihen sind und was in ihnen läuft wird im Forum jeden Tag offenbar. So what?
 
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Na ja,

hab ich ja noch nicht gemacht, aber die Information vertraulich an den Hegering weiterzuleiten wäre für mich der noch halbwegs gangbare Weg.
Es ist ja offensichtlich, dass das nicht besonders koscher ist...
Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der die Sau entdecken könnte. Ist wirklich nicht sehr diskret angelegt. Wenn nicht jagdlich tätige Mitbürger dieses entdecken würden, dann kann ich mir gut vorstellen, dass das noch ein ganz anderes Echo finden könnte.



Die würden den Luderplatz nicht erkennen!

Da liegt ein totes Schwein im Wald. Was soll es auch sonst machen. Auch lebend konnte es nicht wegfliegen.

Meldest Du auch jeden Luderplatz der neben einer Landstrasse anzutreffen ist? Viele legen ja gern Füchse und Vögel sogar direkt auf die Strasse.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
.............
Meldest Du auch jeden Luderplatz der neben einer Landstrasse anzutreffen ist? Viele legen ja gern Füchse und Vögel sogar direkt auf die Strasse.

Wer macht den so einen Unsinn?
Wäre mir jedenfalls neu solche Praktiken :no:
Dann lieber irgendwo in einer ruhigen Ecke ablegen wo die Natur ihren lauf nimmt aber auf eine Straße :help:
 
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Genau...

Lieber vertuschen - und damit schön weiter gängige und offensichtlich gerechtfertigte Vorurteile bestätigen... Immer wieder.

So bekommt die Öffentlichkeit nie ein anderes Bild der Jägerschaft.

Anscheinend ist das Problem weniger PETA und Nabu als eher die Unfähigkeit der eigenen Reihen, mit Kritik ordentlich und zielorientiert umzugehen.


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Es ging mir nicht um die Kritik, die ja ggf. auch gerechtfertigt ist.
Es ging mir eher darum, dass das Anliegen nicht direkt mit dem Verursacher geklärt wird, sondern hier breitgetreten werden muss.
Ein Jagdpächter ist doch kein Unbekannter...das lässt sich leicht herausfinden. Aber man kann auch gleich anschwärzen, dass wäre dann Variante 2.
viel Erfolg damit
 
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"Eine tote Sau in der Natur? Oh Gott, oh Gott. So was geht doch nicht. Das muss doch verboten sein. Da muss man doch was dagegen machen. Einer muss doch dafür haften. Erst recht, wenn ein Hochsitz daneben steht. Ist dafür am Ende gar so ein zweifelhafter Jäger haftbar, der - ich wage es nicht auszusprechen - ... die Situation ausnutzen und hungrige Füchse erlegen will? Mit tödlichen Schusswaffen? Ohne triftigen Grund? Obwohl die nützlich sind? Aus dem Hinterhalt? Von einer naturverschandelnden jagdlichen Einrichtung, also einer baulichen Anlage aus? Entspricht die überhaupt den UVV? Warum braucht der keine Baugenehmigung? Herrjemine. Kaum auszumalen, ein solcher Naturfrevel. Dieser Werteverfall...Man stelle sich außerdem nur vor, ein Fuchs würde sich an der unhygienisch und ungekühlt verendeten Sau den Magen verderben, einen Zustand des Unwohlseins erleiden. Das wäre mindestens tierschutzwidrig, ganz klar unwaidmännisch, zudem ekelhaft, abstoßend. Den Jagdausübungsberechtigten müsste man dann zur Verantwortung ziehen. Da steht schon mindestens die Zuverlässigkeit in Frage. Und wenn nun ein Pilzsucher den Kadaver sieht und sich erschreckt, ein Trauma von der Grausamkeit der Natur davonträgt, was dann? Wenn Kinder mit dem Tod von Wildtieren konfrontiert würden? Ja, was dann, frage ich? Nein, nein, so eine tote Sau ist schließlich entweder "tierisches Nebenprodukt" oder "Abfall", das muss kostenpflichtig nach dem Kreislaufwirtschafts- oder Tierischenebenproduktegesetz entsorgt werden, komme was da wolle. Der Ordnung halber. Wegen dem Umweltschutz. Lernt man das heute nicht mehr im Kurs? Wo kämen wir nur hin, wenn niemand für die Entsorgung toter Wildtiere in der Natur haften müsste? Dafür muss es einfach ein Gesetz, besser noch eine EU- Verordnung geben! Einen Straftatbestand! Eine öffentlich geführte Diskussion! Warum musste die arme Sau überhaupt sterben? Darf man eigentlich noch "Sau" sagen?

Aber unser Landesuntersuchungsamt sagt dazu: "Verendete Wildtiere können grundsätzlich in der Natur verbleiben".

