Wild abfangen mit Jugendjagdschein

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Guten Abend miteinander,

vor gut einem Monat habe ich erfolgreich die Jägerprüfung bestanden, kann meinen Jugendjagdschein aber erst in etwa einem Monat lösen.
Nun ist mir vorhin der Gedanke gekommen, wie die rechtliche Situation in Baden-Württemberg wäre, wenn ich zufällig ohne jagdlich erfahrene Begleitperson (vgl §16 Abs. 2 BJagdG) zu einem Wildunfall kommen würde und weder Polizei noch zuständiger Jagdpächter bereits anwesend wären. In der Ausbildung haben wir gelernt, dass es i.O. ist, angefahrenes Wild als nicht Jagdausübungsberechtigter, aus Tierschutzgründen, abzufangen, wenn man unverzüglich danach den zuständigen Jagdpächter/Polizei anruft.
Gilt dieses Recht auch für Leute wie mich, die noch keinen Jagdschein, aber die Jägerprüfung abgelegt haben bzw. auch für Jugendjagdscheininhaber?
Und noch kurz bevor hier ein Shitstorm losbricht, nein, ich beziehe mich hier nicht auf Schwarzwild, da das Abfangen von SW mit dem Messer mir sowieso zu heikel wäre, mir geht es hier insbesondere um Rehwild.

Danke für eure Antworten.

Viele Grüße und einen schönen Abend

DerRothirsch1
 
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Nabend,
Frage an Dich, zählt das "Abfangen" von Wild zur Jagdausübung?

Alles klar?;-)

Horrido
 
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Hallo Hirschkalb;-),

Da ich kein Jurist, bin gebe ich hier keinen Rat, wenn ich falsch liege möge man mich korrigieren, meine Sicht:
Da du mit deiner Jägerprüfung die Sachkunde zum töten von Wirbeltieren nachgewießen hast spricht dem nichts entgegen.
;-)Über generelle Unklarheiten die sich aus der Tötung eines stück Wildes in einem fremden Revier wurde hier schon häufig geschrieben, dies betrifft aber alle Jäger:cheers:
Waidmansheil zur Prüfung, und willkommen im Forum
 
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Nabend,
Frage an Dich, zählt das "Abfangen" von Wild zur Jagdausübung?

Alles klar?;-)

Horrido

Da das Erlegen von Wild letzen Endes zur Jagdausübung zählt, würde ein Wildunfallverursacher auch Wilderei begehen, da er u.U. ja auch als nicht-JAB das Wild "erlegt". Nur haben wir eben gelernt, dass man als Jagdscheininhaber, wie bereits gesagt, in fremden Revieren abfangen darf, wenn dies dem Wild Schmerzen vermeidet, sofern man unmittelbar danach den JAB/Polizei verständigt.
 
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Hier gilt der Tierschutzgedanke vor dem Revierdenken.

Es ist unbedingt geboten, das Leiden eines Stückes zu verkürzen.

Wenn jemand dann vor Ort ist, soll derjenige auch sofort handeln.

Es ist anzunehmen, dass auch der Inhaber eines Jugendjagdscheins die erforderliche Qualifikation hat, ein Tier zu töten. Also sollte er das tun.
Immer noch besser, als wenn die Polizei mit ungeeigneter Munition mehrfach an die falsche Stelle schießt, ohne dass der sofortige Tod eintritt.

WMH
TicTac

PS, genau diese Antwort erwartet mein Kollege aus der Jägerprüfungskommission, der das Fachgebiet "Recht" prüft.
 
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Auch ich bin kein Jurist, aber als Inhaber eines Jugendjagdscheines, bleibst Du besser da weg. Hier gibt es schon einen Tröt, in dem etliche Inhaber von Jagdscheinen und auch JAB Ihre Erfahrungen mit der "Hilfe" bei Wildunfällen geschildert haben und das waren nicht immer gute Erfahrungen. Du kannst sehr schnell in Schwierigkeiten kommen. Mich hat vor 25 Jahren mal eine dK wegen Tierquälerei angezeigt, nachdem ich ein Damkalb abgefangen habe, dass sie vorher umgefahren hatte.Ich werde öfter von der Polizei angerufen und habe für diese Unternehmungen klare Regeln aufgestellt, halten die Beamten sich nicht dran, fahre ich sofort wieder weg. So viel dazu...

Horrido
 
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A

anonym

Guest
Finger weg, mein Junge, Du hast noch genug zeit für Fehler.
dorn
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Richtig!
Ich würde es grundsätzlich zwar begrüßen, wen JEDER der die entsprechende Qualifikation besitzt Unfallwild unverzüglich erlöst, aber da wir in Absurdistan leben kann einen das schneller als man Waidmannsheil sagen kann vor den Richter bringen und dann hilft nur noch beten, das du an einen Richter geraten bist, der es gut mit dir meint und anerkennt das du was gutes getan hast.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber ziemlich gering und DU bist hinterher der dumme der keinen Jagdschein mehr hat........
Und das es dir jemand außer dem Stück das du erlöst hast dankt brauchst du nicht hoffen!
Ist traurig aber wahr.
 
