- Registriert
- 12 Nov 2014
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1. Als Jungjäger: Lass die Finger davon!
2. Wenn ich in fremdem Revier zu nem Wildunfall komme, sprech ich erst mal mit den Umstehenden und frag, ob es für sie OK ist, wenn ich dass Stück erlöse. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand, der den Umstand einsieht, mich hinterher anzeigen wird. Ist absehbar, dass eine der Personen mir Probleme machen wird, lass ich es sein, da geht mir der Eigenschutz vor.
3. Die Argumentation mit dem Tierleid ist - so grausam das auch klingen mag - vor Gericht irrelevant. Der Eingriff in fremdes Jagdrecht ist gesetzmäßig gewichtiger als das Tierleid. Die richtige Argumentation ist, dass durch eine tierschutzkonforme Tötung des verletzten Tieres eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer beseitigt werden kann. Ohne das Einschreiten könnte das verletzte Stück sich unvermittelt auf die Fahrbahn bewegen und einen Unfall mit einem weiteren Fahrzeug verursachen (Personenschäden inbegriffen). Bin kein Jurist, aber ich meine mich zu erinnern, dass es sich um übergestzlichen Notstand handelt. Der Polizeibeamte handelt m.W. auf selbiger Rechtsgrundlage.
4. Die Empfehlung: "Wagenheber, Radkreuz, Schraubenschlüssel etc. und damit einen kräftigen gezielten Schlag auf den Schädel..." vergiss mal gleich wieder. Das ist weder tierschutzkonform noch trägt es dazu bei, Dich vor Tierquälereiklagen zu bewahren.
5. das geeignete Messer zum Abfangen hab ich i.d.R. nicht dabei. Ein Taschenmesser mit feststellbarer Klinge meistens schon. Damit läßt sich ein Reh nur zur Not abfangen, abnicken aber schon, die entsprechende Übung vorausgesetzt. Dazu sollte man als ungeübter regelmäßig an möglichst allen erlegten Rehen ausprobieren. Wenn ich das Abnicken nicht beherrsche, dann lass ich es lieber...
2. Wenn ich in fremdem Revier zu nem Wildunfall komme, sprech ich erst mal mit den Umstehenden und frag, ob es für sie OK ist, wenn ich dass Stück erlöse. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand, der den Umstand einsieht, mich hinterher anzeigen wird. Ist absehbar, dass eine der Personen mir Probleme machen wird, lass ich es sein, da geht mir der Eigenschutz vor.
3. Die Argumentation mit dem Tierleid ist - so grausam das auch klingen mag - vor Gericht irrelevant. Der Eingriff in fremdes Jagdrecht ist gesetzmäßig gewichtiger als das Tierleid. Die richtige Argumentation ist, dass durch eine tierschutzkonforme Tötung des verletzten Tieres eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer beseitigt werden kann. Ohne das Einschreiten könnte das verletzte Stück sich unvermittelt auf die Fahrbahn bewegen und einen Unfall mit einem weiteren Fahrzeug verursachen (Personenschäden inbegriffen). Bin kein Jurist, aber ich meine mich zu erinnern, dass es sich um übergestzlichen Notstand handelt. Der Polizeibeamte handelt m.W. auf selbiger Rechtsgrundlage.
4. Die Empfehlung: "Wagenheber, Radkreuz, Schraubenschlüssel etc. und damit einen kräftigen gezielten Schlag auf den Schädel..." vergiss mal gleich wieder. Das ist weder tierschutzkonform noch trägt es dazu bei, Dich vor Tierquälereiklagen zu bewahren.
5. das geeignete Messer zum Abfangen hab ich i.d.R. nicht dabei. Ein Taschenmesser mit feststellbarer Klinge meistens schon. Damit läßt sich ein Reh nur zur Not abfangen, abnicken aber schon, die entsprechende Übung vorausgesetzt. Dazu sollte man als ungeübter regelmäßig an möglichst allen erlegten Rehen ausprobieren. Wenn ich das Abnicken nicht beherrsche, dann lass ich es lieber...