Wie kann das sein? Wo leben wir nur? Wenn sogar der Staat nicht dafür sorgt, dass sich die Natur an die Regeln hält und sauber bleibt. Sollten dann wir Jäger nicht etwas gegen diese Art von gemeinschädlicher Umweltverschmutzung und "so genannte" "Luderplätze" ( man beachte schon die zweifelhafte Begrifflichkeit) tun, uns z. B. bei den GRÜNEN engagieren und endlich für ein Verbot kämpfen: "Das Verenden, Verrotten und gefressen werden, sowie das Auffressen und tatenlose Dulden desselben von Wildtieren in der Natur ist - insbesondere in Nachbarrevieren - aus Gemeinwohlinteressen und zum Wohle unbedarfter Pilzsammler, welche ungestört die Natur mit ihrer Familie genießen wollen, VERBOTEN
 
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"Eine tote Sau in der Natur? Oh Gott, oh Gott. So was geht doch nicht. Das muss doch verboten sein. Da muss man doch was dagegen machen. Einer muss doch dafür haften. Erst recht, wenn ein Hochsitz daneben steht. Ist dafür am Ende gar so ein zweifelhafter Jäger haftbar, der - ich wage es nicht auszusprechen - ... die Situation ausnutzen und hungrige Füchse erlegen will? Mit tödlichen Schusswaffen? Ohne triftigen Grund? Obwohl die nützlich sind? Aus dem Hinterhalt? Von einer naturverschandelnden jagdlichen Einrichtung, also einer baulichen Anlage aus? Entspricht die überhaupt den UVV? Warum braucht der keine Baugenehmigung? Herrjemine. Kaum auszumalen, ein solcher Naturfrevel. Dieser Werteverfall...Man stelle sich außerdem nur vor, ein Fuchs würde sich an der unhygienisch und ungekühlt verendeten Sau den Magen verderben, einen Zustand des Unwohlseins erleiden. Das wäre mindestens tierschutzwidrig, ganz klar unwaidmännisch, zudem ekelhaft, abstoßend. Den Jagdausübungsberechtigten müsste man dann zur Verantwortung ziehen. Da steht schon mindestens die Zuverlässigkeit in Frage. Und wenn nun ein Pilzsucher den Kadaver sieht und sich erschreckt, ein Trauma von der Grausamkeit der Natur davonträgt, was dann? Wenn Kinder mit dem Tod von Wildtieren konfrontiert würden? Ja, was dann, frage ich? Nein, nein, so eine tote Sau ist schließlich entweder "tierisches Nebenprodukt" oder "Abfall", das muss kostenpflichtig nach dem Kreislaufwirtschafts- oder Tierischenebenproduktegesetz entsorgt werden, komme was da wolle. Der Ordnung halber. Wegen dem Umweltschutz. Lernt man das heute nicht mehr im Kurs? Wo kämen wir nur hin, wenn niemand für die Entsorgung toter Wildtiere in der Natur haften müsste? Dafür muss es einfach ein Gesetz, besser noch eine EU- Verordnung geben! Einen Straftatbestand! Eine öffentlich geführte Diskussion! Warum musste die arme Sau überhaupt sterben? Darf man eigentlich noch "Sau" sagen?

Aber unser Landesuntersuchungsamt sagt dazu: "Verendete Wildtiere können grundsätzlich in der Natur verbleiben".

Wie kann das sein? Wo leben wir nur? Wenn sogar der Staat nicht dafür sorgt, dass sich die Natur an die Regeln hält und sauber bleibt. Sollten dann wir Jäger nicht etwas gegen diese Art von gemeinschädlicher Umweltverschmutzung und "so genannte" "Luderplätze" ( man beachte schon die zweifelhafte Begrifflichkeit) tun, uns z. B. bei den GRÜNEN engagieren und endlich für ein Verbot kämpfen: "Das Verenden, Verrotten und gefressen werden, sowie das Auffressen und tatenlose Dulden desselben von Wildtieren in der Natur ist - insbesondere in Nachbarrevieren - aus Gemeinwohlinteressen und zum Wohle unbedarfter Pilzsammler, welche ungestört die Natur mit ihrer Familie genießen wollen, VERBOTEN

S P E K T A K U L Ä R!

Besten Dank für diesen pointierten Beitrag, der mir aus der Seele spricht.
 
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@ Spezial Agent.
Schade das man nur einmal "Gefällt mir" drücken kann. Dein Beitrag hat es auf den Punkt gebracht.
 