A

anonym

Guest
Deine Grundhaltung finde ich grundsätzlich einmal gut und zwar aus zwei Aspekten:
- Denkt man vorher über eine Situation oder ein Risiko nach, hilft es dann in der Situation souveräner zu agieren.
- Ich finde es auch gut, dass Du Dir Gedanken um das zu erlösende Wild machst.

Nun kommen aber zwei Problematiken:
- Die juristische: Normalerweise geht es hier um die Abwägung zweier Rechtsgüter: Tierschutz und Jagdrecht. Aus Tierschutzgründen sollte man das Tier erlösen, greift aber in das Jagdrecht des Inhabers des jeweiligen Reviers ein. Das problematische bei „Abwägungen“ ist die Tatsache, dass die gleiche Situation und somit die gleiche Abwägung von zwei Personen unterschiedlich beurteilt werden könnte. Wenn nun Deine Abwägung aber (aus was für Gründen auch immer) anders ausfällt als die beispielsweise des Revierpächters (und eines Richters) bekommst Du ein Problem.
- In die Abwägung muss sicherlich fallen, wie Deine Tathandlung ausgefallen ist. Wenn nun alles gut geht und das Reh beispielsweise schnell verendet ist die Abwägung eine andere als wenn irgendetwas (trotz aller möglicher Übung vorher) schief geht. Da kommen dann mögliche Zeugen zum Tragen, die ein für uns normales „Zucken“ von Läufen als Quälerei ansehen und zu Deinen UNgunsten aussagen könnten. Dann kommt dann schnell die Tatsachen „Jungjäger“ und „fehlende Erfahrung“ und „Jugend“ ins Gewicht bei der Abwägung. Da fällt die reine formale Qualifikation, die TicTac richtig sieht, nicht mehr ins Gewicht, da geht es eher um die „(vermeintlich) gezeigte Qualifikation“.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Lass Dir Zeit damit und verzichte im Moment lieber auf diese Erfahrung. Es gehört ein gerüttelt Maß an Übung und auch Abgebrühtheit dazu, Wild abzufangen. Und ich unterstelle einfach, dass Dir beides noch fehlt. Es ist nun einmal ein qualitativer Unterschied, ein Reh mit der Büchse zu erlegen oder mit dem Messer abzufangen.
Du als Jungjäger und Jugendjagdscheininhaber gehst hier ein schwer kalkulierbares Risiko ein. Wenn Du etwas älter bist, mehr Erfahrung hast und auch im Zweifel ein besseres „Standing“ vor möglichen Zeugen oder auch dem Pächter, wäre meine Antwort im Übrigen eine andere.

Im Übrigen finde ich persönlich das Abfangen einer Sau einfacher als das eines Rehs, das richtige Messer vorausgesetzt. Aber da stellt sich dann womöglich jemand die Frage, warum man denn so ein Messer, ohne auf dem Weg zur Jagd zu sein, mit sich führt und ist dann plötzlich in einer waffenrechtlichen Diskussion, auf die man gar keine Lust hat - auch das sollte man bedenken.
 
M

MeierHans

Guest
was darüber schon gesagt wurde schrieb:
...Lange Rede, kurzer Sinn...

Courage zu zeigen kann in heutiger Zeit mit persönlichen Nachteilen verbunden sein.
Erst recht im Fall des Erlösens von Unfallwild.

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen, eine rechtliche Sicherheit wird es für Dich - wie für auch niemanden sonst - in solch einer Situation nicht geben.

Wer einen Arsch in der Hose hat, der beendet das Leid - ob mit heisser oder kalter Waffe oder Radmutternschlüssel.
Sonst lässt man es lieber bleiben.

Wenn man die Angelegenheit nämlich - zum Wohl des Tieres und seiner selbst - souverän erledigt, ist es eher unwahrscheinlich, Scherereien zu bekommen. Dies ist aber alles andere als einfach.
Leben entweicht nicht mirnichtsdirnichts.

Wer in einer solchen Situation zögert und zaudert wird die Sache unweigerlich nicht vernünftig zu Ende bringen können und in eine mißbeliebige Situation geraten.
Strampelndes und klagendes Wild.

Höre auf Dein Herz und prüfe Dich, ob Du dich in der Lage fühlst dem Tier zielgerichtet mit Deinem Werkzeug in der Hand eine mit einem hochwildtauglichem Geschoß vergleichbare Gewalt zuzufügen!