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"Eine tote Sau in der Natur? Oh Gott, oh Gott. So was geht doch nicht. Das muss doch verboten sein. Da muss man doch was dagegen machen. Einer muss doch dafür haften. Erst recht, wenn ein Hochsitz daneben steht. Ist dafür am Ende gar so ein zweifelhafter Jäger haftbar, der - ich wage es nicht auszusprechen - ... die Situation ausnutzen und hungrige Füchse erlegen will? Mit tödlichen Schusswaffen? Ohne triftigen Grund? Obwohl die nützlich sind? Aus dem Hinterhalt? Von einer naturverschandelnden jagdlichen Einrichtung, also einer baulichen Anlage aus? Entspricht die überhaupt den UVV? Warum braucht der keine Baugenehmigung? Herrjemine. Kaum auszumalen, ein solcher Naturfrevel. Dieser Werteverfall...Man stelle sich außerdem nur vor, ein Fuchs würde sich an der unhygienisch und ungekühlt verendeten Sau den Magen verderben, einen Zustand des Unwohlseins erleiden. Das wäre mindestens tierschutzwidrig, ganz klar unwaidmännisch, zudem ekelhaft, abstoßend. Den Jagdausübungsberechtigten müsste man dann zur Verantwortung ziehen. Da steht schon mindestens die Zuverlässigkeit in Frage. Und wenn nun ein Pilzsucher den Kadaver sieht und sich erschreckt, ein Trauma von der Grausamkeit der Natur davonträgt, was dann? Wenn Kinder mit dem Tod von Wildtieren konfrontiert würden? Ja, was dann, frage ich? Nein, nein, so eine tote Sau ist schließlich entweder "tierisches Nebenprodukt" oder "Abfall", das muss kostenpflichtig nach dem Kreislaufwirtschafts- oder Tierischenebenproduktegesetz entsorgt werden, komme was da wolle. Der Ordnung halber. Wegen dem Umweltschutz. Lernt man das heute nicht mehr im Kurs? Wo kämen wir nur hin, wenn niemand für die Entsorgung toter Wildtiere in der Natur haften müsste? Dafür muss es einfach ein Gesetz, besser noch eine EU- Verordnung geben! Einen Straftatbestand! Eine öffentlich geführte Diskussion! Warum musste die arme Sau überhaupt sterben? Darf man eigentlich noch "Sau" sagen?

Aber unser Landesuntersuchungsamt sagt dazu: "Verendete Wildtiere können grundsätzlich in der Natur verbleiben".

Wie kann das sein? Wo leben wir nur? Wenn sogar der Staat nicht dafür sorgt, dass sich die Natur an die Regeln hält und sauber bleibt. Sollten dann wir Jäger nicht etwas gegen diese Art von gemeinschädlicher Umweltverschmutzung und "so genannte" "Luderplätze" ( man beachte schon die zweifelhafte Begrifflichkeit) tun, uns z. B. bei den GRÜNEN engagieren und endlich für ein Verbot kämpfen: "Das Verenden, Verrotten und gefressen werden, sowie das Auffressen und tatenlose Dulden desselben von Wildtieren in der Natur ist - insbesondere in Nachbarrevieren - aus Gemeinwohlinteressen und zum Wohle unbedarfter Pilzsammler, welche ungestört die Natur mit ihrer Familie genießen wollen, VERBOTEN

Dein Beitrag ist wirklich erheiternd und nett geschrieben, leider trifft dieser die Wirklichkeit nur zum Teil.

Natürlich können und dürfen verendete Wildtiere in der Natur verbleiben (lassen wir mal Seuchenfragen etc, außen vor), allerdings auch nur dann, wenn kein berechtigter Jäger Eigentum genommen hat.

Als häufiges Beispiel mag das Unfallwild herhalten. Das zieht man von der Straße in den Busch und lässt es dort liegen. Eine Aneignung hat nicht stattgefunden! Den Rest erledigt die Natur zumindest in frostfreien Zeiten rel. schnell.
Wenn aber der Revierinhaber genau dasselbe Stück auf den Heckträger o.ä. packt, um es dann auf die Kirrung zu bringen, dann hat er Eigentum genommen. Und genau dann gelten nun mal andere Rechtsvorgaben, Du hast sie genannt. Nicht wir Jäger (auch nicht die Grünen usw.) haben uns das so ausgedacht, sondern das ist schlicht und einfach geltendes Recht.

Ich gehöre zu denen, die es ganz gut finden, wenn wir uns einigermaßen an die Regeln halten. Wenn wir Anderen glaubhaft machen wollen, dass wir als Jäger kompetent und zuverlässig mit Jagd und Natur umgehen, dann gehört rechtskonformes Handeln dazu.

In Niedersachsen ist das "Kirren" mit ganzen Wildkörpern nach §33a NJagdG verboten, insofern sehe ich die eingangs beschriebene Situation kritisch.
Wie man selber als Spaziergänger/Wanderer damit umgeht, muss jeder für sich entscheiden.

Es gab vor einiger Zeit eine Steigerung, da hatte augenscheinlich ein Jäger gleich eine Handvoll erlegter Sauen unaufgebrochen als "Kirrung" im Wald entsorgt. Das hat zu Recht ziemlichen Wirbel gemacht und ging hoch bis in die Ministerien.

"Wo leben wir nur?" hast Du ironisch gefragt? und meine dann ersthafte Antwort darauf ist "In einem Rechtsstaat".

Das viele zwar damit nicht zufrieden sind, haben jüngst die Wahlergebnisse gezeigt, ich zumindest bin mit der Lebenssituation hier in Deutschland ganz zufrieden.
 
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@ Küstenhase:

Dein Beitrag trifft es auf den Punkt :thumbup:


wmh

Jäger:cool:
 

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