Das heisst: mit der Klinge nicht nur piksen, sondern auch reissen; mit dem Schraubenschlüssel voll durchziehen - als gäbe es kein Morgen.
Nur dann verendet das Stück (nahezu) schlagartig und "die Sache" ist erledigt, bevor sich Zaungäste ihrer überhaupt Gewahr werden.

Mein Rat:
Übe an erlegten Stücken:
Fange sie mit kalter Klinge ab und betrachte bem Aufbrechen den verursachten Schaden.
Zertrümmere ihnen mit einem stumpfen Gegenstand den Schädel - mit einem einzigen Schlag (versuche es zumindest - es ist schon nicht leicht, ein stilligendes Haupt richtig zutreffen).

Und solange Du diese Selbsterfahrung nicht mit der Einschätzung "jetzt packe ich es" abschließt: lass es im Ernstfall bleiben.

Ich wünsche Dir allzeit Waidmannsheil und dass Du nie in eine solche Situation gerätst.
 
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Hi,
in meiner Ausbildung hatten wir folgenden Rat bekommen: um im Nachhinein sicher einen Sachverhalt aufbauen zu können entweder die Polizei vor Ort abwarten oder bei telefonischer Beauftragung durch die Polizei die Eintragsnummer (oder wie das heißt) des Revierbuchs erbitten (und notieren ;-)).
Alles andere kann im Nachhinein auf Wilderrei hinauslaufen, da du in der Beweislast bist.

Peter
 
Registriert
4 Mai 2015
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Also ich kam einmal zu einem Wildunfall, da hat die junge Dame vor mir einen Hasen angefahren, dieser lag im Straßengraben mit überfahrener Hüfte und klagte.
Ich hab die völlig verstörrte und ängstliche Frau in ihr Auto geschickt und hab den Hasen mit dem Wagenheber erlöst. (Kein Messer dabei, da nicht jagdlich unterwegs)
Hab die Polizei informiert und die kam auch mit dem Pächter, habe Ihnen alles geschildert aber nicht gesagt das ich Jäger bin, gab keinerlei Probleme.
 
G

Gelöschtes Mitglied 19042

Guest
...sehr konstruiert. Wer hat denn immer ein brauchbares Messer im Helmfach des Rollers, oder im Rucksack, wenn man "als Tourist" mit dem Rad unterwegs ist? Noch dazu bist du keine 18, womit willst du das Wild abfangen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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12 Aug 2014
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Courage zu zeigen kann in heutiger Zeit mit persönlichen Nachteilen verbunden sein.
Erst recht im Fall des Erlösens von Unfallwild.

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen, eine rechtliche Sicherheit wird es für Dich - wie für auch niemanden sonst - in solch einer Situation nicht geben.

Wer einen Arsch in der Hose hat, der beendet das Leid - ob mit heisser oder kalter Waffe oder Radmutternschlüssel.
Sonst lässt man es lieber bleiben.

Wenn man die Angelegenheit nämlich - zum Wohl des Tieres und seiner selbst - souverän erledigt, ist es eher unwahrscheinlich, Scherereien zu bekommen. Dies ist aber alles andere als einfach.
Leben entweicht nicht mirnichtsdirnichts.

Wer in einer solchen Situation zögert und zaudert wird die Sache unweigerlich nicht vernünftig zu Ende bringen können und in eine mißbeliebige Situation geraten.
Strampelndes und klagendes Wild.

Höre auf Dein Herz und prüfe Dich, ob Du dich in der Lage fühlst dem Tier zielgerichtet mit Deinem Werkzeug in der Hand eine mit einem hochwildtauglichem Geschoß vergleichbare Gewalt zuzufügen!

Das heisst: mit der Klinge nicht nur piksen, sondern auch reissen; mit dem Schraubenschlüssel voll durchziehen - als gäbe es kein Morgen.
Nur dann verendet das Stück (nahezu) schlagartig und "die Sache" ist erledigt, bevor sich Zaungäste ihrer überhaupt Gewahr werden.

Mein Rat:
Übe an erlegten Stücken:
Fange sie mit kalter Klinge ab und betrachte bem Aufbrechen den verursachten Schaden.
Zertrümmere ihnen mit einem stumpfen Gegenstand den Schädel - mit einem einzigen Schlag (versuche es zumindest - es ist schon nicht leicht, ein stilligendes Haupt richtig zutreffen).

Und solange Du diese Selbsterfahrung nicht mit der Einschätzung "jetzt packe ich es" abschließt: lass es im Ernstfall bleiben.

Ich wünsche Dir allzeit Waidmannsheil und dass Du nie in eine solche Situation gerätst.


:thumbup::thumbup::thumbup:
 

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